Tagesordnungspunkt 12
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1022
Einbringen wird diesen Gesetzentwurf Ministerin Frau Dr. Zieschang.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Am 1. Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung im neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 war die Ausweitung des Sperrsystems zu einem länderübergreifenden anbieter- und spielformübergreifenden Spielersperrsystem, welches grundsätzlich alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel zu nutzen haben.
Die technische Infrastruktur für den Betrieb dieser Sperrdatei und die zentrale Organisationsstruktur für den erforderlichen Anschluss der ab dem 1. Juli 2021 Verpflichteten hat das Land Hessen zunächst in Wahrnehmung seiner Übergangszuständigkeit weiterentwickelt bzw. geschaffen.
Durch eine punktuelle Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 soll nunmehr eine dauerhafte Übertragung auf das Land Hessen erfolgen. Es geht um die zentrale Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdatei einschließlich der Zuständigkeit für den Anschluss aller nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 hierzu verpflichteten Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele an das anbieter- und spielformübergreifende Sperrsystem.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist ein Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021. Der Abschluss von Staatsverträgen bedarf nach Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt der Zustimmung des Landtages. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben diesen Staatsvertrag beschlossen und in der Zeit vom 7. bis 24. März 2022 unterzeichnet. Der Landtag ist im Vorfeld der Unterzeichnung dieses Änderungsstaatsvertrages von der Landesregierung am 12. Januar 2022 entsprechend der Landtagsinformationsvereinbarung darüber unterrichtet worden. Der Landtag hat keine Stellungnahme abgegeben.
Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf enthält in Artikel 1 die notwendigen Bestimmungen, um die Ratifizierung des Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 durch den Landtag herbeizuführen. Der Änderungsstaatsvertrag soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. - Vielen Dank.
(Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU)