Hagen Kohl (AfD):
Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier zwei Gesetzentwürfe vorliegen, die besoldungsrechtlicher Natur sind. Der Gesetzentwurf der LINKEN wurde in ähnlicher Art bereits im Jahr 2019 im Landtag behandelt.
Wie seinerzeit können wir die Intention nachvollziehen, nämlich die Verwendung als Grundschullehrkraft attraktiver zu gestalten, um neue Lehrkräfte zu gewinnen bzw. die Abwanderung von Lehrkräften zu verhindern. Aber: Nach wie vor sehen wir die hier geforderte Normänderung im Landesbesoldungsgesetz als nicht zu Ende gedacht an. Wenn man in das Besoldungsgefüge der Lehrer eingreift, kann man das nicht punktuell machen bzw. kann das nicht punktuell erfolgen, ohne dass das nicht an anderer Stelle zu Problemen führt.
Wenn Grundschullehrkräfte wie gymnasiale Studienräte in die Besoldungsgruppe A 13 eingruppiert würden, dann müsste man die Besoldung der Lehrer an den weiterführenden Schulen ebenfalls anheben, damit genau dort kein Attraktivitätsproblem entsteht.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird von der AfD, soweit er die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten- und Anwärterbeträge betrifft, unterstützt.
Was aus unserer Sicht natürlich überhaupt nicht geht, ist die Änderung in § 20 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes, womit die Erhöhung des Versorgungsabschlags beabsichtigt ist. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es:
„Für Ruhestandsversetzung ab Vollendung des 63. Lebensjahres ist der Versorgungsabschlag noch auf 10,8 % begrenzt. Wegen des Fachkräftemangels und um keinen Anreiz für eine vorzeitige Ruhestandsversetzung mehr zu bieten, wird die Höchstgrenze künftig auf 14,4 % angehoben.“
Dieser hier festgestellte Personalmangel ist schon seit Jahren bekannt. Darauf wurde zu spät und nur unzureichend mit Neueinstellungen reagiert. Vielmehr wurde der Personalmangel dadurch kompensiert, dass das vorhandene Personal mittels Arbeitsverdichtung auf Verschleiß gefahren wurde und teilweise noch wird. Das hat zur Folge, dass gerade dienstältere Bedienstete an der Grenze Ihrer psychischen oder/und physischen Leistungsfähigkeit angelangt sind.
Daher verbietet es sich aus unserer Sicht, ausgerechnet jene, die den Verwaltungsapparat in der Vergangenheit durch viel Einsatz am Laufen hielten, mit einem erhöhten Versorgungsabschlag zu bestrafen.
Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Forderung nach einer 42-Stunden-Arbeitswoche und der Rente mit 70 will ich noch etwas Generelles sagen. Wir als AfD sehen die Sollbruchstelle für das Renten- und Pensionsalter bei 65 Jahren und in den Vollzugsdiensten und den Feuerwehren bei 60 Jahren. Wer länger arbeiten möchte, der soll dies gern tun dürfen und können. Wer allerdings die Altersgrenze erreicht hat, der sollte ohne Abschläge in Rente und Pension gehen können. Deshalb werden wir die Erhöhung des Versorgungsabschlages kategorisch ablehnen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)