Tagesordnungspunkt 11
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung an den Kosten der landesbedeutsamen Fähren des Landes Sachsen-Anhalt (Fährfin-G)
Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/233
Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/1026
(Erste Beratung in der 4. Sitzung des Landtages am 14.10.2021)
Berichterstatter ist der Abg. Herr Dr. Grube.
Dr. Falko Grube (Berichterstatter):
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der 4. Sitzung am 14. Oktober 2021 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die landesbedeutsamen Fähren definiert und festgeschrieben werden. Zudem soll sich das Land an der Finanzierung beteiligen. Dabei sollen Landesmittel für die Landesrevisionskosten zu 100 % sowie für die Defizite der Betriebskosten zur Hälfte bereitgestellt werden.
Die erste Beratung des Gesetzentwurfes fand in der 2. Sitzung des federführenden Ausschusses am 12. November 2021 statt. In der siebenten Wahlperiode gab es bereits einen gleichlautenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/7185, der der Diskontinuität unterfallen ist.
Da es zu diesem Gesetzentwurf bereits in der siebenten Wahlperiode eine umfangreiche Anhörung gab, kam der Ausschuss überein, die damals Angehörten um eine aktuelle schriftliche Stellungnahme zu bitten. Das betraf 27 Behörden, Landkreise, Städte, Gemeinden und Unternehmen. Die genaue Liste finden Sie im Ausschussprotokoll.
In der 4. Sitzung am 11. Februar 2022 verständigte sich der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales darauf, über den Gesetzentwurf in der Sitzung am 18. März zu beraten. In dieser Sitzung übergaben die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Vorlage 18 einen Beschlussvorschlag zu diesem Gesetzentwurf.
Dieser Beschlussvorschlag beinhaltete unter Punkt I die Ablehnung des Gesetzentwurfs und unter Punkt II folgende Entschließung:
„Der Landtag sieht es als notwendig an, die seit Jahren in Sachsen-Anhalt praktizierte freiwillige Förderung landesbedeutsamer Fähren fortzusetzen.“
Nach einer ausführlichen Diskussion zu dem Gesetzentwurf bat der Ausschuss die Landesregierung um die Übergabe der Korrespondenzunterlagen mit der Europäischen Kommission. Diese Unterlagen wurden als Vorlage 21 verteilt.
Im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales den Punkt I des Beschlussvorschlags der Koalitionsfraktionen mit 7 : 5 : 1 Stimmen und Punkt II mit 8 : 0 : 5 Stimmen angenommen.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 11. Sitzung am 31. März 2022 mit dem vorgenannten Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu Punkt I mit 7 : 5 : 1 Stimmen und zu Punkt II mit 7 : 0 : 6 Stimmen an.
Die abschließende Beratung fand im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales in der 7. Sitzung am 20. April 2022 statt. Der GBD schlug vor, Punkt II dieser Beschlussempfehlung mit einer eigenen Überschrift zu versehen, damit sie losgelöst vom Gesetzentwurf bestehen könne. Angeregt wurde, die Überschrift wie folgt zu fassen: „Freiwillige Förderung landesbedeutsamer Fähren.“ Der Ausschuss folgte der Anregung.
Der Ausschuss empfahl dem Landtag unter Mitwirkung des beteiligten Ausschusses für Finanzen unter Punkt I mit 7 : 6 : 0 Stimmen, den Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung an den Kosten der landesbedeutsamen Fähren des Landes Sachsen-Anhalt abzulehnen. Die Überschrift zu Punkt II wurde ebenfalls mit 7 : 6 : 0 Stimmen angenommen. Der Beschlussempfehlung insgesamt wurde mit 7 : 6 : 0 Stimmen zugestimmt. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1026 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.