Tagesordnungspunkt 11
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/352
Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/1556
(Erste Beratung in der 6. Sitzung des Landtages am 18.11.2021)
Über den Fortgang der Beratung berichtet uns jetzt das Mitglied des Landtages Juliane Kleemann. - Bitte sehr. Sie haben das Wort.
Juliane Kleemann (Berichterstatterin):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der 6. Sitzung am 18. November 2021 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wirtschaft und Tourismus sowie Infrastruktur und Digitales.
Mit dem Gesetzentwurf strebt die antragstellende Fraktion eine Änderung des § 2 Abs. 1 des Abfallgesetzes dahin gehend an, dass bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand bevorzugt Recyclingprodukte zu verwenden sind. Darüber hinaus soll mit einer Änderung des § 16 eine Anpassung der Reglementierung des Imports von Müll nach Sachsen-Anhalt erfolgen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt beriet über den Gesetzentwurf erstmals in der 3. Sitzung am 1. Dezember 2021. Es wurde darauf hingewiesen, dass in der siebenten Wahlperiode ein gleichlautender Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6833 vorgelegen hat, welcher zum Ende der Wahlperiode der Diskontinuität anheimfiel. Der damalige federführende Umweltausschuss hatte ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen, in dessen Verlauf zahlreiche Stellungnahmen eingingen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt kam überein, die im Zusammenhang mit der damaligen Beratung um schriftliche Stellungnahmen Gebetenen erneut anzuschreiben und die Aktualität ihrer damaligen Stellungnahmen in Bezug auf den aktuellen Gesetzentwurf abzufragen. Sechs Adressaten gaben Rückmeldungen ab, in denen im Wesentlichen die vorliegenden Stellungnahmen bekräftigt wurden.
In der 8. Sitzung am 6. April 2022 lag ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor, welcher eine Ablehnung des Gesetzentwurfes empfahl. Diesem schloss sich der Ausschuss mehrheitlich an. Der Beschlussvorschlag wurde als vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse überwiesen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus hat sich in der 9. Sitzung am 5. Mai 2022 mit dem Gesetzentwurf befasst und hat sich im Ergebnis der Beratung der vorläufigen Beschlussempfehlung angeschlossen. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales beriet in der 8. Sitzung am 13. Mai 2022 zu dem Gesetzentwurf und schloss sich ebenfalls der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt beschloss in der 11. Sitzung am 6. Juli 2022 mit 7 : 6 : 0 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie, der Ihnen in der Drs. 8/1556 vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zu folgen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)