(Daniel Roi, AfD: Ich möchte zunächst zu § 66 unserer Geschäftsordnung sprechen und bitte um das Wort. - § 66 besagt, dass jedem Abgeordneten zum Ablauf der Debatte jederzeit das Rederecht zu erteilen ist! Dazu möchte ich gern etwas sagen!)

- Die Rede darf dadurch jedoch nicht unterbrochen werden, 

(Daniel Roi, AfD: Das habe ich ja nicht getan!)

aber nach § 66 Abs. 1 können Sie sich jederzeit, auch nach Schluss der Aussprache, mit dem Zuruf zur Geschäftsordnung zu Wort melden. - Herr Roi, Sie möchten zur Geschäftsordnung sprechen. Bitte.


Daniel Roi (AfD): 

Genau. Ich möchte nämlich nicht, dass das von meiner Redezeit abgezogen wird. - Frau Präsidentin, wir hatten heute einmal den Fall   da war Herr Gallert sitzungsleitender Präsident  , dass in einer Dreiminutendebatte nicht erlaubt wurde, dass zwei Abgeordnete aus einer Fraktion nachfragen. Dann hatten wir das jetzt noch einmal: Sie haben eben, obwohl ich hier stand, meine Nachfrage nicht zugelassen, und Sie haben auch Herrn Zimmer nicht zu Wort kommen lassen, obwohl er sich gemeldet hat; ich habe es gesehen. Deshalb bitte ich darum, dass Frau Grimm-Benne die beiden Fragen von Herrn Zimmer und von mir, die wir uns ordnungsgemäß, entsprechend der Geschäftsordnung, gemeldet hatten   noch beantwortet. Das wäre mein Wunsch. - Vielen Dank.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Roi, dazu kann ich vielleicht grundsätzlich etwas sagen. Erstens gibt es bei einer Dreiminutendebatte die Regel: nur eine Nachfrage pro Fraktion. Ich mache es in aller Regel so, dass ich zwei Nachfragen pro Fraktion zulasse. Wenn Sie noch eine weitere Nachfrage gestellt hätten, wäre Herr Loth nicht mehr an die Reihe gekommen. - Das ist das Erste.

Das Zweite: Es ist Usus   und so steht es auch in der Geschäftsordnung  , dass man sich zu Nachfragen während der Rede zu melden hat. Aber man kann nicht Antworten, die auf Nachfragen gegeben wurden, oder Interventionen zum Anlass nehmen, eine neue, eigenständige Nachfrage zu stellen. Eine Zwischenbemerkung oder eine Nachfrage sind nur zu dem Inhalt einer Rede zulässig. Das ist geübte Praxis und Sie selbst haben das hier auch schon häufiger erlebt. Insofern ist das Verfahren hier völlig regelkonform, und es gibt keinen Anlass, dies zu ändern. - Ich rufe Sie nun als letzten Debattenredner ans Pult. Bitte, Herr Roi.