Tagesordnungspunkt 17
Zweite Beratung
Betrug am Bund beenden - Zukunftsvertrag einhalten - Hochschulen und Studentenwerke verlässlich und auskömmlich finanzieren
Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/232
Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/1555
(Erste Beratung in der 5. Sitzung des Landtages am 15.10.2021)
Über die Beratungen im Ausschuss wird Herr Tullner berichten. - Herr Tullner, bitte.
Marco Tullner (Berichterstatter):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/232 in der 5. Sitzung am 15. Oktober 2021 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Finanzen beauftragt.
Die antragstellende Fraktion erachtet die Finanzierung der Hochschulen und Studentenwerke im Land als nicht ausreichend. Insbesondere die finanzielle Situation der Martin-Luther-Universität solle anerkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Es wird gefordert, dass den Hochschulen die aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ erhaltenen Mittel abzüglich der vom Bund übertragenen Aufgaben in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Zudem fordert die Fraktion DIE LINKE, dass den Hochschulen der Landesanteil der finanziellen Mittel gemäß § 6 des Zukunftsvertrages zusätzlich zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus wird eine Neufassung der Hochschulstrukturplanung begehrt. Ferner soll der Landeszuschuss zur Finanzierung des laufenden Betriebs der Studentenwerke 10 % der Gesamteinnahmen des jeweiligen Studentenwerks entsprechen.
Der federführende Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat über den Antrag inhaltlich erstmals in der 3. Sitzung am 1. Dezember 2021 beraten. Im Ergebnis der Beratung kam der Ausschuss überein, den Antrag im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2022 erneut in den Blick zu nehmen.
In der 6. Sitzung des Ausschusses am 9. März 2022 fand die Beratung über den Einzelplan 06 des Haushaltsgesetzes 2022 statt, in welcher der Antrag thematisch aufgegriffen wurde.
Eine erneute Beratung wurde für die 8. Sitzung des Ausschusses am 6. April 2022 vorgesehen. Zu Beginn jener Sitzung wurde die Beratung über den Antrag auf Begehren der Koalitionsfraktionen von der Tagesordnung genommen und für die Folgesitzung in Aussicht gestellt.
Für die Beratung in der 9. Sitzung am 4. Mai 2022 lag ein Vorschlag der Koalitionsfraktionen für eine vorläufige Beschlussempfehlung vor, welchem mehrheitlich zugestimmt wurde.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 21. Sitzung am 2. Juni 2022 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses und empfahl die Annahme des Antrages in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die abschließende Beratung über den Antrag fand in der 11. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 6. Juli 2022 statt. Im Ergebnis der Beratung wurde der Antrag in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1555 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Zustimmung. - Vielen Dank.
(Zustimmung von Markus Kurze, CDU)