Guido Kosmehl (FDP):
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
(Oliver Kirchner, AfD, geht in Richtung Tür des Plenarsaals)
- Ich finde es schade, dass der Kollege Kirchner jetzt geht.
(Tobias Rausch, AfD: Der geht auf die Toilette! Der geht einem menschlichen Bedürfnis nach! - Oliver Kirchner, AfD: Ich bin gleich wieder da!)
- Ich habe nur drei Minuten Zeit.
(Lachen)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es bemerkenswert, dass die AfD-Fraktion den 100. Jahrestag der Proklamation durch Friedrich Ebert als Nationalhymne in der Weimarer Republik hier zum Anlass einer Diskussion im Landtag macht. Ich finde es deshalb bemerkenswert; denn wer sich mit der Geschichte etwas auseinandersetzt, kommt nicht umhin, festzuhalten und immer wieder zu artikulieren, dass die Proklamation Eberts auch eine Reaktion war. Sie war nämlich eine Reaktion auf die feige Ermordung Walther Rathenaus, dem Reichsaußenminister, am 24. Juni 1922.
(Zustimmung von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)
Dieser Tag seiner Ermordung jährt sich morgen zum 100. Mal.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ermordet wurde Walther Rathenau durch die nationalistische, antisemitische Organisation Consul. Es ist der Auftakt von rechtem Terror in der Weimarer Republik gewesen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN, und von Dr. Falko Grube, SPD)
Ich bin dem Staatsminister Robra sehr dankbar dafür, dass er bereits die Proklamation, die auch abgedruckt wurde, zitiert hat, weil nämlich klar wird, was der Reichspräsident bewirken wollte: Mit seinem Verweis explizit auf die dritte Strophe des Deutschlandliedes wollte er nämlich zeigen, dass der Dreiklang aus Einigkeit u n d Recht u n d Freiheit etwas ist, das uns Deutsche verbinden soll.
So wie im Übrigen auch andere Länder einen Dreiklang haben. Wenn wir jetzt gucke ich einmal zum Kollegen Stehli an die Declaration of Independence denken, nämlich an die unveräußerlichen Rechte: Life, Liberty and the pursuit of Happiness das Streben nach Glück oder wenn wir nach Frankreich schauen: Liberté, Égalité, Fraternité - diese Dreiklänge sollen ein Volk zusammenhalten. Für uns Deutsche sind es die Einigkeit, das Recht und die Herrschaft des Rechtes sowie unsere Freiheit - das ist der Dreiklang, der uns antreibt und uns auch zusammenhält, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)
In der Geschichte auch das hat Herr Staatsminister Robra gesagt gab es zwei Briefwechsel: 1952 und 1991. Ja, man kann immer fragen, ob man das im Grundgesetz oder in einem einfachen Gesetz regeln muss, um das noch einmal herauszuheben. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Als Staatssymbol ist es ausreichend. Ich verweise sehr gern als Jurist darauf: Der Briefwechsel ist auch im Bundesgesetzblatt 1991 noch einmal veröffentlich worden - damit entfaltend auch eine Bindungswirkung, dass die dritte Strophe unsere Nationalhymne ist. - Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP, Zustimmung bei der CDU, bei der AfD, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)