Tagesordnungspunkt 18
Zweite Beratung
Fortführung der Schulsozialarbeit in allen Regionen sichern!
Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/461
Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung - Drs. 8/1558
(Erste Beratung in der 9. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2021)
Stephen Gerhard Stehli (Berichterstatter):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Antrag in der 9. Sitzung am 15. Dezember 2021 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Die antragstellende Fraktion DIE LINKE spricht sich in ihrem Antrag dafür aus, die Fortführung der Schulsozialarbeit nach dem bisherigen ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ in der neuen EU-Förderperiode in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mindestens auf dem bisherigen Niveau sicherzustellen. In der Ausschreibung für die neue Förderperiode seien verbindliche Regelungen dafür zu treffen, dass die Arbeit der eingesetzten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter durch Netzwerkstellen unterstützt, koordiniert und mit der Arbeit der Jugendämter vernetzt werde.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Bildung befasste sich am 13. Januar 2022 erstmals mit diesem Antrag. Die Fraktion DIE LINKE machte zu Beginn der Sitzung deutlich, dass Eile geboten sei, weil die ersten Landkreise signalisiert hätten, dass sie die Mittel zur Kofinanzierung der Schulsozialarbeit nicht aufbringen könnten.
(Zustimmung bei der LINKEN)
Unter Hinweis darauf, dass die finanziellen Mittel der Kommunen in allen Bereichen knapp seien, wies die SPD-Fraktion darauf hin, dass es der Wunsch aller Mitglieder des Ausschusses sei, die Schulsozialarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten abzusichern. Im Ergebnis der Beratung gab es eine Verständigung, das Thema in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.
Diese Beratung fand in der 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung am 10. Februar 2022 statt. Dem Ausschuss lagen zwischenzeitlich ein Schreiben der Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e. V., ein Fragenkatalog der Fraktion DIE LINKE zur Beantwortung durch das Ministerium für Bildung sowie die Übersichten über die Höhe der bisher selbst finanzierten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und über die jeweiligen Schulsozialarbeiterkontingente vor. Nach eingehender Beratung kam der Ausschuss für Bildung überein, den Antrag in der Märzsitzung dieses Jahres erneut zu beraten.
Zur 9. Sitzung des Ausschusses für Bildung am 10. März 2022 stellte das Ministerium für Bildung die Antworten zu dem Fragenkatalog der Fraktion DIE LINKE zur Verfügung. Zudem lagen mehrere Unterstützerschreiben verschiedener Schulen und Institutionen vor.
Da es bei dem Thema Schulsozialarbeit ausschließlich um finanzielle Fragen geht, wurde im Verlauf der Beratung vorgeschlagen, das Thema im Rahmen der Haushaltsberatung am 31. März 2022 abschließend zu behandeln.
Zu Beginn dieser Sitzung legten die Koalitionsfraktionen einen Beschlussvorschlag vor. Danach sollte der Ausschuss für Finanzen gebeten werden, im Rahmen der anstehenden Beratungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2022 zusätzliche Mittel für die Schulsozialarbeit im Land Sachsen-Anhalt bereitzustellen und eine Verpflichtungsermächtigung bis zum Jahr 2024 auszubringen. Darüber hinaus sollte der Finanzausschuss prüfen, inwiefern eine prozentuale Staffelung umgesetzt werden kann, um den örtlich zuständigen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe eine Weiterfinanzierung der bisher eigenfinanzierten Schularbeit zu ermöglichen.
Die Fraktion DIE LINKE bedauerte, dass der Ausschuss für die Betroffenen vor Ort kein deutliches Signal dahin gehend aussenden könne, wie es mit der Schulsozialarbeit weitergehen werde, und betonte aus diesem Grunde, dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen zu können.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN monierte, angesichts der Tatsache, dass die Träger vor der Entscheidung stünden, Schulsozialarbeitern kündigen zu müssen, sei der Beschlussvorschlag zu unkonkret, weshalb sie sich der Stimme enthalten werde. Am Ende der Beratung wurde der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt. Mit 7 : 2 : 3 Stimmen wurde die Prüfbitte unterstützt und der Finanzausschuss entsprechend informiert.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der Sitzung am 4. April 2022 erstmals mit dem Antrag und der Prüfbitte des Ausschusses für Bildung. Er kam überein, die Beratung mit dem Thema in der Bereinigungssitzung fortzusetzen.
Diese Sitzung fand am 4. Mai 2022 statt. Im Ergebnis der Beratung konnten zusätzliche Mittel für die Schulsozialarbeit im Land Sachsen‐Anhalt bereitgestellt, eine Verpflichtungsermächtigung bis zum Jahr 2024 ausgebracht und somit der Bitte des Ausschusses für Bildung entsprochen werden.
Die Information erreichte den Ausschuss für Bildung mit dem Hinweis, dass die Entscheidung des Landtages abzuwarten bliebe. Der Landtag von Sachsen‐Anhalt bestätigte in der abschließenden Beratung zum Haushaltsgesetz 2022 die Einstellung der Mittel für die Schulsozialarbeit.
Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Bildung abermals mit dem vorliegenden Antrag und erarbeitete in der 12. Sitzung am 9. Juni 2022 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Er empfahl mit 10 : 0 : 3 Stimmen die Annahme des Antrages in geänderter Fassung.
Der Ausschuss für Finanzen schloss sich im Ergebnis seiner Beratung am 30. Juni 2022 mit 9 : 2 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses an.
Die abschließende Beratung fand am 25. August 2022 im Ausschuss für Bildung statt. Nach einer kurzen Aussprache wurde der Antrag in geänderter Fassung zur Abstimmung gestellt und mit 9 : 0 : 4 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1558 vor. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Bildung um Ihre Zustimmung.
(Zustimmung bei der CDU)