Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag greift ein Anliegen auf, das in Sachsen-Anhalt turnusgemäß vor dem Beginn jeder neuen Kommunalwahlperiode geprüft wird. Regelmäßig werden zu Beginn einer neuen Kommunalwahlperiode die Höchstbeträge der kommunalen Aufwandsentschädigung geprüft.
Dies haben wir auch mit Blick auf die neue Kommunalwahlperiode vor. Diese beginnt allerdings erst am 1. Juli 2024. Für die Anpassung der Kommunal-Entschädigungsverordnung ist es jetzt noch zu früh. Es fehlen schlicht noch die Daten, um über die Höchstbeträge ab dem Jahr 2024 zu befinden.
Mit Blick auf die augenblickliche Inflation ist es, glaube ich, richtig und sinnvoll, so nah wie möglich an den Beginn der nächsten Kommunalwahlperiode heranzurücken. Deswegen werden wir die notwendigen Daten in einem ersten Schritt im Jahr 2022 erheben, werden uns dabei eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abstimmen und die kommunale Praxis einbeziehen und dann in einem zweiten Schritt die Anpassung der Kommunal-Entschädigungsverordnung vornehmen.
Eines will ich aber auch gleich sagen: Der Verordnungsgeber ist an das Gesetz gebunden und § 35 des Kommunalverfassungsgesetzes sieht den Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalls der ehrenamtlich Tätigen vor. Mit anderen Worten: Ehrenamtlich Tätige erhalten für die geleistete Arbeit kein Entgelt. Die Aufwandsentschädigung dient allein dem Auslagenersatz. Insofern, Frau Buchheim, ist der Vergleich mit der Besoldung von hauptamtlichen Beamtinnen und Beamten ein wenig schief.
Ein letzter Satz. Das Konnexitätsprinzip Sie haben es angesprochen greift im Zusammenhang mit der Kommunal-Entschädigungsverordnung gerade nicht, weil es sich hierbei um Aufgaben handelt, die die Selbstorganisation der Kommunen betreffen. Ich denke, darüber und über alles andere werden wir sicherlich im Ausschuss reden. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU)