Wolfgang Aldag (GRÜNE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Seit vielen Jahren ist bekannt, dass Wasser zu einer knapper werdenden Ressource wird und dass Verteilungskämpfe darum aufbrechen werden. Bisher war dieses Thema immer weit weg, aber spätestens seit dem Dürrejahr 2018 spüren wir im eigenen Land, welche Auswirkungen die anhaltende Trockenheit hat. Die Rufe, ein Wassermanagement einzuführen, werden immer lauter, um eben klar festzulegen, wie Wasser verteilt wird, wenn es knapp zu werden droht. Der Freistaat Thüringen z. B. hat ein Dürremanagement, welches genau das regelt.
Wenn die Ressource Wasser knapp wird, müssen wir uns zwangsläufig Gedanken darüber machen, wie wir zukünftig mit Wasser umgehen.
Dabei geht es in erster Linie um die grundlegende Verfügbarkeit und die Verteilung von Wasser, wenn Mangel herrscht, und ebenso um den Umgang mit und den Schutz vor Wasser, wenn es infolge von Starkregenereignissen zu Hochwasser kommt.
Nicht minder wichtig ist aber auch die Qualität des Wassers. Wir halten es daher für richtig und wichtig, ähnlich dem Vernässungsausschuss im Jahr 2011 einen zeitweiligen Ausschuss zu installieren, um gemeinsam Lösungsansätze für die neuen Herausforderungen zu erarbeiten. Im Ergebnis hat der Vernässungsausschuss 40 Millionen € lockergemacht, um Projekte gegen die Vernässung umzusetzen. Ich meine, es werden ähnliche Summen gebraucht, um Projekte zur Wiedervernässung, Renaturierung, Wasserrückhaltung und Gewässerreinhaltung umzusetzen. Dafür braucht es einen breiten Konsens über die Fraktionsgrenzen hinweg.
Eines dürfen wir aber nicht vergessen: Bis Ergebnisse aus dem Ausschuss auf dem Tisch liegen, wird Zeit vergehen. Zeit, die wir eigentlich nicht haben. Deshalb sind aus unserer Sicht drei Dinge wichtig: Die Novellierung des Wassergesetzes muss deutlich schneller erfolgen als, von Minister Willingmann angekündigt.
(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)
Kommt der Gesetzentwurf erst Anfang 2023, wird es erst mit dem Haushalt 2024 eventuell möglich sein, Gelder für Projekte einzustellen. Wir verlieren wieder einen Sommer, der voraussichtlich ähnlich verläuft wie in diesem Jahr.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Wir erwarten natürlich, dass im Zuge der Novellierung des Wassergesetzes eine Änderung des § 52 erfolgt, so wie im Februar hier schon von uns eingebracht. Aber wir erwarten auch Aussagen dazu, wie wir die Unterhaltungsverbände personell und finanziell ausstatten, damit sie zusätzliche Aufgaben übernehmen können. Wir brauchen Uferrandstreifen von 10 m an Gewässern erster und zweiter Ordnung. Wir benötigen Kontrollen dahin gehend, ob diese Vorgaben eingehalten werden. Wir brauchen einen Dialog mit den Landnutzerinnen und Landnutzern. Wir müssen sie ins Boot holen, wenn es darum geht, Wasser länger in der Fläche zu halten. Wir benötigen die Ertüchtigung von Wehren in den Grabensystemen. Wir brauchen ein Anstaumanagement und eine Neuregelung der Wasserentnahmerechte.
Wir brauchen - das wurde aus den Gesprächen mit den Unterhaltungsverbänden klar - kleine Projekte, finanziert aus dem Artensofortprogramm, die schnell und effektiv umgesetzt werden können, um zu kleinen Verbesserungen zu kommen.
(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)
Dieses Artensofortprogramm muss auch in den nächsten Jahren mit 5 Millionen € fortgeführt werden.
Neben dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz von Bundesumweltministerin Steffi Lemke brauchen wir eigene Initiativen zur Renaturierung. Dafür müssen in den Haushalt die entsprechenden Mittel eingestellt werden.
Das heißt letztendlich - damit komme ich zum Schluss , das eine tun - also den Ausschuss einsetzen - und das andere nicht lassen - also zügig die Novellierung des Wassergesetzes auf den Weg bringen.
(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)
Beides setzt den intensiven Dialog miteinander voraus. Ich hoffe, dass sich die Koalition diesem Dialog nicht wie bei anderen Themen versperrt, sondern den Wert eines breiten Konsenses erkennt.
Ich höre das Räuspern im Hintergrund. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei den GRÜNEN)