Tagesordnungspunkt 5
Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß Artikel 63 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
Wahlvorschlag Landtagspräsident - Drs. 8/1713
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß Artikel 63 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt wählt der Landtag den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Hierzu liegt Ihnen in der Drs. 8/1713 eine Vorschlagsliste mit sechs Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge vor, die im Wege der öffentlichen Stellenausschreibung ermittelt wurden.
Bevor wir zur Wahl kommen, möchte ich Folgendes anmerken: Die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt nach Artikel 63 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Die Wahl wird gemäß § 75 und § 77 unserer Geschäftsordnung geheim und mit Stimmzettel durchgeführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ablauf der Wahl ist wie folgt vorgesehen: Wer einem der in der Drs. 8/1713 aufgeführten Kandidaten seine Stimme geben möchte, der kreuzt bitte auf dem Stimmzettel diese Person an. Wer den Wahlvorschlag in Gänze ablehnt, der kreuzt bei „Nein“ an. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der kreuzt bei „Enthaltung“ an. - Ich hoffe, Sie haben es verstanden, sonst wiederhole ich das.
(Hendrik Lange, DIE LINKE: Bitte nicht!)
- Es haben alle verstanden, sehr schön.
Zum Wahlverfahren selbst nur noch so viel: Sie werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie so eindeutig an, dass kein Zweifel an der Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend geben Sie den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Verwenden Sie bitte die Stifte, die in der bzw. vor der Wahlkabine bereitliegen.
Der Vollständigkeit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen und dergleichen versieht, der macht seine Stimme ungültig.
Ich bitte folgende Schriftführerinnen und Schriftführer, die Wahldurchführung zu unterstützen: Namensaufruf: Frau Godenrath, Führen der Wählerliste: Frau Wendt und Herr Pott, Ausgabe der Stimmzettel: Herr Aldag, Aufsicht an der Wahlkabine: Herr Andreas Henke, Aufsicht an der Wahlurne: Frau Richter-Airijoki. - Altbewährtes Team.
Wir überzeugen uns davon, dass die Wahlurne leer ist.
(Ein Saaldiener hält die Wahlurne hoch)
- Es sieht so aus, kein doppelter Boden.
Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte die genannten Mitglieder des Landtages, ihr Amt zu übernehmen. - Die Wahlkabine ist leer. Die Wahlurne ist leer.
Ich bitte Frau Godenrath, den Namensaufruf vorzunehmen.
(Schriftführerin Kerstin Godenrath ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Ich setze fort. Jetzt wählen die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten. Als Erste bitte Frau Wendt, danach Frau Godenrath, Herr Henke, Herr Pott und Frau Richter-Airijoki.
Bevor Herr Aldag und ich wählen, möchte ich fragen, ob es jemanden im Saal gibt, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Nein.
Nun wählen Herr Aldag und ich.
Gefragt habe ich bereits, ob ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal ist, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat. Dann kann ich die Wahlhandlung abschließen. Ich darf Sie bitten, den Raum nicht zu verlassen. Die Schriftführerinnen und Schriftführerführer zählen bitte die Stimmzettel aus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Zwischenzeit können wir die Schülerinnen und Schüler der Basisförderschule im Regionalen Förderzentrum in Wernigerode begrüßen. - Herzlich willkommen!
(Beifall im ganzen Hause)
Es ist vielleicht nicht ganz so spannend für Sie auf der Besuchertribüne, aber wir befinden uns gerade noch im Wahlgang. Wir befinden uns in der Auszählung der Stimmzettel. - Bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses unterbreche ich die Sitzung.