Olaf Meister (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem es in den letzten zwei Legislaturperioden nicht zur jeweils vereinbarten Überarbeitung des Vergabegesetzes kam, hat es die jetzige Koalition erneut versucht, mit zunächst ehrlich wachsendem, letztlich unzureichendem Ergebnis. Zu den Inhalten hat Herr Gallert ausgeführt.
Zunächst muss man über die Qualität des ursprünglichen Entwurfs und über das Verfahren reden. Aus der Prüfung beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst kam der Entwurf komplett zerpflückt zurück. Die Änderungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes werden immer in Blau angemerkt. Das Gesetz war komplett blau.
„Falsche Gesetzesform“ habe ich noch nie als Begründung gehört, war falsch. Gestrichene Absätze, weil das Landesgesetz in Bundesangelegenheiten eingriff, rechtswidrig, verfassungswidrig. Letztlich liegt Ihnen heute ein neuer Gesetzentwurf des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.
Okay, es ist eine schwierige Materie; das ist einzuräumen. Insofern kann ich es gut verstehen, dass die Koalitionskollegen berichten, dass diese darüber nächtelang gesessen haben; das kann ich mir lebhaft vorstellen. Die Neufassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, 103 Seiten voller Änderungen, kam am Werktag vor der Ausschusssitzung. Eine Bereitschaft zur Vertagung bestand bei der Koalition nicht, obwohl seitens der Opposition darum gebeten worden war. Stattdessen kam ein Änderungsantrag, der lediglich Kleinigkeiten ändern sollte, sodass wir tatsächlich sagen: Das sind Kleinigkeiten; das ist völlig harmlos.
Tatsächlich wurden zentrale Paragrafen von der Länge einer A4-Seite komplett neu gefasst. Das waren diese sieben Seiten; Herr Lieschke ist darauf eingegangen. Unter anderem wurde die Passage zur Tariftreue vollständig entfernt. LINKE und GRÜNE demontierten dann, ohne dass wir eine Vorbereitungszeit gehabt hätten, den Änderungsantrag. Die Koalition brauchte daraufhin eine Auszeit, aus der sie mit einem weiteren Änderungsantrag zurückkam, der in Teilen den gerade eingebrachten Änderungsantrag wieder kassierte.
Das Ergebnis dieses Hoppla-hopp-Verfahrens liegt heute vor Ihnen. So kann, so sollte man nicht durch ein Gesetzgebungsverfahren stolpern. Anhörungen werden zur Makulatur, wenn nach erfolgter Anhörung der Gesetzentwurf faktisch neu geschrieben wird. Ausschussberatungen verlieren ihre Funktion des Austausches, der Suche nach dem besten Weg, auch der Kontrolle, wenn einfach nur das Durchstimmen komplexester Regelungen erwartet wird. Das war letztlich der Wunsch im Ausschuss.
Der Versuch von Teilen der Koalition, soziale Aspekte in das Gesetz einzubringen, ist aller Ehren wert. Dass die Regelungen den Praxistest bestehen werden, erscheint fraglich. Das müssen wir jetzt sehen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Der GBD hat seine Zweifel verschriftlicht; das ist in der entsprechenden Vorlage nachzulesen. Er führt aus: „Es erscheint daher insgesamt fraglich, ob die Regelung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.“ Wir werden tatsächlich sehen, was das bringt.
Leider fand unser bündnisgrüner, schon früh im Verfahren gestellter Änderungsantrag, der die Möglichkeit zur Berücksichtigung ökologischer Aspekte und des fairen Handels verbessern wollte, keine Mehrheit. Dieser Aspekt bleibt unberücksichtigt, obwohl klar ist, dass wir in diesem Bereich insgesamt viel besser werden müssen. Ökologische Fußabdrücke müssen auch im öffentlichen Beschaffungswesen kleiner werden. Häufig hat das auch finanziell günstige Folgen, wenn auch häufig nicht direkt beim Kauf, sondern auf längere Sicht, wenn das gesamte Produkt in den Blick nimmt.
Der Gesetzentwurf ist so letztlich auch ein Entwurf der verpassten Chancen. Wir Bündnisgrüne lehnen ihn ab. - Danke schön.
(Beifall bei den GRÜNEN)