Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Das könnte sein. Mein Redemanuskript umfasst nur zwei Seiten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gut wäre es, wenn alle Verordnungen und Richtlinien ministeriumsintern quasi regelhaft auf regelmäßiger Wiedervorlage liegen würden. Dann würde es nicht passieren, wie es bei der Richtlinie für Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und Einrichtungen - Frau Anger hat erwähnt, darüber sprechen wir heute - geschehen ist, nämlich dass drei Jahrzehnte ins Land gehen, ohne dass eine solche Richtlinie fortgeschrieben wird.
Dabei hat sich allein schon bundesgesetzlich in dieser Zeit enorm viel getan und auch in der Lebenswelt der jungen Menschen - auch das wurde hier schon erwähnt - erst recht. Darauf verweist der Antrag der LINKEN aus guten Gründen mehrfach. Wer in den frühen 90er-Jahren aufgewachsen ist, der tat das unter völlig anderen Bedingungen als jemand, der heutzutage in den 20er-Jahren des 21. Jahrhunderts aufwächst. Das kann ich aus eigener Anschauung bestätigen.
Dem muss eine Landesrichtlinie natürlich gerecht werden, wobei einige Aspekte, die im Antrag enthalten sind, bereits im Bundesrecht normiert sind und damit auch Rechtskraft haben. So viel Ehrlichkeit gehört an dieser Stelle dazu.
Interne und externe Beschwerdemöglichkeiten sind unter anderem gesetzt mithilfe der Ombudschaft gemäß SGB VIII. Die Selbstorganisation der jungen Menschen wird ebenso im SGB VIII normiert. Und bei der Befassung im Ausschuss mit unserem grünen Antrag zur Umsetzung des neuen SGB VIII in Landesrecht klang es für mich so - das klang auch heute so , als würde das Ministerium diesem Ansinnen des Bundesgesetzgebers natürlich auch folgen.
Ich gehe also fest davon aus, dass sowohl die Ombudschaft als auch der Landesheimrat in Zukunft eben nicht nur im Haushalt vertitelt, sondern auch im KJHG des Landes Sachsen-Anhalt verbindlich festgeschrieben sein werden. Das macht eine aktualisierte Heimrichtlinie natürlich nicht weniger dringend nötig.
Wir würden dem Antrag eigentlich gern direkt zustimmen und ihn damit automatisch in die Beratungen im Ausschuss geben. Wir werden uns aber auch einer vorhergeschalteten Ausschussberatung nicht verschließen. Ich kann es nur, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen: denn, wie gesagt, würden wir dem heute direkt zustimmen, wäre ohnehin erst einmal der Weg bestimmt und es wäre ohnehin erst einmal im Ausschuss. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)