Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1566


Für die Landesregierung hat Frau Zieschang die Möglichkeit, den Gesetzentwurf einzubringen. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt haben wir im Land bereits einen Rechtsrahmen für den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen. 

Seit dem Inkrafttreten dieses E-Government-Gesetzes im Jahr 2019 hat es aber sowohl rechtliche als auch technische Änderungen gegeben, die die derzeitige Gesetzesfassung noch nicht berücksichtigt. 

(Unruhe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Ich bitte um Konzentration. 

(Ulrich Thomas, CDU: Warum?)

Herr Gallert. - Danke. 

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Es ging um eine Absprache innerhalb des Präsidiums!)

- Ist klar. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Zu den technischen Änderungen. Alle Stellen der Landesverwaltung haben neben dem allgemeinen elektronischen Zugang zusätzlich einen sicheren elektronischen Zugang zu eröffnen. Dabei haben sie zurzeit ein Wahlrecht zwischen einer De-Mail-Adresse und einem sonstigen sicheren Verfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Beide Möglichkeiten stehen aber nicht bzw. in naher Zukunft voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung. Der weitere Betrieb von De-Mail ist unsicher geworden. Sonstige sichere Verfahren hat die Bundesregierung bislang nicht eingeführt. Vor diesem Hintergrund müssen andere technische Zugangslösungen für das Land gefunden werden. Geeignete Lösungen sind zwischenzeitlich entwickelt worden und stehen im Land zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere das bereits jetzt in der Landesverwaltung genutzte besondere elektronische Behördenpostfach und das im Online-Zugangsgesetz vorgesehene Nutzerkonto. 

Zu den rechtlichen Änderungen seit dem Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes, die nunmehr berücksichtigt werden sollen. Der Bund hat im Jahr 2020 am Online-Zugangsgesetz Änderungen vorgenommen. Dies macht eine Anpassung der landesrechtlichen Umsetzungsbestimmungen erforderlich. Diese Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Anforderungen an das Nutzerkonto sowie die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Online-Zugangsgesetz sieht nunmehr zwei Arten von Nutzerkonten vor: das Bürgerkonto und das Organisationskonto. 

Insgesamt kann man sagen, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt voranzutreiben. So trägt er mit dazu bei, dass die öffentliche Verwaltung vollständig digital und kontaktlos erreichbar wird. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU) 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Ich danke.