Andreas Henke (DIE LINKE):
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben erst gestern im Plenum einen Beschluss zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 gefasst. Insofern ist es völlig korrekt und folgerichtig, dass wir auch das Spielhallengesetz entsprechend anpassen. Gleichwohl mit dieser Auffassung sind wir alle möglicherweise d’accord sind beide Rechtsgrundlagen, sowohl der Staatsvertrag als auch das Spielhallengesetz, nur bedingt dazu geeignet selbst mit den Regelungen zum Jugend- und Spielerschutz, zu Spielersperren, zu Spielverbotstagen, zu Anforderungen an die Spielhallenwerbung oder zu den besonderen Sozialkonzepten , die potenziell hohe Suchtgefahr wirksam und effektiv einzudämmen bzw. präventiv zu wirken. Zu groß sind nach wie vor die sich bietenden Chancen von Schlupflöchern und Grauzonen bei den Sportwetten und -spielen auf dem Schwarzmarkt oder im Internet.
Umso wichtiger ist es, dass wir an den Stellen regeln, an denen wir es können. Wir müssen konsequent, justiziabel und mit einem hohen Maß an Rechtssicherheit Regeln setzen und damit gleichermaßen gewährleisten, dass erlaubniserteilende, aufsichtführende oder kontrollierende Behörden auf dieser Grundlage exekutiv wirken können, um die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis ordentlich auszuführen.
Dazu gehört zum Beispiel, die Umsetzung von sehr qualifizierten Sozialkonzepten zu kontrollieren sowie Testspiele und -käufe mit Testpersonen vorzunehmen und zu prüfen, wie das Aufsichtspersonal in den Spielhallen mit problematischem auffälligen Spielerverhalten umgeht. An dieser Stelle wäre jedoch sehr exakt zu definieren: Was ist problematisches Spielerverhalten? Das muss schon rechtssicher beschrieben werden. Dazu zählt auch, wie das Aufsichtspersonal mit der Kontrolle des Mindestalters in den Spielhallen umgeht.
Ich denke, dass der vorliegende Gesetzentwurf in diese Richtung geht; völlig korrekt. Aber er lässt an der einen oder anderen Stelle doch noch Raum für notwendige Diskussionen. Diesbezüglich sind wir, Kollege Rausch, inhaltlich ein bisschen auseinander. Es gibt Sie haben es gesagt im Vergleich mit anderen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen und Baden-Württemberg doch deutliche Abweichungen bei der Festsetzung des Mindestalters und bei den Abstandsregelungen zu Schulbauten sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen etc. Dies gilt auch für die Frage: Wie hat ein Sozialkonzept konkret auszusehen? Ich bin auf die Diskussionen dazu in den Ausschüssen gespannt.
Abschließend noch eine Anmerkung. Herr Kosmehl, Sie haben die Akkreditierung erwähnt. Die Regelungen zur Akkreditierung sind denkbar gut geeignet, um einen qualitativen Betrieb der Spielhallen zu gewährleisten, insbesondere mit Blick auf den notwendigen Jugend- und Spielerschutz. Gegenwärtig hat die Deutsche Akkreditierungsstelle zwei Qualitätsstandards ausgewählt. Das heißt, die Spielhallen können sich jetzt schon mit entsprechenden Audits darauf vorbereiten. Insofern ist es der richtige Weg, das im Gesetz mit zu verankern.
An der Stelle empfehlen auch wir die von Herrn Erben vorgeschlagene Überweisung des Gesetzentwurfs in die drei Ausschüsse. - Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der SPD)