Rüdiger Erben (SPD):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu dem Antrag der AfD nur einige wenige Worte verlieren; denn der Antrag zeigt wieder einmal die Heuchelei, mit der die AfD-Fraktion hier unterwegs ist, die nach dem Motto agiert: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“
Ich erinnere an den April dieses Jahres. Damals stellten Sie nämlich den Antrag, das Weisungsrecht nach § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes abzuschaffen, weil das laut Ihrer Auffassung ein gefährliches Einfallstor für politische Einflussnahme auf die Justiz sei. Jetzt fordern Sie unter Punkt 2 Ihres Antrags, dass das Justizministerium über das Weisungsrecht der Staatsanwaltschaften zur Einstellung von Verfahren wegen Verstößen gegen die Coronaverordnung animieren soll. Das spricht Bände über Ihr Verhältnis zu einer unabhängigen Justiz und den Umgang mit Sachen, die Ihnen politisch nicht in den Kram passen.
Wir als SPD-Fraktion machen dabei nicht mit; ich hoffe, der Landtag insgesamt auch nicht. Dafür will ich werben. Ich hoffe, damit auch dem ambitionierten Zeitplan des Hauses Genüge getan zu haben.
(Beifall bei der SPD)