Tagesordnungspunkt 21
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1974
Man hat mir gesagt, das geht fix und dazu wird keine Debatte geführt;
(Unruhe)
denn ich glaube, der Gänsebraten steht bei einigen schon auf dem Tisch. Herr Robra möchte den Gesetzentwurf einbringen. - Bitte, Herr Robra, Sie haben das Wort.
Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat nach der Vorunterrichtung des Landtages und der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten den Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag vorgelegt. Seine Ratifizierung durch die Landtage stellt eine wichtige Zwischenetappe in dem notwendigen Reformprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar.
Immer wieder ziehen in den vergangenen Wochen und Monaten neue Vorfälle, ja, neue Skandale, die Aufmerksamkeit auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zeigen eindrücklich, wie dringend eine Restrukturierung ist, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukunftsfähig ist.
Die Landesregierung und der Landtag von Sachsen-Anhalt setzen sich seit Jahren für Reformen ein.
(Zustimmung bei der CDU)
Das ist ein wirklich mühsamer Prozess, das Bohren ganz dicker Bretter,
(Ulrich Thomas, CDU: Ja! - Zuruf von Sandra Hietel-Heuer, CDU)
weil dabei stets 16 Bundesländer mit sehr unterschiedlichen Vorstellungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammengebracht werden müssen. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag stellt dabei keine Ausnahme dar.
Lassen Sie mich anlässlich der Einbringung des Ratifizierungsgesetzes die wesentlichen Inhalte darstellen, um die es hierbei geht. Ein erster Punkt betrifft die Profilschärfung des Auftrages mit einer verstärkten medialen Integration aller gesellschaftlichen Gruppen. Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben künftig der Kultur, der Bildung, der Information und der Beratung zu dienen. Die Kultur wird nunmehr prominent in diese Aufzählung integriert. Die bisher in diesem Kanon enthaltene Unterhaltung wird davon abgesetzt und in einem nachfolgenden Satz geregelt. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist danach ein weiterer Teil des Auftrages.
Ferner ist die Flexibilisierung bestimmter bisher linear verbreiteter Fernsehprogramme vorgesehen, und zwar in der Verantwortung der Gremien, ebenso wie die Modifizierung bei den Regelungen der Telemedienangebote, bei den Regelungen zur Einbeziehung einer gemeinsamen Plattformstrategie usw.
Ein wesentlicher Aspekt des Staatsvertrages, für den ich mich besonders eingesetzt habe, ist die Stärkung der Gremien, die zugleich der Macht der Intendantinnen und Intendanten Grenzen setzt. Gremien haben zukünftig einen wesentlich größeren Einfluss bei der Aufsicht über Programmangelegenheiten. Sie stellen künftig Programmrichtlinien inklusive Qualitätsstandards auf, können deren Einhaltung überprüfen und auf diese Weise die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von innen heraus wesentlich maßgeblicher als bisher mitgestalten.
Auch zur Gewährleistung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gibt es neue Instrumente. Die Rundfunkanstalten haben erstmals gemeinsam anstaltsübergreifend vergleichbare Standards zu entwickeln, mit denen sich die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Ressourceneffizienz über die einzelne Anstalt hinaus bewerten lassen. Auch hierbei sind die Gremien einzubeziehen und können damit wirksamer als bisher die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Rundfunkanstalten überwachen sowie diese über vergleichende Analysen auch kontrollieren.
Bei der Entwicklung dieser Standards haben Rundfunkanstalten und Gremien nach dem Staatsvertrag die Empfehlungen der KEF zu berücksichtigen, die in ihren Berichten bekanntlich regelmäßig Hinweise gibt. Angesichts der medienpolitischen Debatte gewinnt dieser Aspekt sehr an Bedeutung.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind künftig auch gehalten, in einen regelmäßigen Dialog mit der Bevölkerung zu treten, sich bspw. selbst öffentlich für Qualität, Leistung und Fortentwicklung der Programme zu rechtfertigen. Das war so bisher nicht der Fall.
Wir haben mit diesem Staatsvertrag einen wichtigen Schritt gemacht, auf dem wir weiter aufbauen wollen. Den gefundenen Kompromiss sollte man nicht blockieren, auch wenn er nicht alle Erwartungen erfüllt. Der Staatsvertrag gibt insbesondere den Gremien die notwendige Legitimation und Stärke, innere Reformen in den Anstalten voranzutreiben. Ich nehme wahr, dass die Gremien dies in allen Anstalten engagiert angehen wollen. Wir alle sollten sie darin bestärken. Reformen können erfolgreicher sein, wenn Impulse von innen und von außen kommen.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Trotz des bisher Erreichten, markiert durch das Inkrafttreten des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages zum 1. Juli 2023, wenn es denn so kommt, sind angesichts der sich seit Sommer 2022 mehrenden Skandale mehr denn je weitere Reformen nötig.
Daher haben sich die Länder in der letzten Woche in der Rundfunkkommission bereits auf staatsvertragliche Vorgaben für mehr Transparenz und Compliance verständigt, die für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gleichermaßen gelten sollen. Denn mit dem, was die Anstalten bisher vorgelegt haben, sind wir nicht zufrieden.
(Zustimmung bei der CDU)
Ein unter uns abgestimmter Entwurf wird nun zur Anhörung freigegeben. So wird es schon bald einen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag geben. Wie beim Fußball gilt, nach dem Spiel ist vor dem Spiel, so gilt im Medienrecht, nach der Reform ist vor der Reform. Wir alle schauen auf die Uhr. Es läuft eine breite Debatte, wie es sie in der Art in Deutschland noch nie gegeben hat. Die Chancen stehen gut, diesen Prozess erfolgreich zu gestalten. Ich hoffe, dass alle Beteiligten aus ihren Wagenburgen herauskommen und bisher blockierte Reformüberlegungen dann auch mehrheitsfähig werden.
Ich möchte im Rahmen dieser Einbringung nicht auf einzelne umlaufende Vorschläge eingehen, weil dies meine Redezeit sprengen würde. Wir werden dazu in den nächsten Wochen und Monaten hinreichend Gelegenheit haben.
Zusammenfassend betrachtet, sind wir also mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag auf einem guten Weg. Es gab unterschiedliche Vorstellungen der 16 Länder. Das Ergebnis ist ein Kompromiss; diesen wollen wir jetzt auch als Basis, auf der wir gemeinsam weiter aufbauen können, umsetzen und die Gremien bestärken, selbstbewusst und aus den Anstalten heraus Reformen voranzutreiben und damit zur Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beizutragen.
Alles das, was von außen kommt, was sich auch in Parteien, Verbänden und vielen anderen Organisationen zusammenfindet, sollten wir mit Interesse und aktiv begleiten.
Ich bitte um die Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag in den BEM. - Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei der FDP)