Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt umfasst verschiedene Anträge, die im Zusammenhang mit den steigenden Energiekoste stehen. Auf der einen Seite sollen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen spürbar entlastet werden, auf der anderen Seite sollen sie mit Blick auf sogenannte Krisengewinnler einen entsprechenden Beitrag leisten.
Die Ziele der Anträge sind ohne Frage unterstützenswert, die konkreten Vorschläge sind allerdings aus verschiedenen Gründen überholt. Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde für drei Monate gesenkt. Ob sich diese Senkung bewährt hat, ist auch unter Experten umstritten. Ich überlasse es daher Ihrer Bewertung, wie Sie das einschätzen.
(Zuruf von der AfD)
Eine Verlängerung der Wiederaufnahme der Maßnahmen ist jedenfalls derzeit kein Thema. Zur Abschöpfung der genannten Übergewinne wurde auf der EU-Ebene inzwischen eine Einigung erzielt. Danach sollen Energie-, Öl-, Kohle- und Gasunternehmen sowie Raffinerien einen Teil der Krisengewinne an die Mitgliedsstaaten abgeben. Die Umsetzung erfolgt in Form eines Solidaritätsbeitrages außerhalb des Steuerrechts.
Dazu muss ich jetzt einschränkend sagen: Wir haben über Umwege erfahren, dass das Bundesfinanzministerium hierbei wohl zumindest andenkt, die Bemessungsgrundlage steuerlich zu ermitteln. Wir kennen keine Einzelheiten. Insoweit müssen wir abwarten, wie das später umgesetzt werden soll. Zumindest können wir festhalten, dass es keine nationale Regelung zu einer Besteuerung von Übergewinnen geben wird, die meines Erachtens auch viele nicht gelöste Fragen aufgeworfen hätte. Das ist derzeit also nicht mehr relevant.
Der dritte Antrag umfasst einen Katalog von Maßnahmen, die zum Teil bereits abgelehnt oder umgesetzt worden sind, zum Teil bundesweit noch diskutiert werden und zum Teil erst im Anschluss an die Entscheidung auf der Bundesebene für eine weitere Erörterung im Land vorgesehen sind.
Meine Damen und Herren! Ich komme deshalb für die Landesregierung zu dem Ergebnis, dass es der mit den Anträgen beabsichtigten Beschlüsse nicht bedarf. Daher halte ich die Ablehnung der Anträge, wie es die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses vorsehen, für sachlich gerechtfertigt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU und von Andreas Silbersack, FDP)