Thomas Lippmann (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen! Auch nach der Einbringung durch Herrn Bernstein und den Ausführungen von Frau Ministerin Feußner versuche ich immer noch vergeblich, zu verstehen, warum Sie uns diesen Antrag auf den Tisch legen. Es ist ein durch und durch technisches Papier, das auf den Tisch von Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften gehört, wenn man so etwas aushandeln will, aber nicht ins Parlament. Das ist ein Antrag, dessen Materie die meisten mit Sicherheit nicht verstehen und bei dem vielen auch nicht klar ist, worüber wir eigentlich entscheiden und was wir beschließen. Denn dazu brauchen wir den Beschluss des Parlamentes überhaupt nicht.
Wenn die Regierung Arbeitszeitkonten haben will und das als eine einseitige Arbeitgeberregelung realisieren will, statt das, wie es sonst nicht nur üblich, sondern auch viel erfolgversprechender ist, mit den Gewerkschaften auszuhandeln, dann soll sie es halt in drei Teufels Namen tun. Wenn sie der Meinung ist, dass sie damit gut aufgestellt ist, dann wird man hinterher sehen, wie attraktiv das ist. Von den zehn Jahren habe ich gerade zum ersten Mal gehört. Sie können das alles machen. Es geht auch gar nicht darum, ob das schlecht ist oder nicht, sondern Sie brauchen uns dafür nicht. Das stiehlt uns sozusagen nur Zeit.
(Stefan Ruland, CDU: Dann können Sie aufhören zu reden!)
Außerdem geht es darum, dass das ein alter Hut ist. Arbeitszeitkonten sind wirklich überhaupt nichts Neues; diese gibt es seit Jahrzehnten. Auch in Sachsen-Anhalt haben wir jahrelange Erfahrungen damit, was den Finanzminister betrifft. Wir haben geradezu traumatische Erfahrungen mit Arbeitszeitkonten in der Phase der beschäftigungssichernden Tarifverträge. Damals war das alles tarifvertraglich geregelt. Übrigens gab es damals, als das 2010/2011 zu Ende ging, von uns Angebote zu dem, worüber Sie jetzt reden, nämlich Arbeitszeitkonten weiterzuführen, ein Überlaufkonto aus dem Flexi-Erlass zu machen. Das alles ist so ewig bekannt wie irgendetwas. Wie gesagt, normalerweise macht man das mit Gewerkschaften.
Aus diesen Erfahrungen heraus - das hat ja auch in den Tarifverhandlungen eine Rolle gespielt - will ich Ihnen zumindest zwei Dinge mit auf den Weg geben. Wenn Sie Konten auflegen, dann können Sie während der Laufzeit keine Währungsreform machen, dann können Sie die Währung nicht ändern. Und die Währung ist die Pflichtstundenregelung. - Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist: Wenn Sie Konten machen, dann vergessen Sie nicht, dass die Kontoinhaber wenigstens Jahreskontoauszüge bekommen müssen, damit sie etwas in der Hand haben und wissen, was auf ihrem Konto steht, und damit sie, wie bei einer Bank auch, ggf. Widerspruch gegen eine nicht korrekte Kontoführung einlegen können.
Ansonsten wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Wir werden nicht dagegenstimmen. Aber da Sie die Stimmen des Parlaments eigentlich nicht brauchen, stimmen wir auch nicht dafür. - Danke.
(Zustimmung bei der LINKEN)