Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte LINKE-Fraktion, Sie haben natürlich recht: Die Aufnahme von Nachbarschaftshilfen in die bestehende Pflegebetreuungsverordnung ist hier im Land überfällig. Wenn wir das Konzept „Pflege im Quartier“ im Land mit Leben füllen wollen, so fängt die Unterstützung von älteren Personen und pflegebedürftigen Menschen natürlich in der Nachbarschaft an, lange bevor etwa professionelle ambulante Pflegedienste nötig werden.
Nachbarschaftshilfe findet überall in Sachsen-Anhalt statt: als situative Hilfsbereitschaft, wenn man beim Einkaufen mal eben für die betagte Nachbarin mit einkauft, sie bei nötigen Gängen zum Amt begleitet oder den Herrn von gegenüber zum Arzt fährt. Wo Nachbarn Verantwortung füreinander übernehmen und damit die Gesellschaft stärken, sollte auch eine politische Flankierung dieser Hilfeform erfolgen. Das kann es in Zukunft auch hierzulande, wenn die von Ministerin Grimm-Benne erwähnte neue Verordnung in Kraft tritt. Dann kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich nach § 45b SGB VI auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden.
Gut ist, dass das Land hierbei auch jenseits der finanziellen Unterstützung Beratung anbieten will. Ebenso gut sind die Servicestellen, um diese Form der regelhaften Nachbarschaftshilfe zu koordinieren und für pflegebedürftige Angehörige und die helfenden Nachbarn Ansprechpartner zu schaffen. Sicher, das Land war an dieser Stelle kein Frühaufsteher, andere Bundesländer waren damit deutlich früher am Start; aber es scheint so zu sein, dass die Ziellinie nun in Sicht kommt.
Außer Sicht ist allerdings eine Koordinierungsstelle für weitere Angebote zur Unterstützung im Alltag. Es gab dazu in der Vergangenheit bei der Landesvereinigung für Gesundheit das mehrjährige Projekt Beratungs- und Clearingstelle für niedrigschwellige Betreuungsangebote. Im Anschluss daran existierte bis Ende 2021 die Agentur zur Vermittlung und zum Aufbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige, kurz: AUiA, in der Trägerschaft der Liga.
Nun ist einzig die Sozialagentur für die Umsetzung des § 45 im Land zuständig, daher sei an dieser Stelle bereits angekündigt, dass wir die Auswirkungen des Auslaufens des Projektes AUiA und mögliche Anschlussprojekte im Sozialausschuss als Thema aufrufen werden.
Der Überweisung des Antrags zur weiteren Behandlung im Sozialausschuss werden wir heute zustimmen. - Vielen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Eva von Angern, DIE LINKE)