Juliane Kleemann (SPD):

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute wurde schon mehrmals gesagt, dass im Jahr 2018 die Folge der trockenen Jahre begann, die bis heute anhält. Die niedrigen Wasserstände der Flüsse, Bäche, Seen, die trocken gefallenen Gräben, die umfallenden Eichen - es gibt viele Zeichen dafür, dass das natürliche Wasservorkommen geringer geworden ist. Das hat Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel, auf den Wasserhaushalt und damit überhaupt auf das Haushalten mit der teuersten aller Ressourcen, die wir haben. Das ist nicht das Öl oder das Gas, sondern es ist das Wasser.

Sachsen-Anhalt hat im Vergleich zu anderen Bundesländern eine sehr geringe mittlere Niederschlagshöhe; auf all das hat der Minister heute bereits hingewiesen. Auch beim Wasser sehen wir das, was uns die Klimafolgenforschung seit mindestens vier Jahrzehnten prophezeit. Es tritt ein: Wir vertrocknen und versteppen.

(Dorothea Frederking, GRÜNE: Ja!)

Wir werden nun also dazulernen müssen, mit Dürren umzugehen, so wie wir in den letzten Jahren dazugelernt haben, mit Hochwasser umzugehen.

Daher ist es nur richtig, dass die Koalition das Thema Wasserrückhalt und Wassermanagement als Aufgabe aufgenommen hat. Und ja, die Erledigung dieser Aufgabe dauert vielen zu lange. Aber ganz ehrlich, in der letzten Legislaturperiode ging es offensichtlich auch nicht schneller. Im April wurde der Auftakt gemacht, der Kollege Aldag hat darauf bereits hingewiesen.

Die Konsultation mit den wirklich wichtigen Akteuren im Bereich Wasser, nämlich den Unterhaltungsverbänden mit anderen zusammen, ist aufgenommen worden. Andere Akteure, nämlich Fachleute, Wissenschaftler, Praktiker und Administrative landesweit sind seit April miteinander unterwegs, haben in vier unterschiedlichen Arbeitsgruppen getagt. Denn es ist deutlich geworden, dass Sachsen-Anhalt durch seine unterschiedliche Geografie nicht eine Lösung für das Problem Wasserrückhalt braucht, sondern regional scharf geschnittene Lösungen. Das wird sicherlich noch einmal ein Problem sein, wie wir das am Ende umsetzen.

Am Ende dieses strukturierten Prozesses wird das novellierte Wassergesetz stehen, damit wir ein ordentliches Wasserhaushaltsmodell haben und danach verfahren können. Das bedeutet auch, dass die Unterhaltungsverbände materiell und personell entsprechend ausgestattet sein müssen. Die meisten der Unterhaltungsverbände haben keinen eigenen Bauhof, haben wenig Leute, die sich überhaupt darum kümmern können, die Gewässer zu pflegen. All das werden wir zu bedenken haben, wenn wir in die Umsetzung gehen.

Insofern ja, wir müssen das Wassergesetz schnell besprechen und verabreden. Der Minister hat gesagt, es kommt im ersten Quartal 2023. Das ist vielleicht von heute aus gesehen sehr weit entfernt, aber es ist bereits in zweieinhalb Monaten. Ich glaube in der Tat, wir brauchen kein weiteres Gremium, weil wir in diesem Gremium auch nur wieder die Menschen binden würden, die jetzt sowieso schon als Fachleute an dem Thema dran sind.

Wir lehnen den Antrag nicht aus inhaltlichen Gründen ab, weil wir nicht für eine Novellierung des Wassergesetzes sind und nicht die Dringlichkeit kennen, sondern einfach aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Arbeitseffektivität. Wir müssen nichts doppeln, was sowieso schon läuft.

Aber wir müssen miteinander darauf dringen, dass wir das Wassergesetz im parlamentarischen Verfahren zügig verabschieden, wenn es dann vorliegt, und es nicht unsererseits am Ende wieder ausbremsen. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Dr. Heide Richter-Airijoki, SPD, und von Sandra Hietel-Heuer, CDU)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie erhalten die Chance, weiterzureden, wenn Sie Lust haben, eine Frage von Frau Frederking zu beantworten.


Juliane Kleemann (SPD):

Na dann einmal los, eine Frage.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie dürfen, Frau Frederking. Bitte.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Frau Kleemann, vielen Dank für Ihre Rede, die Informationen und die Aussicht, dass sich viele aufgemacht haben, um vor Ort nach standortangepassten Lösungen zu suchen. Am Ende soll die Novellierung des Wassergesetzes stehen. Ich glaube, dieser letzte Schritt kommt zu spät. Wir haben vorgeschlagen, zumindest den § 52 vorzuziehen, damit die Unterhaltungsverbände in die Lage versetzt werden, überhaupt Wasser in der Fläche halten zu dürfen. Denn derzeit müssen sie es abführen.

Deshalb ist meine Frage: Wäre es nicht sinnvoll, ein schrittweises Verfahren zu machen, so wie wir es beim KiFöG auch getan haben, d. h., schon einmal einen Paragrafen anzufassen und danach das gesamte Wassergesetz zu novellieren?


Juliane Kleemann (SPD):

Bei meinen Gesprächen mit den Unterhaltungsverbänden, die ich momentan führe, habe ich genau diese Frage gestellt. Die Antwort war: Bitte kein Schnellschuss! Denn das, was wir dann brauchen, muss untersetzt werden. Es nützt uns nichts, wenn wir das Wassergesetz textlich ändern, aber all das, was wir an Ressourcen, an Personen, an Material für die Umsetzung brauchen, noch nicht vorhanden ist. Die Verbände sagen also: Ja, es muss passieren, aber bitte kein Schnellschuss, macht es ordentlich. Das sind die Menschen, die in den Arbeitsgruppen sitzen. Ich habe explizit danach gefragt, und es ist explizit von Fachleuten gesagt worden, das würde uns jetzt nicht helfen.

Es gibt Beispiele, bei denen Unterhaltungsverbände mit kleinen Maßnahmen versuchen, den Wasserrückhalt in der Fläche auszuprobieren. Findlinge in Gräben zu setzen, ist ein Beispiel, das ich vorgestern gehört habe. Die Unterhaltungsverbände sind durchaus unterwegs und sagen: Wir machen für uns kleine Beobachtungen, bevor das Große kommt, damit wir wissen, ob das, was wir uns denken, letztlich auch zielführend ist. Wir sind, glaube ich, gut beraten, wenn wir dem nicht im Wege stehen, sondern die Dinge, die schon laufen, befördern, und unsererseits das tun, was wir zu tun haben, nämlich das Wassergesetz durch das Parlament zu bekommen.