Hannes Loth (AfD):
Danke schön. - Dass Ihnen das Herz geblutet hat, glaube ich Ihnen gern. Jedoch möchte ich daran erinnern, Herr Räuscher, dass Ihre Fraktion auch die Möglichkeit hatte, gerade wegen des Borkenkäferthemas die Frau Ministerin abzusetzen. Es haben sich alle aus Ihrer Fraktion und der Ministerpräsident hinter die Ministerin gestellt, damals. - Nur mal so als Anekdote.
(Frank Bommersbach, CDU: Das macht man so in einer Koalition!)
Sachsen-Anhalt gehört aufgrund seiner geografischen Lage im Regenschatten des Harzes zu den trockensten Regionen Deutschlands. Bis zum Jahr 2018 war die vorhandene nutzbare Wassermenge nie vakant. Probleme entstanden höchstens durch Hochwasserereignisse oder Starkregen.
Aufeinander folgende Trockenperioden in den Spätsommern, Frühsommern und Sommern bei generell verringertem Niederschlagsvolumen und führten zu Ernteausfällen in landwirtschaftlichen Kulturen und beim Tierfutter, großflächigem Absterben von Forstkulturen und landesweitem Baumsterben, dem Versiegen einzelner fließender Oberflächengewässer, dem Austrocknen von Standgewässern, dem Verringern des Grundwasserpegels, Niedrigpegel von Wasserstraßen, was dann auch wieder zum Nichtbetrieb von Wasserkraftanlagen geführt hat. Das ist ein Verstoß gegen § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes.
Das führte zu Sauerstoffknappheit in den Gewässern und damit zur Entwicklung gesundheitsgefährdender Bakterien und Algen, zum Sterben von Wasserorganismen, Schädlingskalamitäten und andere Ereignissen, die vor allem die Land- und Forstwirtschaft sowie die Wasserwirtschaft vor neue Herausforderungen stellten und strategische Entscheidungen zu zukünftigen Wirtschaftsweisen stellen.
Zudem fielen die niedrigen Niederschläge überwiegend punktuell unwetterartig und in schneller Zeitfolge, sodass es zu Folgeschäden in der Vegetation sowie zum Überlaufen von Kläranlagen, Kanalisationen und Rückhaltebecken gekommen ist. Besonders die Großstädte des Landes weisen hier aufgrund der Versiegelung, der Überalterung der Kanalisation und der fehlenden Vegetation zur Speicherung ein enormes städtebauliches Defizit auf, um diese entsprechenden Starkregenfälle zu kompensieren.
Aufgrund der Verringerung des Niederschlagsaufkommens und bei verringerter Grundwasserneubildung wird die Ressource Wasser aktuell und perspektivisch knapper. Interessenkonflikte bei der Wasserentnahme sind nicht nur denkbar und werden nicht nur prognostiziert, sondern sind auch schon umgesetzt, wie im kürzlich Landkreis Anhalt-Bitterfeld oder auch im Stendal.
Einzelne Nutzungsinteressen sind sicher entbehrlich und qualitativ begrenzbar. Es muss aber abgewogen und geklärt werden, wer darf zukünftig wann und in welchem Umfang auf die begrenzten Wasservorräte unseres Landes zugreifen.
Im Antrag sagen Sie, was wir tun wollen. Sie wollen die vorhandenen Wasservorräte, die jährliche Entnahme der einzelner Verbrauchergruppen und den Bedarf an Wasser aus dem vorhandenen Datenmaterial ermitteln, analysieren und aufgrund dieser Datenbasis eine entsprechende Gebietsanalyse mit Wasserbilanzen öffentlich darstellen.
Entsprechende Ergebnisse bieten dann die Möglichkeit, um die Logistik zu überprüfen und benötigtes Wasser verlustarm in Bedarfsgebiete zu transportieren bzw. entsprechend dort zu verteilen.
Alle vorhandenen Erkenntnisse, Vorschläge und Möglichkeiten für eine effiziente und nachhaltige Wasserspeicherung sind umgehend landschafts- und städtebaulich in Modellvorhaben umzusetzen, damit wir sehen können, was wir alles schaffen könnten.
Die quantitative Wasserentnahme muss durch die Genehmigungsbehörden auf die Notwendigkeit und Nachhaltigkeit überprüft und ausgerichtet werden. Dazu sind für die Wasserabnehmer aus Kommunen, Industrie, Land- und Forstwirtschaft entsprechende Managementpläne zu erarbeiten und letzten Endes auch fortzuschreiben.
Für Land- und Forstwirtschaft müssen Anbaukulturen identifiziert werden, die sich entsprechend an den derzeitigen künftigen Entwicklungen orientieren, die den Wechsel von regenlosen Trockenperioden mit punktuellen Starkniederschlägen und der Verschiebung der Temperaturen sowie der Frühjahrsfröste abkönnen.
In den Kommunen bieten dies vor allem die Pflanzen, die einerseits in die baulichen Gegebenheiten integriert werden und andererseits schnell und langfristig das Wasser aufnehmen und speichern können.
Im Hinblick auf die Biodiversität und den Erhalt von genetischen Ressourcen müssen außerdem Gebiete mit entsprechenden Wasserangeboten zur Verfügung stehen, in denen die bisher verwendeten Nutz- und Kulturpflanzen, die sich weniger adaptiert hatten, auch langfristig erhalten bleiben können.
Es sind umgehend Modellprojekte zu initiieren, um effizient und nachhaltige Bewässerungsmethoden und -systeme zu entwickeln, die entsprechend in der Lage sind, Wasser an land- und forstwirtschaftliche Kulturen und auch an städtisches Grün zu transportieren, zu verteilen und auszubringen.
Wir sehen, der Wasserwagen, der durch Magdeburg fährt und jeden Baum einzeln gießt, ist vielleicht nicht das effektive Mittel. Denn im Strategiepapier des Landes zur Anpassung an den Klimawandel sind die entsprechenden statistischen Trends der jährlichen Niederschlagsmengen und Temperaturkurven für das Land Sachsen-Anhalt über drei Jahrzehnte dargestellt. Im Trend nimmt die jährliche Gesamtniederschlagsmenge für Sachsen-Anhalt relativ ab.
Im Rahmend der 35. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 29. Mai 2019 wurde die Errichtung eines Extremwetterfonds diskutiert. Für die erforderliche Bewässerung der Aufforstungsflächen, die Speicherung von Regenwasser zur Beregnung konnten keine praktikablen Vorschläge benannt oder erarbeitet werden, leider auch bis heute nicht.
Zudem wurde über die Vakanz von Brunnen durch begrenzte Genehmigungen und generelle technische Probleme beim Brunnenbau diskutiert. Außerdem wurde ein Mangel an Kommunikation zwischen Landesbehörden und einigen Verbänden angemahnt, der bis heute nicht abgeschafft ist.
Zur Problematik der Anzahl der Brunnen und ihrer Wasserqualität in der Land- und Forstwirtschaft, zum Einsatz von Beregnungs- und Bewässerungstechnik in der Landwirtschaft, zur Wassermenge, die für den Abbau von Rohstoffen eingesetzt wird, werden durch das Land Sachsen-Anhalt keine Daten erhoben.
(Frank Bommersbach, CDU: Das ist ja nur so ein Herunterrattern!)
Weiterhin fand die letzte Grundwasserbewertung nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie erst 2013 statt und seit dem nicht wieder. Es werden auch keine bergbaulichen Aktivitäten darin begutachtet. Also, die Deponie in Roitzsch wird nicht beachtet, in Jütrichau wird nicht beachtet usw.
Die Aktuelle Debatte hat leider an Aktualität nichts verloren, jedoch führt sie nicht zur Verbesserung der Lage; denn egal, wie sehr wir uns die Köpfe heißen reden, handeln müsste man. Das hat nur aber in der vergangenen Legislaturperiode unter der grünen Ministerin leider keiner gemacht.
Das befürchte ich auch für die Zukunft. Ich habe mit Wohlwollen vernommen, dass der Minister jetzt doch einige Punkte angesprochen hat, die er umsetzen möchte und die eigentlich unseren Ideen entsprechen. Wir sollten das Thema wieder im Ausschuss aufrufen und dort fortsetzen, wo wir mit der Anhörung und Diskussion aufgehört hatten und endlich Lösungen erarbeiten.
Eine letzte Anregung: Es sollte vielleicht auch untersucht werden, inwieweit sich die Wasserhaltung und das Wassermanagement durch die Bergbaufolgelandschaften auf den Grundwasserkörper auswirken und ob diese möglicherweise auch dazu beitragen können, die Wasserversorgung bei uns im Land auf die Füße zu stellen.
Und wer das jetzt alles schon einmal gehört hat, der hat sich unseren Antrag von 2019 durchgelesen. - Danke schön.
(Beifall bei der AfD)