Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung

Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2022 (LBVAnpG 2022)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1263

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/1826


Herr Gürth wird uns zu dieser Beschlussempfehlung berichten.


Detlef Gürth (Berichterstatter):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Landtag überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/1263 in der 22. Sitzung am 21. Juni 2022 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen.

Ziel des Gesetzentwurfes der Landesregierung ist die Anpassung der Dienst  und Versorgungsbezüge für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes sowie der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Verbandsgemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die zeit  und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021.

Zu einer Anhörung, die am 15. September 2022 stattfand, wurden die kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts sowie verschiedene Gewerkschaftsvertreter und Verbände eingeladen. Der Landkreistag sowie der Städte  und Gemeindebund Sachsen-Anhalt pflegten inhaltlich keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung. Sie sprachen sich dafür aus, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die es den Kommunen ermöglicht, ihren Tarifbeschäftigten die Nutzung von Dienstfahrrädern auch im Privaten zu erlauben, um auf kommunaler Ebene dazu beizutragen, die Mobilitäts  und Verkehrswende ein bisschen voranzutreiben. Außerdem wurde sich dafür ausgesprochen, die Höhe der Wegstreckenentschädigung an die aktuellen Gegebenheiten, wie bspw. die hohen Spritpreise, anzupassen.

Der Beamtenbund und die Tarifunion Sachsen-Anhalt begrüßte die    

(Unruhe)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Gürth, Sie brechen ab, weil man Sie kaum noch versteht. - Ich würde das Plenum bitten, die Nebengespräche einzustellen oder woanders fortzusetzen. - Herr Gürth, bitte.


Detlef Gürth (Berichterstatter):

Es geht immerhin um sehr viel Geld. - Noch einmal: Der Beamtenbund und Tarifunion Sachsen-Anhalt begrüßte die im Gesetzentwurf geplante Umsetzung des erzielten Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten des Landes und riet dazu, die Energiekostenpauschale für Versorgungsempfänger im Gesetzentwurf gleich mitzuverhandeln.

Im Anschluss an die Anhörung hat sich der Ausschuss für Finanzen darauf verständigt, die Behandlung der beiden Gesetzentwürfe und die Auswertung der Anhörung in der Oktobersitzung wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf fand in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 20. Oktober dieses Jahres statt. Als Beratungsgrundlage lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs  und Beratungsdienstes vor. Außerdem lagen drei Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abstimmung vor.

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sah vor, im Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, um zumindest den mittelbaren Landesbeamten die private Nutzung von Dienstfahrrädern zu ermöglichen. Der Vorschlag fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Die Änderungsanträge der Koalition bezogen sich auf die Zahlung einer Energiepauschale für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen sowie die Zahlung einer Zulage für Bedienstete im Justizvollzugsdienst. Beide Änderungsanträge wurden einstimmig angenommen.

Ein weiterer Änderungsantrag der Koalition, der eine effizientere Abrechnung von Reisekosten der Mitglieder der Personalräte und der Schwerbehindertenvertretungen vorsieht, wurde mit zwei Stimmenenthaltungen angenommen.

Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung der in der Synopse des Gesetzgebungs  und Beratungsdienstes vorgeschlagenen Änderungen mit den von mir genannten Änderungen mit 9 : 0 : 4 Stimmen beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1826 vor.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schließlich beschloss der Ausschuss für Finanzen einstimmig, im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Besoldungsanpassungsgesetzes 2022 die darin enthaltenen linearen Erhöhungen der Grundgehälter, Versorgungsbezüge, Anwärtergrundbeträge und Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendare zur Zahlung im Zahlmonat Dezember 2022 anzuordnen. Der Minister der Finanzen wurde zudem gebeten, anzuordnen, dass den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern im Zahlmonat Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € gezahlt wird, wobei Doppelzahlungen zu vermeiden sind.

Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich Sie um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 8/1826 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)