Kathrin Tarricone (FDP):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag hat den Titel „Standortvorteil Windenergie ausbauen - Landesbauordnung anpassen“. Zu dieser Bewertung komme ich gleich.

Aus der Sicht der Freien Demokraten möchte ich aber noch auf eines hinweisen.

(Unruhe - Dorothea Frederking, GRÜNE, spricht mit Guido Henke, DIE LINKE)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Tarricone, einen Augenblick bitte. - Es ist schlecht, wenn jemand mit sehr durchdringender Stimme redet.

(Chris Schulenburg, CDU: Frau Frederking, setzen Sie sich doch mal hin!)

Wenn man die Stimme aus der letzten Bankreihe hier vorn hört, dann wird es wirklich schwierig für die Rednerin, sich auf ihren eigenen Textbeitrag zu konzentrieren. Deswegen bitte ich darum, die Gespräche einzustellen.

Frau Tarricone, bitte.


Kathrin Tarricone (FDP):

Ich hoffe, ich dringe jetzt mit meiner Stimme durch. Ich spreche das Thema mit den Abstandsflächen an. Denn der Begriff irritiert ein kleines bisschen. Es geht nämlich nicht per se um den Abstand zwischen den Windenergieanlagen, der in der Bauordnung festgelegt ist. Denn schon mit Blick auf den Energieertrag erstellen Windenergieplaner in dem Planungsprozess Turbulenzgutachten. Das heißt, sie schauen, wie klaut die eine Anlage bei der anderen Anlage Energie. Aus dieser Sicht heraus werden Anlagen positioniert, damit alle die beste Energieerzeugung aufweisen.

Mit „Abstandsflächen“ sind tatsächlich die Abstandsflächen auf Flurstücken gemeint. Die Bauordnung regelt also diese Grenzen. Windenergieanlagen würden also bei einer Verringerung dieser vorgeschlagenen Abstandsflächen nicht zwangsläufig dichter zusammenrücken, wohl aber auf den Flächen, die jetzt im Prinzip von der Bebauung ausgeschlossen sind. Es handelt sich um sogenannte Handtuchflurstücke, auf denen das planerisch praktisch ansonsten nicht gelingt, oder Flächen, die quasi auf Straßenflurstücke bzw. auf öffentliche Flurstücke fallen. In diesen Fällen kann tatsächlich dichter bebaut werden.

Die Absicht der Bauordnung   bei Gebäuden ist es so, dass ein Abstand eingehalten wird   ist die Belüftung und die Erschließung, was bei Windenergieanlagen keinen Sinn ergibt.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE, und von Olaf Meister, GRÜNE)

Ihren Antrag begründet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter anderem damit, dass erneuerbare Energien einer der größten wirtschaftlichen Standortvorteile sind. Das ist aber nur dann wirklich der Fall, wenn erzeugte Energie von ansässigen Betrieben und Stromkunden genutzt und nicht über Leitungen abtransportiert werden soll. Dann wird die Erzeugung von Windenergie tatsächlich zu einem Standortvorteil.

Ein Zitat aus der Begründung lautet:

    „Hinzu kommt, dass der massiv beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien Voraussetzung ist, um der Klimakrise noch begegnen zu können.“

Es lässt die eben erwähnte Chance kippen. Die Apokalypse wird zum Treiber des Antrages. Diesem Duktus schließen wir Freie Demokraten uns freilich nicht an. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen. Von der Ministerin wurde schon gesagt, dass das MID in Kürze eine Änderung der Bauordnung vornehmen wird. Die Koalitionsfraktionen werden einen fundierten Vorschlag zur Verbesserung der Windenergienutzung entwickeln, und zwar in dem Sinne, dass sie sinnvoll für Wirtschaft, Menschen und Klima ist.

Uns kommt es darauf an, dass der Ertrag, der aus Windenergie zu erzielen ist, dort ankommt, wo er benötigt wird. Das Planungs- und Genehmigungsrecht ist dafür der entscheidende Hebel. Die Bauordnung ist nur ein Teilaspekt einer komplexen Lösung. Wie schon erwähnt wurde: Wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU)