Henriette Quade (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich komme direkt zu der politischen Bewertung der Änderung des SOG.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Was haben diese Regelungen gemeinsam? Sie weiten polizeiliche Befugnisse aus. Sie führen zu mehr Datenverarbeitung. Sie greifen in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürgern ein. Sie hebeln in Teilen die Unschuldsvermutung aus und das ist das Entscheidende sie machen nichts sicherer.
(Zustimmung bei der LINKEN)
Über den Einsatz der Fußfessel wird regelmäßig wiederkehrend debattiert, wie sich ein gemeinsam geteiltes Ziel, nämlich die Verhinderung terroristischer Akte mit rechtsstaatlichen Mitteln, eigentlich erreichen lässt. Statt einer qualitativen Auseinandersetzung mit polizeilicher Arbeit in diesem Bereich erleben wir immer und immer wieder und hören immer und immer wieder das ewig gleiche Mantra konservativer Sicherheitspolitik: Die Polizei braucht mehr Befugnisse, um gut arbeiten zu können.
Das ist schlichtweg falsch, und zwar nicht nur in Bezug auf die Fußfessel. Die Fußfessel spart keine Einsatzstunde; sie spart keine Einsatzkräfte; sie kann keine Straftat verhindern.
(Zustimmung bei der LINKEN)
Wer das verspricht, verspricht etwas, was die Fußfessel nicht halten kann,
(Tobias Rausch, AfD: Das ist eine vorbeugende Maßnahme!)
und handelt unseriös. Wir lehnen deshalb die Fußfessel genauso klar ab wie die Bodycam.
Die Bodycam greift weit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, ohne dass das die davon Betroffenen unbedingt mitbekommen müssen. Sie ist nicht zur Objektivierung von Geschehensdarstellungen geeignet, weil es eben in der Hand der eingesetzten Polizist*innen liegt, wann sie eingeschaltet wird, was sie erfassen kann und was nicht.
Meine Damen und Herren! Es ist offensichtlich, dass sich die Landesregierung für die Ergebnisse des Pilotprojektes zur Erprobung der Bodycam nicht sonderlich interessiert. Wäre das so, hätte sie den Einsatz von Bodycams beenden müssen. Wo Bodycams zum Einsatz kamen, gab es keinen Rückgang, sondern ein Anstieg der Zahl von Gewalttaten. Es ließ sich keinerlei präventive Wirkung beobachten, und wie die Untersuchungen aus Großbritannien sowie aus anderen Bundesländern im Vorfeld bereits nahegelegt haben, zeigte sich auch in diesem Bereich, eine deeskalierende Wirkung ist nicht zu erwarten. Es ist eher von einer eskalierenden Wirkung auszugehen. Der Abschlussbericht zur Erprobung zeigt sehr deutlich, die erhoffte positive Wirkung der Bodycam in der Verbesserung der Eigensicherung der Polizeivollzugsbeamten ist weder in den Zahlen der PKS noch in der Bewertung der Nutzer sowie aus den Berichten der beteiligten Behörden erkennbar. Krachender kann ein Pilotprojekt doch gar nicht scheitern. Die Bodycam gehört abgeschafft.
(Zustimmung bei der LINKEN)
Und ja, drei Minuten werden dem Problem dieses Gesetzentwurfs nicht ansatzweise gerecht. Es ist bezeichnend, dass diese Landesregierung es über Jahre nicht schafft, einen Datenschutzbeauftragten zu wählen und die Behörde zu stärken, dafür aber immer weitere Normen erlassen will, die die massenhafte Anfertigung, Aufzeichnung und Speicherung von Daten bedeuten. Das gilt für Section Control ebenso wie für die rechtlich höchst umstrittene Vorsorge der Verfolgung von Straftaten als polizeiliche Aufgabe. Meine Damen und Herren, wir lehnen diesen Gesetzentwurf klar ab.
(Beifall bei der LINKEN)