Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser hat sich durch die pandemiebedingten Erlösausfälle, durch den Rückgang der Fallzahlen, durch die außerordentlich steigenden Energie und Sachkosten und durch die Inflation besorgniserregend verschärft.
Ich habe in der letzten Woche sowohl den Vorstand der Krankenhausgesellschaft als auch die katholischen Krankenhäuser und die kommunalen Krankenhäuser bei mir gehabt. Alle berichten das, was Frau Anger zur Sitzung der Krankenhausgesellschaft berichtet hat. Erst am Dienstag dieser Woche haben sich Bund und Länder im Rahmen einer Arbeitsgruppe auf Ministerinnenebene zur Krankenhausreform erneut hinsichtlich notwendiger Maßnahmen verständigt. So stehen für eine Entlastung der Krankenhäuser bei den Energiekosten rund 4,5 Milliarden € zur Verfügung. Weitere 1,5 Milliarden € sollen für den Ausgleich indirekter Energiepreiserhöhungen eingesetzt werden. Frau Anger, ich möchte gern, dass Sie noch Folgendes mitnehmen: Es gibt die Entlastungen für die Energiepreiserhöhungen und die Krankenhäuser bekommen wie alle Unternehmen der kritischen Infrastruktur einen Vollausgleich.
(Zustimmung von Konstantin Pott, FDP)
Sie werden so gestellt wie vor dem Ukrainekrieg. Das ist erst einmal vorab als Bremse eingezogen; das haben Sie hierbei ein bisschen außer Acht gelassen.
Sie haben recht, die hohen Energiekosten kommen jetzt auch mittelbar, auch der Chef der Krankenhausgesellschaft hat das berichtet. Deswegen gibt es zusätzlich 1,5 Milliarden € für den Ausgleich sogenannter indirekter Energiepreiserhöhungen wie die Wäschereikosten oder die Reinigungskosten. Der erste Abschlag, nämlich 500 Millionen €, soll bereits im Dezember 2022 gezahlt werden.
(Zustimmung bei der SPD)
Das sind erst einmal sehr gute Lösungen. Das einzige, worüber wir im Augenblick noch verhandeln, ist die Frage, wer die Gelder ausreicht. Sie wissen, dass sämtliche Betriebskosten der Krankenhäuser über das System der Fallpauschalen durch die Krankenkassen abgerechnet werden. Deswegen sagen die Länder, dass die Krankenkassen das auszahlen sollen, weil sie das bewerten können, und nicht die einzelnen Ministerien, also das Land. Aber das wäre mir auch egal, Hauptsache, das Geld - zumindest der erste Abschlag in diesem Jahr - kommt schnellstmöglich an. Die 4,5 Milliarden € sollen auf jeden Fall rückwirkend ab dem 31. Oktober - das kennen Sie alle - bis zum März zu einem Ausgleich führen. Es ist nicht nach hinten geschoben worden, sondern es ist tatsächlich der Beginn.
Man kann nicht in drei Minuten zu dieser Situation der Krankenhäuser sprechen. Deswegen biete ich Ihnen an, zu all den Punkten, die noch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe besprochen wurden, wie die Unterstützung der Geburtshilfe, die Unterstützung der Pädiatrie - dafür sind nämlich schon die ersten Anträge der einzelnen Fraktionen für 2023 eingeplant; wir werden dabei eine Abkehr vom DRG-System haben und wir werden die Unterstützung geben, so wie wir sie uns für das Land vorgestellt haben , ausführlich im Sozialausschuss zu berichten. Für das, was wir hierzu deutlich machen wollen, ist jetzt nicht die Zeit.
Im Übrigen war der Vorstand der Krankenhausgesellschaft jedenfalls am Dienstag etwas beruhigter, weil das ja ein Topf für alle Bereiche ist. Wir werden uns dann anschauen - das haben wir auch in der Landesregierung gesagt , welche Finanzierungslücken noch bleiben. Sollte da noch etwas offen sein, wird das Land diese Lücke schließen. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD - Unruhe)