Vizepräsident Wulf Gallert:
Danke. - Wir kommen zum Abschluss der Debatte. Es spricht Frau Gensecke für die SPD-Fraktion. - Sie haben das Wort.
Katrin Gensecke (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es scheint so zu sein, dass Herbstzeit KiFöG-Zeit ist; denn bereits vor fast genau einem Jahr haben wir uns hier im Hohen Haus über die Verlängerung der Geschwisterkindregelung unterhalten. Dem damaligen Gesetzentwurf wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.
Heute steht eine Verlängerung dieser wichtigen Regelung auf der Tagesordnung, aber mit einem wichtigen Unterschied: Es werden auch das Schulgesetz und damit die Verlängerung der Schulgeldfreiheit für die Erzieherinnen und Erzieher sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert. In der letzten Plenardebatte im Oktober 2022 wurde der Antrag der Koalition zur Einführung eines Flächenfaktors in der Jugendarbeit beschlossen. Dieser Beschluss wird nun sehr zeitnah mit dem vorliegenden Gesetzespaket umgesetzt und ist bereits im Haushaltsplanentwurf verankert.
Natürlich wird es einige geben das ist schon angesprochen worden , die meinen, dass die Gesetzesberatung zum KiFöG etwas spät gekommen ist. Auch wir hätten uns eine frühere Einbringung gewünscht, aber das muss man an dieser Stelle klar und deutlich sagen die Verzögerungen auf der Bundesebene und die späte Entscheidung zur weiteren Verwendung der KiFöG-Mittel hatten Auswirkungen auf die Vorbereitungen im Land.
Um den Eltern, den pädagogischen Fachkräften und den Kommunen die Verlässlichkeit für das Jahr 2023 zu bieten, möchte ich an dieser Stelle alle Kolleginnen und Kollegen um eine zügige Beratung bitten. Vielen Dank.
Über die Vorzüge unseres KiFöG könnte ich lange und viele Ausführungen machen, aber lassen Sie mich lediglich auf einige wesentliche Punkte eingehen.
Die Verlängerung der Geschwisterkindregelung. Mit dem Gesetz werden die Maßnahmen des Gute-Kita-Gesetzes nahtlos verlässlich bis 2023 fortgeführt. Das ist ein wichtiges, ein gutes Signal an alle Eltern. Eltern mit zwei und mehr Kindern werden im Jahr 2023 weiterhin lediglich für das älteste Hortkind Beiträge zahlen müssen. Gerade angesichts der besonderen Herausforderungen, die mit den gestiegenen Preisen, mit der Inflation einhergehen, wäre es ein falsches Signal, dies nicht durchzuziehen. Das Land verwendet dafür Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz und setzt damit den Koalitionsvertrag verlässlich um.
Die Schulgeldfreiheit für die Erzieherausbildung ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir alle sind uns darin einig, dass wir in unseren Kindertageseinrichtungen mehr gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte benötigen. Daher ist die Abschaffung des Schulgeldes für die Ausbildung an Schulen in freier Trägerschaft ein richtiger und ganz wichtiger Schritt. Die Schulgeldfreiheit ermöglicht es all denjenigen, die diesen Beruf ergreifen wollen, für die das Schulgeld aber eine Hürde darstellen würde, diese Ausbildung zu beginnen. Wir sichern diese Schulgeldfreiheit bis zum Ende des Schuljahres 2024. Das ist eine gute Investition für die zukünftigen Fachkräfte in den Kitas, die wir dringend brauchen.
Die Finanzierung der Fachkräfte und Fachberatungen. Viele pädagogische Fachkräfte in den Fachberatungsstellen haben sich in den letzten Wochen große Sorgen darüber gemacht, wie es mit der Finanzierung ihrer Stellen weitergeht. Ministerin Petra Grimm-Benne hat es bereits vor Wochen angekündigt, nun kommt endlich die gesetzliche Regelung.
Die pädagogischen Beratungsstellen in den Kommunen wird es auch bis Ende 2023 geben. Ebenso werden die Stellen für die 137 pädagogischen Fachkräfte das ist schon angesprochen worden für besondere Bedarfe gesichert; denn auch sie werden dringend gebraucht. Das sind die Stellen für Fachkräfte, die sich intensiv um die frühkindliche Bildung kümmern, die Kindern und ihren Familien Unterstützung bei der sprachlichen, emotionalen und vor allem motorischen Entwicklung anbieten.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Präsident! Bevor ich zum Flächenfaktor komme, noch drei Sätze zu den Sprach-Kitas, weil das enorm wichtig ist. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt ich zitiere :
„Bei Auslaufen des Bundesprogramms ‚Sprach-Kitas‘ Ende 2022 streben wir an, die alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen mit Landesmitteln abzusichern.“
Das ist nun mit dem Beschluss des Bundes in der letzten Woche nicht mehr notwendig; denn der Bund wird bis zum Sommer, also als Übergangslösung, die Mittel für eine Übergangsfinanzierung bereitstellen. Danach soll die Sprachförderung in das neue Kita-Qualitätsgesetz überführt werden.
Ich verhehle an dieser Stelle nicht mein Unverständnis darüber, dass gerade hier monatelang Unsicherheiten bei den Ländern und damit bei den Fachkräften entstanden sind. Ausgerechnet bei der Sprachförderung der Kleinsten zu sparen, das kann ich einfach nicht nachvollziehen. Auch wenn es eine Übergangsfinanzierung bis zum Sommer gibt, bedeutet das faktisch eine Kürzung. Daher bin ich unermesslich froh, dass Ministerin Petra Grimm-Benne die Sprach-Kitas aus Restmitteln bis Ende 2023 fortführen wird. Herzlichen Dank an dieser Stelle.
Über den Flächenfaktor haben wir bereits in der vergangenen Plenar
Vizepräsident Wulf Gallert:
Frau Gensecke, das Problem ist, dass es für den Flächenfaktor jetzt zu spät ist. Sie sind leider am Ende Ihrer Redezeit angelangt. Ich bitte Sie, den letzten Satz zu sagen.
(Daniel Roi, AfD: Das ist der zeitliche Faktor!)
Katrin Gensecke (SPD):
Der letzte Satz: Ich bitte um die Überweisung der Gesetzentwürfe in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD)