Tagesordnungspunkt 4
Erste Beratung
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1231
Diesen Gesetzentwurf wird für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Zieschang einbringen. - Frau Dr. Zieschang, bitte.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt fortzuentwickeln und an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen anzupassen. Zur Fortentwicklung zählt insbesondere der Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Abwehr von terroristischen Straftaten als dauerhafte Befugnisnorm, ein Modellprojekt zur Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrollen, um Unfälle zu reduzieren und Geschwindigkeitsbeschränkungen zu überwachen, der dauerhafte Einsatz von Einsatzdokumentationstechnik kurz: Bodycam zum Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und schließlich eine Klarstellung, dass die Vorsorge für die Verfolgung künftiger Straftaten zu den Aufgaben der Polizei gehört.
Zunächst zum Einsatz der elektronischen Fußfessel. Mit einer fest am Körper angebrachten Fußfessel wird der Aufenthalt eines Menschen elektronisch überwacht. Mit ihr steht der Polizei ein wirksames technisches Mittel zur Abwehr von terroristischen Straftaten zur Verfügung. Eine solche Befugnis wurde erstmals im Oktober 2018 befristet eingeführt. Trotz einer Verlängerung um weitere zwei Jahre würde diese befristete Befugnis am 1. Januar 2023 außer Kraft treten. Daher soll nunmehr eine unbefristete dauerhafte Befugnisnorm geschaffen werden, da sich diese nach unseren bisherigen polizeilichen Erfahrungen bewährt hat.
In dem ursprünglich zur Verfügung stehenden Erfahrungszeitraum konnte die Befugnis in einem Anwendungsfall für eine relativ kurze Dauer auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft werden. Nach Überzeugung des anordnenden Gerichts war die elektronische Aufenthaltsermittlung mit hoher Wahrscheinlichkeit neben der dauerhaften polizeilichen Begleitung ausschlaggebend dafür, dass die Begehung einer terroristischen Straftat verhindert werden konnte.
Nun zur Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrollen. Mit dem Gesetzentwurf soll eine Rechtsgrundlage eingeführt werden, die es gestattet, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer festgelegten Wegstrecke zu überwachen. Um auf das Verhalten der Kraftfahrzeugführer präventiv einwirken zu können, muss auf diese Abschnittskontrolle jeweils hingewiesen werden.
Mit diesem neuen und innovativen Weg der Verkehrsüberwachung wollen wir einen deutlichen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit in unserem Land leisten; denn wir müssen uns immer in Erinnerung rufen, bei jedem dritten Unfall mit tödlichem Ausgang spielte im vergangenen Jahr eine unangepasste Geschwindigkeit eine Rolle.
Über die Ergebnisse der Erprobung dieser sogenannten Section Control wird dem Landtag ein Bericht vorgelegt werden. Das sieht jedenfalls der Gesetzentwurf vor.
Schließlich zur Bodycam. Wir dürfen die Sicherheit unserer Einsatzkräfte nicht aus den Augen verlieren. Polizistinnen und Polizisten werden in ihrer täglichen Arbeit immer wieder mit gewalttätigen Übergriffen konfrontiert. Hierauf werden sie zwar im Rahmen ihrer Ausbildung und auch im Rahmen ihres Studiums vorbereitet, ergänzend dazu sollen die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten aber auch technisch optimal ausgestattet sein.
Mit dem Einsatz der Bodycam geben wir den Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei ein wichtiges Instrument zum Eigenschutz an die Hand. Mit ihr sollen gewalttätige Angriffe gegenüber den Kolleginnen und Kollegen eingedämmt und verhindert werden.
Ich bitte um Überweisung dieses Gesetzentwurfes zur Beratung an die fachlich zuständigen Ausschüsse. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt eine Nachfrage des Abg. Herrn Loth.
Hannes Loth (AfD):
Sehr geehrte Frau Ministerin, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass es in den letzten vier Jahren einen Fall gab, in dem eine Fußfessel angeordnet wurde, und dass dieser eine Fall auch noch mit Polizisten begleitet wurde? Sie haben gesagt, dass es keine Anschläge von diesem Menschen gab, weil er die Fußfessel getragen hat. Es ist also nicht auf die Polizisten zurückzuführen, die ihn 24 Stunden lang an sieben Tagen pro Woche überwacht haben?
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Es ist in der Tat so, es gab einen Anwendungsfall. In diesem Fall hat das anordnende Gericht darauf habe ich hingewiesen gesagt, dass es davon ausgeht, dass durch diese Fußfessel mit hoher Wahrscheinlichkeit die Begehung einer terroristischen Straftat verhindert werden konnte. Neben eine elektronische Fußfessel kann aber durchaus auch polizeiliche Begleitung treten, d. h. aber nicht zwingend 24/7. - Das ist gerade sozusagen das ergänzende Element, um nicht zwingend 24/7 jeweils haben zu müssen.