Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Fraktion DIE LINKE strebt mit ihrem Antrag in Punkt 1 an, die Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Arbeitszeitgesetz eine Kompensationsregelung für gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, festgeschrieben wird. Es soll die Gewährung eines Ersatzruhetages am nächsten Werktag, der auf den Feiertag folgt, vorgesehen werden. 

(Unruhe)

- Ich bitte darum, genau zuzuhören. - Wir können dieses Ansinnen schon aus rein rechtlich formalen Gründen nicht unterstützen; denn das Arbeitszeitgesetz ist nicht dazu geeignet, die Lage von Feiertagen oder Ersatzfeiertagen zu bestimmen. Es dient auch nicht dazu, zusätzliche freie Tage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu generieren oder die Jahresarbeitszeit der Beschäftigten zu reduzieren.

Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es in erster Linie, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Soweit an einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, nicht gearbeitet wird, ist dieser Schutzzweck nicht gefährdet. 

Insoweit ist materiellrechtlich der Regelungsbereich des Arbeitszeitgesetzes nicht eröffnet, da ja gerade keine Arbeit stattgefunden hat und ohne Arbeit hat auch keine physische und psychische Belastung stattgefunden, die aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ausgeglichen werden müsste. 

Im Übrigen geht durch diese Kombination auch der grundgesetzliche Feiertagsschutz nicht verloren, da sowohl die Arbeitsruhe als auch die Gelegenheit zur seelischen Erhebung an einem Feiertag an einem Sonntag ermöglicht werden. 

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch der weitere Zweck des Arbeitszeitgesetzes, den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, wird durch eine Kombination aus einem Feiertag und einem Sonntag nicht beeinträchtigt und löst daher keinen Regelungsbedarf im Arbeitszeitgesetz aus. 

Hinsichtlich des Sonn- und Feiertagsschutzes vollzieht das Arbeitszeitgesetz lediglich die durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder angeordnete Arbeitsruhe nach und regelt Ausnahmetatbestände. Frau Dr. Schneider hat es gesagt. Deshalb ist darin geregelt, dass, sobald ausnahmsweise an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird, ein Ausgleich    

(Ministerin Petra Grimm-Benne hustet)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Ganz ruhig. Ich halte gedanklich die Uhr an, Frau Ministerin. 

Frau Ministerin, wir machen es anders. Herr Stehli steht schon ganz diszipliniert am Mikrofon. Dann lassen wir ihn jetzt reden und Sie husten aus und hören ihm zu. Dann machen wir weiter. - Herr Stehli, Sie haben jetzt das Wort. 


Stephen Gerhard Stehli (CDU): 

Vielen Dank. - Ich will eine Frage an die Frau Ministerin stellen. Diese Frage wird vielleicht durch ein Nicken beantwortet werden können. 

(Lachen bei allen Fraktionen)

Frau Ministerin, stimmen Sie mir darin zu, dass der Ansatzpunkt des Antrags, den der Kollege Lippmann vorgetragen hat, ein scheinbar rein utilitaristischer ist, welcher auf eine mehr oder minder Vollkaskomentalität im Umgang mit der Feiertagskultur abzielt und dabei auch die astronomischen Grundlagen unseres Kalendersystems in Verbindung mit dem religiösen Herkommen unserer Feiertage ignoriert?

(Beifall bei der CDU)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Danke, Herr Stehli. - Jetzt haben wir nach wie vor das Problem, dass die Frau Ministerin nicht vollumfänglich sprechfähig ist, so würde ich es sagen. 

(Eva von Angern, DIE LINKE: Scharade! - Unruhe)


Stephen Gerhard Stehli (CDU): 

Frau Ministerin, können Sie mit dem, was ich gesagt habe, ein bisschen mitgehen?


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Brauchen Sie noch ein bisschen?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Ich versuche es. 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Dann versuchen wir es jetzt. Vielleicht hilft uns ein bisschen Ruhe im Publikum. 

(Dr. Falko Grube, SPD: Du wolltest uns doch schon immer etwas husten!   Oh! bei der CDU)


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Vielleicht brauche ich etwas Arbeitsruhe, insbesondere nach der Debatte vorhin. 

(Zuruf von der CDU)

Ich weiß, dass die Regierungsfraktionen von diesem Antrag der LINKEN nichts halten. Ich wollte nur juristisch begründen, warum das Ansinnen über das Arbeitszeitgesetz nicht zu machen ist. Ich habe es ein bisschen pointiert dargestellt. Herr Meister hat dazu schon etwas gesagt. Der Schutzgedanke des Arbeitszeitgesetzes ermöglicht so etwas nicht. 

(Siegfried Borgwardt, CDU: So ist es!)

Punkt 2 des Antrages besagt, dass man, wenn wir es nicht schaffen, es im Bund zu regeln, dann eine Kompensationsregelung für die ausgefallene Arbeitsruhe eines gesetzlichen Feiertages auf Landesebene regelt. An dieser Stelle käme nur das Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes infrage. Auch dort ist der Zweck jedoch allein der Schutz des Feiertages selbst, und nur aus diesem Schutzgedanken heraus kann die Anordnung einer allgemeinen Arbeitsruhe, die ein Beschäftigungsverbot im Arbeitszeitgesetz nach sich zieht, gerechtfertigt werden. Wir drehen uns also im Kreis. 

Ich komme auf die Stelle zurück, an der ich vorhin wegen meines Hustens abgestorben bin, nämlich auf den Einwand, den Frau Dr. Schneider gebracht hat. Es soll gerade für diejenigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die insbesondere an den Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen, ein Ausgleichstag geschaffen werden, damit die Gesundheit geschützt wird und der Arbeitsschutz gewährleistet ist. Das wird durch diesen Antrag nicht unterstützt. Deswegen, so denke ich, werden die Regierungsfraktionen dieses Ansinnen ablehnen. 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Danke. - Das war eine Intervention, auf die nunmehr reagiert worden ist. Dann sind wir jetzt fertig. 


Stephen Gerhard Stehli (CDU): 

Vielen Dank, Frau Ministerin.