Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will dazu kurz sprechen und dann auf einen Punkt eingehen, den Kollege Lizureck genannt hat.
Es ist richtig, dass es im Koalitionsvertrag auf der S. 11, in den Zeilen 415 bis 419 den ich selbst unterschrieben habe konkret steht. Was wollen wir machen? Wir wollen in einem Bereich, in dem in der letzten Legislaturperiode bereits angefangen worden ist, etwas zu regeln, nämlich im Bereich Mittelstandsförderungsgesetz auf Englisch würde man sagen „Impact Assessment“ , wo die Auswirkungen auf die Unternehmen zu prüfen sind, wenn wir neue Gesetze verabschieden.
Das will diese Koalition noch erweitern, und zwar so erweitern, dass grundsätzlich mit jeder neuen Gesetzgebung oder Verordnung die Abschaffung eines bestehenden Gesetzes bzw. einer Verordnung entsprechend geregelt ist. Das heißt One-in-one-out-Regelung; das ist eben erläutert worden. Der Vorsatz, one in, three out ist ambitioniert. Ich denke, wenn one in, one out funktioniert, dann sind wir ein Stück des Weges bereits gegangen.
Ich möchte aber klar sagen, dass es so einfach, wie man es sich vorstellt, nicht ist. Wir gucken auf die Bundesebene, dort gibt es ansatzweise so etwas wie eine One-in-one-out-Regelung, und zwar mit Blick auf die Kostenbasis.
Ich habe in Bayern etwas gefunden; dort gibt es eine Art Paragrafenbremse. Es gibt noch ein paar andere Bundesländer, bspw. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die das ebenfalls machen und Maßnahmen zur Begrenzung von Vorschriften haben.
Es ist aber nicht ganz einfach. Ich nenne einen Grund: Wenn wir Vorgaben der Europäischen Union oder vom Bund haben, die wir in eine Landesverordnung oder in ein Landesgesetz umsetzen müssen das ist Pflichtaufgabe für uns , dann wäre es aus meiner Sicht falsch, pauschal zu sagen, weil wir es machen müssen, müssen wir jetzt krampfhaft etwas anderes finden, was herausgenommen wird.
Es ist also eine Aufgabe, der wir uns stellen, aber es ist keine triviale Sache. Mein Haus ist gemeinsam mit dem Haus von meiner Kollegin Franziska Weidinger mit der Umsetzung betraut. Ich denke, zukünftig wird diese Aufgabe eher bei der Kollegin Weidinger verortet sein.
Ich möchte auf das Thema Ladenöffnungszeiten eingehen, weil Sie das Beispiel genannt haben. Das ist genau das falsche Beispiel. Kollege Meister von den GRÜNEN hat schon beim letzten Mal gesagt, dass wir ein Bürokratiemonster schaffen. Wir hatten einen ganz anderen Hintergrund. Die Wirtschaft, speziell die Unternehmen und die Betriebe in den Städten, in denen wir die Ladenöffnungen erweitern wollen, und zwar an Sonntagen, sind auf uns zugekommen und haben gesagt, sie brauchen Rechtssicherheit und mehr Klarheit.
Es gab in den letzten Jahren immer wieder das Problem, dass dann, wenn Kommunen die Ladeneröffnung an einem Sonntag erlaubt haben, dagegen geklagt wurde. Somit war alles, was man mit Blick auf das Marketing und die Technik umsetzen wollte und in das man bereits investiert hatte, für die Katz, weil diese Sonntagsöffnung durch die Klage verboten wurde.
Wir wollen jetzt regeln, dass man nicht mehr so einfach klagen und sagen kann, das gehe nicht. Dafür brauchen wir eine entsprechende Gesetzgebung. Das habe ich vor kurzem mit den IHK besprochen, die unser Vorgehen sehr positiv bewerten. Das ist ein Beispiel, bei dem wir vielleicht einen Satz mehr aufschreiben müssen, damit wir am Ende des Tages Rechtssicherheit haben. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU)