Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Lippmann, ich bin schon erstaunt. Auf der einen Seite sagen Sie: Es ist nicht mehr nachvollziehbar; es ist ungerecht, wenn alle nicht gleichermaßen behandelt werden. Auf der anderen Seite stellen Sie aber fest, dass das dann wieder nach sich zieht, dass wir in Funktionsämtern bzw. bei Rektoren nachvollziehen müssen, dass dort nur die A 14 und die A 15 in Betracht kommen.
(Beifall bei der LINKEN - Thomas Lippmann, DIE LINKE: Das ist ja nicht mein System!)
Das ist in sich gesehen nicht nachvollziehbar und, Herr Lippmann, auch ein erheblicher Widerspruch.
(Zuruf: Ach!)
Im Übrigen: Nach meiner Kenntnis sind die Studienzeiten unterschiedlich, deshalb auch die Differenzierung.
Zudem: Ja, es ist richtig, die neuen Länder haben hier entsprechend die A 13 eingeführt. Aber sehr viele reiche alte Länder haben das alle bis heute nicht getan. Schauen Sie sich insgesamt einmal die Landschaft an. Es gibt Niedersachsen mit einer A 12. Okay, dort gibt es eine Zulage. Aber ansonsten hat man das bisher so nicht umgesetzt.
Sie haben jetzt im Zusammenhang mit der Verbeamtung auf einen Pyrrhussieg abgestellt. Ich habe, ehrlich gesagt, nicht so richtig verstanden, was Sie damit meinen. Aber für mich ist interessant, ob Ihre Partei in Berlin die Verbeamtung der neuen Lehrer ab dem Schuljahr 2022/2023 letztlich verhindern wird. Das werden wir einmal sehen. Sie haben gerade betont, wie wir hier sozusagen der Vorreiter waren und dass alle Länder nachgezogen haben. In der Koalitionsvereinbarung ist sie dort mit aufgeführt. Seit wenigen Wochen stellt DIE LINKE das infrage und sagt - so habe ich es zumindest nachlesen können , dass ein Ausgleich für diejenigen, die sich nicht verbeamten lassen wollen und nicht verbeamtet werden können, erfolgen muss. Übrigens: Die TdL sieht es sehr kritisch, wenn wir zusätzliche Vereinbarungen schließen, die auf Sondervereinbarungen der Länder abzielen.
Es geht um 30 Millionen €. Ich als Finanzminister sage: Das ist zurzeit nicht realisierbar. Aber wenn wir Schwerpunkte anders setzen, auch beim Personalbudget, dann, bitte, können wir gern darüber sprechen. Das heißt aber auch, wir sind bei mehr als 4 Milliarden €. Dann müssen wir einmal schauen, wo andere möglicherweise entsprechende Einsparungen vornehmen müssen. Das ist dann auch eine Frage der Wahrheit.
Auch das ist ein Thema: Bedenke das Ende deines Handelns! Spirale!
(Guido Heuer, CDU: Genau so!)
Wo soll das Ganze nachher enden? Sind wir nachher dabei, noch einmal nachzulegen?
(Zuruf von Guido Heuer, CDU)
Ich denke, auch inhaltlich sollte man noch einmal darüber diskutieren, ob dieser Nachteil bei der Bezahlung wirklich dazu führt, dass bei uns die Versorgung mit Lehrern sehr viel schlechter ist als in den umliegenden Ländern und ob wir hier nicht tatsächlich ganz andere Voraussetzungen schaffen müssen, um mehr Lehrer in den Schuldienst und vor die Klassen zu bekommen.
Damit komme ich zu dem Gesetzentwurf, den ich hier einbringen möchte, und zwar zu dem vorliegenden Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes für das Jahr 2022.
Lassen Sie mich dazu Folgendes ausführen: Wir haben schon einen Teil vorweggenommen, die Corona-Sonderzahlung im Hinblick darauf, dass eine lineare Erhöhung erst ab Dezember dieses Jahres mit 2,8 % vorgesehen ist. Hierbei sollte - um es ganz klar zu sagen - auch die Zeit berücksichtigt werden, in der eine lineare Erhöhung nicht vorgenommen wird. Wir möchten das gern anpassen.
Darüber hinaus sollen zu diesem Zeitpunkt auch die Anwärtergrundbeträge um 50 € erhöht werden. Außerdem gibt es zwei weitere Regelungen, die hier letztlich mit vorgenommen werden sollen.
Wegen des Fachkräftemangels soll im Versorgungsbereich eine befristete Zulage, eine sogenannte Haltezulage, eingeführt werden, um hier einer Abwanderung von Beamtinnen und Beamten außerhalb des Landes oder in ein anderes Arbeitsverhältnis monetär entgegenzuwirken. Ferner hinaus soll auch der Versorgungsabschlag im Rahmen einer Ruhestandsversetzung auf Antrag mit Vollendung des 63. Lebensjahres von 10,8 % auf 14,4 % angehoben werden.
Die Mehrkosten der Übertragung - hier des Tarifabschlusses - betragen letztlich 4 Millionen € für das Jahr 2022. Wenn wir Tarifangestellte und Beamte sehen, dann sind es 8 Millionen €. Das heißt für das Jahr 2023 48 Millionen € insgesamt. Mit dem Tarifabschluss sind es ungefähr 100 Millionen €.
Im Vorfeld der Debatte um diese Anpassung waren auch die Polizeivollzugszulage und die Justizvollzugszulage Themen. Ich denke, das ist ein Thema, das wir im Rahmen des Haushaltes 2023 erörtern sollten. Dann sollten wir klären, ob wir entsprechende Möglichkeiten sehen. Aber wir wollen es jetzt im Hinblick auf die finanziellen Belastungen hier, wie gesagt, noch nicht einbeziehen.
Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. - Ansonsten: Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung)