Tagesordnungspunkt 16
Zweite Beratung
Wohnqualität und Infektionsschutz in stationären Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe verbessern. Mindestbauordnung endlich umsetzen.
Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/459
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/1447
(Erste Beratung in der 9. Sitzung des Landtages am 15.12.2021)
Zum Gang der Beratungen wird Frau Gensecke berichten. - Frau Gensecke, bitte schön.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/459 wurde in der 9. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2021 zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Mit der Mitberatung wurden die Ausschüsse für Infrastruktur und Digitales sowie für Finanzen beauftragt.
In ihrem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung auf, dem Landtag unverzüglich einen Entwurf einer Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbst organisierte Wohnformen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorzulegen, um das Einvernehmen mit dem Landtag herzustellen.
Mit der neuen Verordnung soll das überalterte Heimrecht modernisiert werden. Das heißt, sämtliche Qualitätsstandards und technischen Ausstattungen sollen überprüft und auf den modernsten Stand gebracht werden, um die Lebensqualität in den stationären Einrichtungen sowie die Qualität der Pflege zu erhöhen, dies alles unter Beachtung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, des Grundgesetzes und des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Der Antrag stand erstmals in der 7. Sitzung am 9. Februar 2022 auf der Tagesordnung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Dort berichtete die Landesregierung über den Stand der Erarbeitung der Mindestbauverordnung.
In der 10. Sitzung des Sozialausschusses am 11. Mai 2022 stand der Antrag in der Drs. 8/459 erneut auf der Tagesordnung. Da inzwischen die entsprechende Verordnung freigegeben und nach intensiver Befassung auch das Einvernehmen mit dem Landtag dazu hergestellt worden war, sprachen sich die Koalitionsfraktionen dafür aus, den Antrag für erledigt zu erklären. Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte der Erledigungserklärung des Antrages zwar zu, wies aber darauf hin, dass aus Ihrer Sicht der Antrag andere Aspekte enthalten habe. Im Ergebnis seiner Beratungen verabschiedete der federführende Ausschuss mit 11 : 0 : 2 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung mit dem Wortlaut, den Antrag für erledigt zu erklären.
Der mitberatende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales befasste sich in der 8. Sitzung am 13. Mai 2022 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Er schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 10 : 1 : 0 Stimmen an.
Auch der mitberatende Ausschuss für Finanzen, der sich in der 21. Sitzung am 2. Juni 2022 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasste, stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung zu. Das Abstimmungsergebnis lautete 9 : 1 : 3 Stimmen.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fand in der 13. Sitzung am 6. Juli 2022 statt. Dazu lagen dem Beschluss die Beschlussempfehlungen beider mitberatenden Ausschüsse vor. Nach kurzer Beratung verabschiedete der Ausschuss mit 7 : 0 : 3 Stimmen seine Beschlussempfehlung an den Landtag, den Antrag für erledigt zu erklären. Die Beschlussempfehlung liegt dem Landtag nun in der Drs. 8/1447 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich das Plenum um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich recht herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit. - Vielen Dank.
(Beifall)