Kathrin Tarricone (Berichterstatterin):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/145 in der 3. Sitzung am 17. September 2021 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Infrastruktur und Digitales sowie für Wirtschaft und Tourismus überwiesen. 

Die antragstellende Fraktion fordert mit ihrem Antrag die Landesregierung dazu auf, die landesweiten Ausbauziele der erneuerbaren Energien so auszurichten, dass Sachsen-Anhalt spätestens im Jahr 2035 klimaneutral wirtschaften kann. Es soll eine verbindliche Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen eingeführt werden. Durch die Änderung des Landesentwicklungsgesetzes sollen mindestens 2 % der Landesfläche als Windvorranggebiete ausgezeichnet werden. Eine jährliche Fördersumme in Höhe von mindestens 1 Million € soll im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Speicherförderprogramm bereitgestellt werden. 

Darüber hinaus wird begehrt, die Erhebung des vollen Wasserentnahmeentgelts für Braunkohleunternehmen auf den Weg zu bringen. 

Die Landesregierung wird darüber hinaus dazu aufgefordert, sich mit einer Bundesratsinitiative unter anderem für die bundesweite Erhöhung der Ausbauziele der erneuerbaren Energien auf 25 GW bis 40 GW pro Jahr sowie die Umsetzung des 2 %-Flächenziels für Windvorranggebiete einzusetzen. 

Das Statistische Landesamt soll zur Evaluierung des Erfolges der Maßnahmen die Jobs in der Branche der erneuerbaren Energien als eigenen Wirtschaftszweig ausweisen. 

Die antragstellende Fraktion weist darauf hin, dass Sachsen-Anhalt im Verhältnis zur Einwohnerzahl die meisten Arbeitsplätze in dem Sektor der erneuerbaren Energien hat. 

(Zustimmung von Marco Tullner, CDU - Marco Tullner, CDU: Sehr richtig!)

Sie zeigt sich überzeugt davon, dass unser Bundesland von den Maßnahmen überproportional wirtschaftlich profitieren kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in seiner 1. Sitzung am 8. Oktober 2021 erstmals auf die Tagesordnung genommen, um sich zum weiteren Verfahren zu verständigen.

Im Ergebnis der Beratung kam der Ausschuss darin überein, in seiner 2. Sitzung am 5. November 2021 zunächst einen Bericht der Landesregierung entgegenzunehmen und sich über das weitere Verfahren zu verständigen.

Die zweite Ausschussberatung fand in der 3. Sitzung am 5. November 2021 statt, in welcher die Landesregierung Bericht erstattete. In ihren Ausführungen wies die Landesregierung darauf hin, dass für das Jahr 2022 ein Zukunfts- und Klimaschutzkongress geplant ist, in welchem Diskussionen zu weiteren Maßnahmen in dem Bereich vorgesehen seien.

Darauf hin kam der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt mehrheitlich überein, von einer von der Antrag stellenden Fraktion vorgeschlagenen Anhörung abzusehen.

(Marco Tullner, CDU: Genau so war‘s!) 

Der Antrag wird erneut beraten werden, wenn dem Ausschuss die ausführlichen Planungen zum Zukunfts- und Klimaschutzkongress vorliegen.

(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Nun, liebe Frau Lüddemann, noch einmal genau hinhören! Seitens der Landesregierung ist mir signalisiert worden, dass die Auftaktveranstaltung für den 11. Juli im Landesamt für Umweltschutz in Halle vorgesehen ist. So der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt es wünscht, wird das Ministerium in der nächsten Sitzung, bei der wir im iDiv in Leipzig zu Gast sein werden, über die Planungen berichten. Als Ausschussvorsitzende begrüße ich das sehr. 

Zu welcher Sitzung wir als Ausschuss die Behandlung des Antrages der GRÜNEN aufsetzen, beraten wir gleich in der Obleuterunde. - Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE) 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Einen Augenblick, es gibt eine Frage von Frau Frederking. Wenn Sie die beantworten wollen? - Bitte.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Frau Tarricone, Sie haben in Ihrer Rede noch mal erwähnt, dass 2 % der Landesfläche als Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden sollen. Früher, bis ungefähr Mitte der 1990er-Jahre, gab es ja solche Vorrang- und Eignungsgebiete nicht. Da wurde nach § 35 des Baugesetzbuches gebaut. Wissen Sie, wie viel Fläche heute in Sachsen-Anhalt für die Windenergienutzung gebraucht wird? Und wie bewerten Sie diesen flächenmäßigen Umfang für die Windenergienutzung?


Kathrin Tarricone (FDP):

Liebe Frau Frederking, wir saßen doch am Dienstagabend in derselben Veranstaltung, in der uns noch einmal klar erzählt wurde, welche Schwierigkeiten es mit der Festlegung gibt, was wird dazugezählt, was wird nicht dazugezählt. Das haben wir uns doch alle beide, auch einige andere Abgeordnete hier im Saal, angehört.

Das heißt also, da gibt es    

(Zurufe von den GRÜNEN) 

- Ach, Frau Lüddemann und Frau Frederking, ich bitte Sie herzlich um Verzeihung. Es waren Frau Lüddemann und Herr Aldag; genau. Dann versuche ich mal, nicht auf diese Veranstaltung hinzuweisen. - Es gibt noch Unschärfen bezüglich auch nicht rechtsgültiger Regionalpläne. Aber wenn ich alles richtig mitgenommen habe, sind wir irgendwie bei 1,1 %.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es gibt eine Nachfrage.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Wie viel Fläche wird heute für die Windenergienutzung in Anspruch genommen? Was Sie jetzt angesprochen haben, das betrifft die ausgewiesenen Gebiete. Ich meine insgesamt.

(Unruhe - Zuruf: Nachprüfung!) 


Kathrin Tarricone (FDP):

Das sind 0,7, 0,8 %. Ich glaube, in der Größenordnung war das etwa. Genauer, wie das schon vorgeschlagen wurde, können wir es nachliefern, könnten auch Herr Aldag oder Frau Lüddemann nachliefern, weil die in derselben Veranstaltung waren. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Okay. Danke.

(Unruhe)


Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Das war ja die Frage. Wie bewerten Sie das?