Guido Kosmehl (FDP):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt nicht erwartet, dass die Kollegin Quade einem Gesetzentwurf zur Novellierung und Weiterführung des SOG Sachsen-Anhalt befürworten würde. Aber dass Sie dem mit einer pauschalen Ablehnung begegnen, ohne dass Sie Alternativen aufzeigen, wie Sie die Sicherheit und Ordnung in unserem Land gewährleisten wollen und Menschen, zumindest im Ansatz und mit Möglichkeiten, schützen wollen das sind Sie uns heute erneut schuldig geblieben.
(Zustimmung bei der FDP und von Guido Heuer, CDU - Tobias Rausch, AfD: Das wollen die auch gar nicht!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
(Hannes Loth, AfD: Kann ihnen doch egal sein!)
- Herr Loth.
(Hannes Loth, AfD: Bitte!)
- Ich rede gerade. Sie können gern eine Frage stellen. - Ich unterstütze ausdrücklich den Gesetzentwurf der Landesregierung; setzt er doch eins zu eins das um, was Sozialdemokraten, Christdemokraten und Freie Demokraten im Koalitionsvertrag vereinbart haben und mit dem wir im Bereich des Polizeirechts punktuell Normen ausbauen bzw. neue Normen erschaffen wollen, auch um sie zu erproben.
Ich bringe das Beispiel Section Control auf. Das ist in einem Erprobungsstand, über den wir uns dann, wenn der Evaluierungsbericht vorliegt, unterhalten müssen; darüber, ob es tatsächlich zu einer Minimierung von Unfallgeschehen, zu einer Änderung des Fahrverhaltens führen kann. Am Ende kann man sich darüber dann unterhalten, ob das fortgesetzt werden soll.
Ich möchte ausdrücklich als Vertreter der Freien Demokraten im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Thema Bodycams sagen: Ja, mir ist der Evaluierungsbericht bekannt. Ich bin überzeugt davon Herr Striegel fängt schon wieder an zu lachen, bevor er den ganzen Satz gehört hat , vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus anderen Bundesländern wenn man sich anschaut, wie sich z. B. die GRÜNEN im hessischen Landtag zum hessischen Polizeigesetz und zum Einsatz der Bodycams verhalten und dieses ausweiten und noch mehr und neue Technik anschaffen wollen , die wir z. B. seit dem Jahr 2013 von der hessischen Polizei sammeln können - dort mit der Unterstützung des hessischen Datenschutzbeauftragten, der nämlich sehr genau darauf geachtet hat, dass das Datenschutzrecht eingehalten wird und wie man genaue Vorgaben machen kann , dass der Einsatz von Bodycams mit der richtigen Technik, mit der richtigen rechtlichen Regelung auch bei der Polizei in Sachsen-Anhalt ein Erfolgsprojekt werden könnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beantragen eine Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)