Tagesordnungspunkt 5

Erste Beratung

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1850

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/1896


Einbringen wird den Gesetzentwurf für die Landesregierung natürlich Frau Ministerin Petra Grimm-Benne.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem heute einzubringenden Gesetzentwurf geht eine wichtige Botschaft an alle, also an die Kommunen, die Kita-Träger, die Erzieherinnen, die Eltern, die Kinder sowie die Menschen, die gerade vor der Entscheidung stehen, ob sie z. B. den Erzieherberuf ergreifen wollen. 

Die Botschaft lautet, die Landesregierung wird die Maßnahmen des Gute-Kita-Gesetzes, die seit dem Jahr 2019 laufen bzw. im Jahr 2019 angelaufen sind, nahtlos und unverändert im Jahr 2023 fortsetzen. Damit verhindern wir ein abruptes Abbrechen von vielen qualitätssichernden Maßnahmen. Damit garantieren wir gleichzeitig den vielen Mehrkindfamilien im Land, dass sie weiterhin von Kostenbeiträgen entlastet bleiben. Gerade in dieser Zeit der Kostensteigerungen bei Energiepreisen und aufgrund der Inflation, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ist das ein zwingender Beitrag der Landesregierung. 

Mir ist bewusst, dass viele Beteiligte, insbesondere die Jugendämter und die Kita-Träger, diese Entscheidung sehr dringlich erwartet haben, um Verträge verlängern zu können. Auch viele Fachkräfte, deren Stellen mit diesen Mitteln finanziert werden, brauchen endlich die Sicherheit, dass sie im Jahr 2023 ihren Arbeitsplatz behalten können.

Ich darf Ihnen versichern, dass die Landesregierung schnellstmöglich gehandelt hat. Es ging allerdings und leider einige Zeit ins Land, weil eben abzuwarten war, wie der Bund den Gesetzentwurf für das neue Kita-Qualitätsgesetz ausgestaltete. Es war abzuwarten, ob der Bund die zum Teil nicht unerheblichen Änderungsvorstellungen des Bundesrates aufgreifen würde.

Der Gesetzentwurf ist aktuell noch nicht im Bund beschlossen worden. Ob das Inkrafttreten noch am 1. Januar 2023 klappt, ist mit Stand heute noch offen. Der Bundesrat befasst sich damit abschließend im zweiten Durchgang voraussichtlich am 16. Dezember 2022. Deshalb hat die Landesregierung mit ihrem Kabinettsbeschluss zu dem Ihnen vorliegenden Entwurf eines siebten Änderungsgesetzes zum Kinderförderungsgesetz jetzt quasi ein Sicherheitsnetz eingezogen, damit am 1. Januar 2023 alles so weiterlaufen kann wie bisher. Gleichzeitig löst die Landesregierung damit ein zentrales Versprechen bzw. Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zu verstehen, dessen wesentlichen Inhalt ich im Folgenden skizzieren will. 

Herauszustellen ist, die tragenden Säulen unseres Handlungskonzepts zum Gute-Kita-Gesetz sollen bestehen bleiben. Die Beitragsentlastung für Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen, die sogenannte erweiterte Mehrkindregelung, soll vorerst bis zum 31. Dezember 2023 fortgeführt werden. Das heißt, Eltern zahlen die Beiträge für Kinder in Krippe und Kindergarten nur für das älteste Kind, wobei ein Kind, das den Hort besucht, als ältestes Kind mitgezählt wird. 

Ebenso soll die Finanzierung zusätzlicher Fachberatungskräfte bei den Jugendämtern mit jährlich 130 000 € zur Ausweitung der vorhandenen pädagogischen Fachberatung um ein Jahr verlängert werden.

Gleiches gilt für die Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen. Die Finanzierung der insgesamt 137 Stellen soll bis zum 31. Dezember 2023 fortgeführt werden.

Schließlich soll auch die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in erzieherischen Berufen um ein weiteres Schuljahr bis zum Ablauf des Schuljahres 2023/2024 verlängert werden. Sie ist ein wichtiger Baustein in dem längerfristig und umfassend angelegten Konzept, die Attraktivität der Ausbildung von Nachwuchskräften zu steigern und den Fach- und Assistenzkräftebedarf abzusichern.

Auch werden durch dieses Gesetz die Zuweisungen an die Kommunen zur Milderung von Belastungen durch die gesetzliche Beitragsfreiheit, die in § 90 Abs. 4 des achten Buches des Sozialgesetzbuches enthalten sind, sichergestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit einer weiteren Regelung, die nicht die Gute-Kita-Maßnahmen betrifft, greifen wir ein Anliegen der Kommunen bzw. der kommunalen Spitzenverbände auf. Wir eröffnen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe künftig die Möglichkeit, die Pauschalen des Landes und der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte gemäß §§ 12 und 12a des Kinderförderungsgesetzes auf der Grundlage aktuellerer Belegungszahlen als denen am 1. März des Vorjahres zuzuweisen. Damit kann aktuell gestiegenen Kinder- und Betreuungszahlen in Gemeinden besser und gerechter entsprochen werden.

Noch ein Hinweis zu den Sprach-Kitas. Wir haben in den letzten Wochen intensiv mit dem Bund, man kann sagen, nahezu gerungen. Im Ergebnis wird die Bundesförderung um ein halbes Jahr verlängert. Der Haken ist und bleibt, dass wegen der dafür notwendigen Mittel das Gesamtbudget des neuen Kita-Qualitätsgesetzes bundesweit um insgesamt 109 Millionen € gekürzt werden wird.

Meine Damen und Herren! In der September-Sitzung des Landtags habe ich gesagt, für den Fall, dass der Bund das Programm nicht fortsetzt, werden wir unsere Planungen zum Gute-Kita-Gesetz so umstellen, dass wir Mittel für die Sprachförderkräfte einsetzen können, damit es nahtlos weitergeht. Daran halte ich im Interesse der Kinder, der Sprach-Kitas und der Beschäftigten fest. Deshalb will das Land die Sprach-Kita-Mitarbeiterinnen und die Fachberaterinnen bis Ende des Jahres 2023 fördern. Dafür sind ausreichend Restmittel aus der Förderperiode des Gute-Kita-Gesetzes von 2019 bis 2022 und zu erwartende neue Bundesmittel für das Jahr 2023 vorhanden. Also, es braucht nicht neues Landesgeld. Das möchte ich hier noch einmal betonen, weil ich dabei ja immer angeguckt werde.

(Guido Heuer, CDU, lacht - Stefan Ruland, CDU: Wir haben das abgesegnet!)

Über die weitere Absicherung über das Jahr 2023 hinaus werden wir uns im ersten Halbjahr 2023 gemeinsam verständigen und dies in das neue Handlungs- und Finanzierungskonzept des Landes mit dem Bund zum Kita-Qualitätsgesetz einbringen. Gemeinsames Ziel bleibt, dass die erworbenen Kompetenzen zur Sprachbildung für die Kitas in diesem Land erhalten bleiben und in die Strukturen einfließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Neben den Kitas, meine ich, ist es auch ein guter Tag für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Ich freue mich wirklich darüber, dass die Landesregierung, gut gestützt auf eine Evaluation sowie die Beratung vieler Expertinnen aus der Kinder- und Jugendhilfe, gleichzeitig mit der Änderung des Kinderförderungsgesetzes entschieden hat, bei ihren Zuweisungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit den Bedingungen des ländlichen Raums sowie der zunehmenden Inanspruchnahme der Angebote durch Jüngere besser Rechnung zu tragen. Das tun wir, indem für die Verteilung der Mittel - wir haben darüber schon beim letzten Mal debattiert   ein Flächenfaktor aufgenommen wird. Damit werden die Landkreise im Verhältnis zur bisherigen Förderung bessergestellt. Um eine Benachteiligung der kreisfreien Städte zu kompensieren, wird diesen temporär der Differenzbetrag ausgeglichen.

Nebenbei bemerkt, haben wir für die Zuweisungen die zu berücksichtigende Altersspanne erweitert. Sind es bisher 10 Jahre bis 27 Jahre, sind es neu 6 Jahre bis 27 Jahre. Wir haben hiermit auch einen Auftrag des Landtags umgesetzt und die Haushaltsmittel hierfür bereits für das Haushaltsjahr 2023 veranschlagt. Die Landeszuweisungen an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 31 KJHG zur Förderung von Ausgaben für Fachkräfte und von örtlichen Maßnahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes sollen demnach um mehr als 600 000 € auf insgesamt 8 194 100 € erhöht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit Ausnahme der Schulgeldfreiheit enden die im aktuell geltenden Kinderförderungsgesetz geregelten Maßnahmen am 31. Dezember 2022. Um zunächst für das Jahr 2023 diese erfolgreichen Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der Kindertagesbetreuung nahtlos fortführen zu können, bitte ich Sie, den Gesetzentwurf so zügig zu beraten und zu verabschieden, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verkündet werden kann. Soweit die Maßnahmen nur um ein Jahr bzw. Schuljahr verlängert werden, ist das ein Gebot haushalterischer Klugheit; denn mit den noch verfügbaren Restmitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz lassen sich die Maßnahmen vorerst finanzieren. Nach Inkrafttreten des neuen Gute-Kita-Gesetzes ab dem Jahr 2023 stehen im Laufe des kommenden Jahres dann neue Bundesmittel zur Verfügung.

Nun ist es aber auch geboten, haushaltspolitische Vernunft walten zu lassen und die Maßnahmen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, zu beschließen. Es gilt, weitere Entwicklungen abzuwarten, weil wir das Risiko vermeiden müssen, dass der Bund die Maßnahmen nicht fördert, die das Land auch ohne Bundeshilfe finanziert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bereits im Mai dieses Jahres habe ich vor diesem Hohen Haus darauf hingewiesen, dass alle Länder mit Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes einen Qualitätsschub für die Kindertagesbetreuung in Deutschland insgesamt erreichen konnten. Angesichts der Bedeutung der frühkindlichen Bildung und Betreuung von Kindern für deren Entwicklung, die sich nochmals eindrücklich in der Coronapandemie gezeigt hat, ist es ein politisches Gebot und auch im Interesse der Nachhaltigkeit, diese Maßnahmen auf jeden Fall zu verstetigen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke. Ich sehe keine Fragen und bedanke mich bei der Landesregierung für den Versuch, die Tagesordnung heute und morgen abzuarbeiten, indem Zeit eingespart worden ist.