Tagesordnungspunkt 18

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1849


Diesen Gesetzentwurf wird Minister Herr Richter einbringen.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für Amtshandlungen sowie Benutzung und Leistungen von öffentlichen Einrichtungen und Gegenständen erheben die juristischen Personen des Landes sowie im übertragenen Wirkungskreis die juristischen Personen der Kommunen und Landkreise Gebühren und ggf. Auslagen auf der Grundlage des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der hierauf beruhenden Gebührenordnungen.

Zum 1. Januar 2023 werden die umsatzsteuerlichen Regelungen des Steueränderungsgesetzes vom 2. November 2015 für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts bundesweit wirksam. Ab diesem Zeitpunkt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, für Leistungen, die auch von privaten Unternehmen angeboten werden können, aus Gründen der Marktgerechtigkeit die Umsatzsteuer abzuführen.

Die Grundlage bilden die Änderung des § 2 des Umsatzsteuergesetzes und die Einführung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes durch das vorgenannte Steuerrechtsänderungsgesetz.

Infolge dieser Änderungen im Umsatzsteuerrecht unterliegen auch in Sachsen-Anhalt ab dem 1. Januar 2023 die marktvergleichbaren Amtshandlungen, Benutzungen und Leistungen öffentlicher Einrichtung der Umsatzbesteuerung. Eine Erhebung der Umsatzsteuer durch die juristischen Personen des öffentlichen Rechts gegenüber den Kostenschuldnern kann nach dem derzeit gültigen Verwaltungskostengesetz des Landes nicht erfolgen. Das von der Landesregierung eingebrachte Änderungsgesetz sieht die hierfür nötige gesetzliche Regelung vor. Ohne die vorliegende Änderung des Verwaltungskostengesetzes kann die Umsatzsteuer nicht von den Kostenschuldnern erhoben werden und müsste insoweit von den betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts als eigener Aufwand aus ihrem Haushalt getragen werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass diejenigen Amtshandlungen, die in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben allein den juristischen Personen des öffentlichen Rechts des Landes sowie im übertragenen Wirkungskreis der Kommunen und Landkreisen obliegen, auch weiterhin nach dem Umsatzsteuergesetz nicht der Umsatzbesteuerung unterliegen.

In den vorangegangenen Verbandsanhörungen wurden gegen den Gesetzentwurf keine Einwände vorgetragen. Bei den kommunalen Spitzenverbänden fand der Gesetzentwurf, das Gesetzesvorhaben Zustimmung.

Die Landesregierung erhofft sich aus Gründen der Rechtssicherheit für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts des Landes sowie derjenigen im übertragenen Wirkungskreis eine abschließende parlamentarische Entscheidung in Form der Annahme des Änderungsgesetzes durch den Landtag und eine Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt bis zum 31. Dezember 2022.

Ich mache einen Einschub. Wir haben vorgestern nicht durch das Bundesfinanzministerium, sondern über einen weiteren Weg, nämlich durch den Deutschen Städtetag, erfahren, dass das Bundesfinanzministerium möglicherweise daran arbeitet, nochmals eine Änderung des § 2b vorzunehmen und so die Übergangszeit um zwei Jahre zu verlängern. Dies wurde bisher auch durch Brüssel komplett abgelehnt.

Sollte es dazu kommen, wäre die Änderung des Gesetzes sehr wohl trotzdem erforderlich, weil es schon heute entsprechende Gebührenerhebungen gibt, die der Umsatzsteuer unterliegen und die im Augenblick von denjenigen, die die Gebühren erheben, nicht erhoben werden können. Vielmehr werden sie im Augenblick aus dem Haushalt selbst bezahlt. Somit hätte die Änderung des Gesetzes sehr wohl ihre Berechtigung.

Ich möchte darauf hinweisen - vielleicht hat es auch jemand anderes mitbekommen  , dass solche Überlegungen im Augenblick angestellt werden.

Wir können es aber nicht bestätigen, weil wir offiziell davon noch nichts erfahren haben.

(Guido Kosmehl, FDP: Ich auch nicht!)

  Ich sehe, die einzelnen Abgeordneten auch nicht.

Wenn ich das für den Landtag sagen darf, dann würde ich um die Überweisung an den Finanzausschuss bitten. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU)