Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines Antrags der AfD-Fraktion, um verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse an den Schulen Sachsen-Anhalts anzustoßen, hätte es eigentlich nicht bedurft. Hieran wird nämlich schon sehr intensiv gearbeitet.
Das Thema Erste Hilfe ist nicht neu, sondern Bestandteil schulischer Gesundheitsförderung. Es wird bereits schulformübergreifend lehrplanbezogen in verschiedenen Fächern der Stundentafel behandelt, bspw. im Rahmen der Verkehrserziehung und der Unfallverhütung, unter dem Thema Herz-Kreislauf im Fach Biologie, unter dem Thema sportliche Belastungen und Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System im Fach Sport und in Lebensfragen im Ethik- und Religionsunterricht. Konkrete Maßnahmen zur Wiederbelebung werden ebenfalls vermittelt, allerdings nicht obligatorisch in praktischer Anwendung für alle Schulen des Landes.
Schon jetzt haben Schulen aber die Möglichkeit, ein Ergänzungsangebot zum Unterricht für die praktischen Übungen zur Ersten Hilfe über außerschulische Partner wie das DRK oder die DLRG usw. anzubieten. Projektbezogener Unterricht und Projekttage sind für die Beteiligung von Kooperationspartnern besonders geeignet.
In Sachsen-Anhalt gibt es vonseiten des Landesverbandes der Hilfsorganisationen regelmäßig auch diverse Angebote zur Unterstützung von Schulprojekten durch die Verbandsmitglieder, wozu teilweise auch die Ausleihe von Materialien zum Themenkreis gehört. Daran wollen wir anknüpfen mit der Zielstellung, diese Ergänzungsangebote in den Klassenstufen 7 bis 10 mit jeweils zwei Stunden im Schuljahr obligatorisch zu machen. Wir wollen dabei mit der Klassenstufe 7 beginnen und das Angebot dann aufwachsen lassen. Damit wird auch einer fachlichen Empfehlung des Schulausschusses der KMK gefolgt.
Die notwendigen Haushaltsmittel für die schrittweise Umsetzung des Vorhabens sind im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2023 bereits angemeldet worden.
Schulen sollen damit die Möglichkeit bekommen, im Rahmen ihrer schulgesetzlich geregelten Eigenständigkeit Mittel aus dem sogenannten Schulbudget für die Gewinnung außerschulischer Partner, Rettungsdienste usw., die ich bereits aufgeführt habe, zur Durchführung praktischer Wiederbelebungsmaßnahmen einzusetzen.
Im Vorfeld werden Gespräche des Ministeriums unter anderem mit den Trägern der Rettungsdienste zu führen sein, um schrittweise ein landesweites Angebot im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen und auf der Grundlage einer konkreten Aufgabenbeschreibung aufzubauen und abzusichern.
Erst wenn verbindliche Zusagen von Trägern zur Umsetzung der Maßnahme an allen Schulen in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorliegen, können die Kurse einen verbindlichen Status bekommen. Das Ministerium für Bildung wird im zweiten Quartal 2023 im Ausschuss für Bildung über den Umsetzungsstand berichten. - Vielen Dank. Punktlandung.