Wir kommen zur Fraktion DIE LINKE. - Herr Gebhardt, bitte.


Stefan Gebhardt (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe namens meiner Fraktion eine Frage zum Mittelabfluss beim Corona-Sondervermögen. Folgende Vorbemerkung: Wir hatten im letzten Landeshaushalt in mehreren Bereichen Mittel zur Unterstützung eingestellt, die im Corona-Sondervermögen gelandet sind. Ich will für den Bereich Kultur sagen, da waren es 2,8 Millionen €, die ausdrücklich zur Unterstützung für die freie Kunst- und Kulturszene eingestellt wurden. Wir haben feststellen müssen, dass im ersten Halbjahr 2022 noch kein Programm dazu aufgelegt wurde, dass man sich noch in der Vorbereitung, in der Abstimmung dazu befand, das Programm „Kultur ans Netz III“ hierfür zu starten. Dann wurde uns mitgeteilt, dass dieses Programm spätestens im Oktober starten sollte.

Wir hatten letzte Woche, im November, eine Ausschusssitzung, in der wir zur Kenntnis nehmen mussten, dass das Programm immer noch nicht gestartet ist. Auf Nachfrage meiner Fraktion wurde uns geantwortet, dass das Programm sage und schreibe erst Mitte Dezember, also kurz vor Weihnachten, gestartet werden soll, was zur Folge hat, dass in diesem Jahr keine Mittel hierfür mehr abfließen können.

Ich habe dazu zwei Fragen. Die erste Frage ist: Warum kam es zu diesen Verzögerungen, und warum sah sich die Landesregierung nicht in der Lage, ein Programm „Kultur ans Netz III“ rechtzeitig aufzulegen, sodass die Künstlerinnen und Künstler in diesem Jahr davon partizipieren können?

Punkt 2: Welche Erwartungshaltung hat man an die Kunst- und Kulturlandschaft in diesem Punkt, wenn man ihnen zubilligt, dass sie es auch in diesem Jahr ohne Coronasonderhilfen, ohne die angedachte Finanzierung, für die sich der Landtag mehrheitlich ausgesprochen und für die 2,8 Millionen € erfolgreich gekämpft hat, schaffen könnten?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Gebhardt, für die Frage. Ich kann mir vorstellen, dass es bei dem Thema in der Landesregierung jetzt etwas kritisch wird, da Staatsminister Robra nicht anwesend ist.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Aber der Finanzminister!)

Vielleicht kann der Finanzminister erst einmal im Allgemeinen etwas sagen, und wir müssen uns darauf verständigen, dass wir die detaillierte Antwort nachreichen und das Gespräch mit dem Kulturminister noch einmal aufnehmen. Aber der Finanzminister kommt zum Mikrofon. - Erst einmal gute Besserung. Wir haben noch keine Halterungen für Krücken hier vorn, für Gehhilfen.

(Heiterkeit)

Aber ich glaube, das klappt. - Ich hatte schon vorher Unterstützung angeboten, aber der Finanzminister hat gesagt, er bekommt das so in den Griff. Wir freuen uns auf die Antwort.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Herr Präsident! Die Krücken sind nicht Ausdruck der Haushaltslage.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es heißt nicht Krücken, sondern Gehhilfen. Das habe ich mir extra sagen lassen.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Herr Gebhardt, ich versuche, die Frage insoweit zu beantworten, als ich zumindest etwas zum Mittelabfluss sagen kann. Ich habe ein kleines Problem in der Kenntnis bezogen auf die Probleme in der Umsetzung. Zur Einschätzung von der Kulturseite her kann ich leider nichts sagen.

Vielleicht etwas Grundsätzliches zum Sondervermögen.

Wir haben im letzten Jahr   ja, vor einem Jahr   das Sondervermögen von knapp 2 Milliarden € mit 63 Maßnahmen beschlossen und hatten im ersten Jahr einen Mittelabfluss von 699 Millionen € zu verzeichnen. Wir sind jetzt ungefähr bei   364 plus 60   rund 424 Millionen €, 425 Millionen €. Nach meiner Kenntnis haben wir in 47 Maßnahmen Abflüsse; in vier Maßnahmen sollen noch Abflüsse erfolgen. Das heißt aber noch lange nicht, dass damit die Maßnahmen, bei denen es keinen Abfluss gibt, dann nicht weiter bedient werden können, sondern entscheidend ist, ob die Maßnahmen begonnen wurden. Es muss also nicht unbedingt ein Mittelabfluss vorliegen. - Das bezogen auf dieses Programm.

Also die Idee ist damit beauftragt. Es soll ein Online-Verfahren werden; die Software musste wohl entsprechend angepasst werden. Es ging um die Frage der fachlichen Einschätzung. Dazu sah sich das Landesverwaltungsamt wohl nicht in der Lage. Die Einschätzung gibt jetzt, soweit ich das mitbekommen habe, ein Verband. Nach meiner Kenntnis soll das Programm dann zumindest im Dezember laufen. Dass es dann noch zu Mittelabflüssen kommt, ist eher unwahrscheinlich. Aber es geht zumindest darum, dass das Programm dann im Dezember läuft. Damit wäre die Maßnahme dann auch begonnen. Damit würde uns das Geld für die Folgejahre dann nicht verloren gehen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Finanzminister. - Dazu gibt es eine Nachfrage und zwei weitere Fragen.


Stefan Gebhardt (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Minister. Das deckt sich vollständig mit dem, was ich gesagt habe. Die Gelder werden in diesem Jahr Mitte Dezember   so war die Aussage im Ausschuss   eingestellt, damit sie in das nächste Jahr übertragen werden können, damit die Maßnahmen als begonnen gilt und die Mittel dafür im nächsten Jahr noch zur Verfügung stehen. Meine Frage war aber eine andere.

Meine Frage war, ob es aus der Sicht der Landesregierung einen befriedigenden Zustand darstellt, dass ein Landtag Mittel in Höhe von 2,8 Millionen € für die Kunst- und Kulturszene für dieses Jahr einstellt, die Landesregierung aber nicht in der Lage ist, ein entsprechendes Programm dafür innerhalb eines Jahres aufzulegen, sodass die Mittel, die für dieses Jahr gedacht waren, auch in diesem Jahr noch abfließen können. Das war meine Frage.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Richter, bitte.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Es ist sicherlich bedauernswert, dass das nicht erreicht wurde. Die Gründe dafür kann ich allerdings wirklich nicht nennen, weil ich nicht der Fachminister bin. Ich konnte Ihnen nur noch einmal das Verfahren darstellen und hier sicherstellen, dass das Geld nicht verloren geht. Was im Einzelnen dazu geführt hat, dass die Richtlinie hier möglicherweise zu spät bearbeitet worden ist, das müssten wir Ihnen nachreichen. Der Kulturminister müsste dann veranlassen, Ihnen die Frage zu beantworten.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Okay, dazu informieren wir also den Kulturminister und werden das dann entsprechend klären. - Es gibt zwei weitere Fragen. - Als Erster Herr Loth.


Hannes Loth (AfD):

Die Frage bezog sich auf den Mittelabfluss aus dem Corona-Sondervermögen. Meine Frage ist: Was ist denn mittlerweile aus den Laptops geworden, die vom Justizministerium angeschafft wurden? Es wurde lange Zeit darüber geredet, dass sie nicht genutzt werden.

(Zurufe)

Des Weiteren: Sind die Laptops, die für die Schulen waren, und die Laptops, die für die Jugendklubs waren, mittlerweile in Betrieb? Oder ist das eine Sonderausgabe gewesen, die nicht angekommen ist?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ich glaube, wir haben jetzt ein leichtes Problem. Wir haben heute einen allgemeinen Tag und allgemeine Fragen, aber „Corona-Sondervermögen“ war nicht der Überbegriff. Das Thema, das Herr Gebhardt aufgemacht hat, war, glaube ich, Kultur.

(Beifall bei der CDU)

Das heißt, wenn der Laptop in der Kultur eingesetzt wird, können wir weiter darüber reden, ansonsten habe ich damit Schwierigkeiten. - Ich glaube, ich habe hier eine Frage an das Justizministerium vernommen. Danke für die Frage, Sie können sie sich für das nächste Mal aufheben. - Vielleicht gelingt es bei Frau Lüddemann. Bitte.


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Herr Kollege Gebhardt hat den Fokus auf die Kultur und auf den Abfluss von Mitteln gelegt. Dazu würde ich gern nachfragen. Denn ich habe den Eindruck, dass das tatsächlich nicht nur in der Kultur so ist, sondern dass es ein grundsätzliches, strukturelles Problem ist, dass auch in anderen Bereichen Richtlinien vom MF erst sehr, sehr spät oder bis zum heutigen Zeitpunkt gar nicht freigegeben werden, z. B. die Speicher-Förderrichtlinie. Ich habe sie jedenfalls nicht gefunden. Ich habe keine Möglichkeit gefunden, wo man entsprechende Mittel beantragen kann.

(Unruhe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es tut mir leid, aber wir müssen uns jetzt einmal überlegen, wie die Frage lautete. Die Frage bezog sich auf Corona und Kultur.

(Zuruf: Nein!)


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Nein, die Frage bezog sich auf den Mittelfluss.

(Zurufe: Freigabe der Mittel! - Mittelabfluss Corona-Sondervermögen! - Unruhe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Okay, Corona-Sondervermögen. Dann muss ich aber auch die Frage von Herrn Loth zulassen. Dann gehört das dazu. Dann ist das korrekt,

(Beifall bei der CDU - Zurufe)

- selbstverständlich  , wenn wir das so interpretieren. Ich hätte es etwas enger gefasst.

(Unruhe)

Aber okay, dann fassen wir das weiter. - Als nächster Redner spricht dann Herr Loth. - Frau Lüddemann, Sie dürfen das zu Ende bringen.


Cornelia Lüddemann (GRÜNE):

Ich beziehe mich auf das Thema „Verspätete Freigabe von Mitteln“ und frage an, ob mein Eindruck richtig ist, dass es auch in anderen Bereichen so ist, dass Richtlinien erst jetzt, Anfang November, oder noch nicht gar freigegeben worden sind.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Nein!)

Ich kann gern Beispiele dafür nennen, wenn das gewünscht ist. Aber ich denke, der Finanzminister wird das viel besser wissen als ich.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sie müssen dabei unterscheiden, Frau Lüddemann: Die Mittel im Sondervermögen sind seit dem 2. Januar 2022 freigegeben. Das, was Sie ansprechen, ist die Frage, ob in den einzelnen Politikfeldern die Grundlagen geschaffen wurden, um die Mittel dann auch zu verausgaben. Damit sind wir nicht nur bei Richtlinien; das können gesetzliche Voraussetzungen sein, es können auch weitere Maßnahmen sein, die sich dahinter befinden.

Die Richtlinie, die Sie angesprochen haben, liegt nicht mehr bei uns. Wir haben sie längst an das Fachressort weitergegeben. Dort müsste man jetzt klären, inwieweit die Umsetzung demnächst ansteht.

Insgesamt   das habe ich vorhin schon gesagt   haben wir nach der heutigen Einschätzung Ende des Jahres mehr als 50 Maßnahmen, bei denen Mittelabflüsse zu registrieren sind. Wir gehen davon aus, dass bei den anderen Maßnahmen der Maßnahmenbeginn zumindest dokumentiert werden kann, damit das Geld nicht verloren geht. Wenn die Maßnahme nicht begonnen wurde   so ist die gesetzliche Voraussetzung  , dann geht dieses Geld sofort in die Tilgung.

(Zustimmung von der Regierungsbank)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Richter. Ich glaube, Sie können sich erst einmal setzen. Soviel ich mitgekriegt habe, geht die Frage von Herrn Loth in Richtung der Justiz. Ich muss ja an Ihre Gesundheit denken. - Herr Loth, bitte.


Hannes Loth (AfD):

Soll ich wiederholen, was ich gerade gesagt habe? Oder war das so verständlich?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Sagen Sie es bitte noch einmal.


Hannes Loth (AfD):

Okay. - Es geht um den Mittelabfluss aus dem Corona-Sondervermögen für den Punkt IT für die Justiz. Dort wurden mehrere Laptops oder IT-Devices angeschafft, die laut Presse nicht in jedem Fall genutzt wurden, nicht richtig eingesetzt wurden. Soweit ich weiß, wurden diese mittlerweile an Jugendklubs weitergereicht. Die Frage ist: Wie ist der Stand der Umsetzung der Benutzung dieses Sondervermögens in Bezug auf IT-Technik? Wir haben schon damals gesagt, dass das völliger Unsinn ist.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Bitte.


Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank für die Nachfrage. Das ist für uns ein ganz wichtiges Thema. Die Ausstattung der Justiz mit zeitgemäßer Technik ist eines unserer wichtigsten Vorhaben, die wir praktisch täglich bearbeiten. Ich möchte ganz kurz richtigstellen, dass die Geräte, von denen Sie vielleicht aus der Presse erfahren haben, nicht aus dem Corona-Sondervermögen, sondern aus dem regulären Haushalt beschafft wurden.

Diese Geräte werden im Geschäftsbereich nach und nach eingerichtet. Das geht immer einher mit der weiteren Ausstattung, die auf den Arbeitsplatz in Gerichten, in Staatsanwaltschaften, im Sozialen Dienst und im Justizvollzug gehört. Das muss alles zeitgleich zur Verfügung stehen, damit man einen solchen Rechnertausch machen kann. Ich kann Ihnen zusagen, dass das Ausrollen dieser Geräte selbstverständlich fortlaufend passiert, und zwar mit Abstimmung aller Beteiligten in den Gerichten usw., mit den Vertretungen und mit den     

(Zuruf: Oh!)

- Ist das Mikrofon an?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.


Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Darf ich noch ganz kurz?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ja, klar.


Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Ich war noch gar nicht fertig damit.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ach so.


Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Ergänzend sind selbstverständlich auch im Corona-Sondervermögen für einen weiteren Teil von Geräten, also Hardware, Haushaltsmittel vorgesehen, die aber nicht verfallen. Dazu sind wir in der Abstimmung mit dem MF und mit dem Digitalressort. Wir können die Mittel dafür zu gegebener Zeit, wenn es weitergehen soll, abrufen.

(Zustimmung von der Regierungsbank)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Frau Weidinger. - Nutzen Sie mit mir, bevor Frau Hohmann spricht, die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler des Internationalen Gymnasiums „Pierre Trudeau“ in Barleben zu begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Haus!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir setzen mit Frau Hohmann fort.


Monika Hohmann (DIE LINKE):

Recht schönen Dank, Herr Präsident. - Meine Frage bezieht sich auf das Corona-Sondervermögen im Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Wir haben im Finanzausschuss im Oktober 2022 Kenntnis davon erhalten, dass sechs der acht Maßnahmen in diesem Bereich noch nicht begonnen worden sind. Ich möchte gern wissen, aus welchen Gründen noch nicht begonnen worden ist und wie der aktuelle Stand ist.

Des Weiteren möchte ich zu drei Maßnahmen nähere Informationen haben. Ich möchte wissen, wann Pflegehelferinnen und Pfleger mit einer Ausbildungsvergütung rechnen können.

Dann zu den Investitionen in Krankenhäuser, und zwar aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und für medizintechnische Großgeräte einschließlich baulicher Anlagen. Mich interessiert, wann die entsprechenden Einrichtungen mit einer Zuwendung rechnen können.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Ministerin Grimm-Benne kommt zum Rednerpult und beantwortet diese Frage.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Nach meinem Kenntnisstand sind mittlerweile alle Maßnahmen begonnen worden, aber es sind noch keine Mittel abgeflossen, weil wir   das ist, denke ich, auch im Finanzausschuss deutlich geworden   sämtliche Richtlinien, die dafür nötig sind, erst jetzt mit dem Finanzministerium abgestimmt und vom Landesrechnungshof mitgezeichnet worden sind. Sie werden in Kürze, entweder im November oder im Dezember, veröffentlicht werden, sodass daraufhin Anträge gestellt werden können.

Für die Pflegehelferausbildung und deren Vergütung bedarf es bekannterweise eines Gesetzentwurfs. Wir beabsichtigen, im Dezember 2022 im Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf zu beschließen. Dieser Beschluss bedeutet dann, dass die Maßnahme begonnen hat. Wir haben mit dem Bildungsministerium vereinbart, dass zum neuen Schuljahr, am 1. Juli 2023, mit dieser Pflegehelferausbildung begonnen werden kann.

Zusammenfassend kann ich also sagen, es sind alle Maßnahmen begonnen worden und hinsichtlich des Krankenhauszukunftsprogramms hat uns das Bundesamt schon jetzt Mittel zugewiesen. Im Zuge dessen bringen wir spätestens Anfang Januar 2023 all diese Punkte mit Förderbescheiden zum Abfluss. Wir haben dazu per Geschäftsbesorgungsvertrag die Investitionsbank beauftragt; sie arbeitet schon an einzelnen Anträgen.

Es geht, wie es Kollege Richter vorhin gesagt hat, nirgendwo Geld verloren, sondern der Hauptabfluss für die ganzen Maßnahmen, die Investitionsmaßnahmen   übrigens auch für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und die Altenpflegeheime  -, wird im Jahr 2023 vonstattengehen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. Es gibt eine Nachfrage. - Frau Hohmann.


Monika Hohmann (DIE LINKE):

Es ist schön, dass jetzt alles beginnt. Meine Frage bezog sich aber darauf, warum es erst so spät beginnt. Welche Gründe haben dazu geführt, dass Sie fast ein Jahr gebraucht haben, um Richtlinien oder Programme starten zu lassen bzw. zu entwickeln? Das war eigentlich meiner Frage. Was waren die Gründe?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration):

Die Gründe waren, dass wir erst relativ spät die Mitzeichnung des Finanzministeriums zu bestimmten Richtlinien bekommen haben und dass der Landesrechnungshof bei allen Sachen zu beteiligen war. Das hat eben bis jetzt gedauert.