Tagesordnungspunkt 11

a)    Zweite Beratung

Kraftstoffpreise sofort senken - Lebensgrundlagen der Bürger schützen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/887

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/1819

(Erste Beratung in der 16. Sitzung des Landtages am 24.03.2022)

b)    Zweite Beratung

Übergewinnsteuer auf leistungslose Krisengewinne von Energiekonzernen erheben

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1565

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/1820

(Erste Beratung in der 25. Sitzung des Landtages am 07.09.2022)

c)    Zweite Beratung

Maßnahmen gegen die drohende Energiekrise und Inflation - Übergewinnsteuer statt Gasumlage

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/1568

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/1821

(Erste Beratung in der 25. Sitzung des Landtages am 07.09.2022)


Die Berichterstattung erfolgt durch Herrn Gürth. Damit wir keine Zeit verlieren, fängt er sofort an.


Detlef Gürth (Berichterstatter):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag überwies den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/887 am 24. März 2022 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen. Mit der Mitberatung wurden die Ausschüsse für Wirtschaft und Tourismus sowie für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt beauftragt.

Die antragstellende Fraktion möchte erreichen, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Umsatzsteuer auf Kraftstoffe ausgesetzt, die Energiesteuer auf Kraftstoffe herabgesetzt und die CO₂-Steuer abgeschafft wird.

Der Finanzausschuss befasste sich erstmals am 2. Mai 2022 mit dem Antrag und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse. Im Ergebnis seiner Beratung empfahl er beiden Ausschüssen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus schloss sich der 11. Sitzung am 25. August 2022, der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt in seiner 10. Sitzung am 8. Juni 2022 der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Daraufhin befasste sich der Finanzausschuss am 20. Oktober 2022 erneut mit dem in Rede stehenden Antrag und den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse. Der Ausschuss für Finanzen erarbeitete in dieser Sitzung die Ihnen in der Drs. 8/1819 vorliegende Beschlussempfehlung. Er empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

Die beiden anderen Anträge in den Drs. 8/1565 und 8/1568 überwies der Landtag in der 25. Sitzung am 7. September 2022 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte mit ihrem Antrag in der Drs. 8/1565 erreichen, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, sich auf der Bundesebene, insbesondere im Bundesrat, für die temporär begrenzte Besteuerung von leistungslosen Übergewinnen im Energiesektor und die Entlastung der Bevölkerung und besonders betroffener Unternehmen einzusetzen. Die Fraktion DIE LINKE schlägt in ihrem Antrag in der Drs. 8/1568 Maßnahmen gegen die drohende Energiekrise und Inflation vor, um einkommensschwache Haushalte und kommunale Energieunternehmen zu unterstützen und zu entlasten.

Mit diesen beiden Anträgen befasste sich der Finanzausschuss am 20. Oktober 2022 und erarbeitete im Ergebnis seiner Beratung die Ihnen in den Drs. 8/1820 und 8/1821 vorliegenden Beschlussempfehlungen. Er empfiehlt, beide Anträge abzulehnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich empfehle die Zustimmung zu diesen drei Beschlussempfehlungen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)