Hagen Kohl (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen die regierungstragenden Fraktionen die Anzahl der Mitglieder im Parlamentarischen Kontrollgremium von derzeit fünf auf vier reduzieren, wobei die parlamentarische Opposition nur noch mit einem Mitglied vertreten sein soll. Der GBD hat uns etliche Hinweise dazu gegeben, welche Regelungen unter Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben bedenklich oder unbedenklich sind. Unter dem Strich war bestimmt für jede Position etwas zu finden. Der GBD hat aber auch Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der hiesigen Regelung geäußert.

Man muss aber kein sachverständiger Rechtsgelehrter sein, um zu erkennen, dass hierbei das verfassungsmäßige Recht der Opposition auf Chancengleichheit verletzt wird. Dafür reichen ein herkömmlicher Gerechtigkeitssinn und einfache Mathematikkenntnisse aus. Wenn drei Oppositionsfraktionen nur ein Mitglied, aber drei Koalitionsfraktionen insgesamt drei Mitglieder entsenden dürfen, dann besteht doch keine Chancengleichheit.

(Oliver Kirchner, AfD: Genauso ist es!)

Natürlich hat auch ein Abgeordneter der regierungstragenden Fraktionen die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren   er oder sie kann diese Aufgabe auch qualitativ ausfüllen  , aber erfahrungsgemäß sind die Mitglieder der Opposition regelmäßig anders motiviert und akribischer, was die Kontrolle der Arbeit der Landesregierung und der ihr angeschlossenen Verwaltung betrifft. Genau um Kontrolle geht es doch, wenn man die Bezeichnung Kontrollgremium wörtlich nimmt. Diese Kontrolle wird faktisch und praktisch eingeschränkt, wenn man den überwiegenden Teil der Opposition aus diesem Gremium aussperrt.

Eine Bemerkung noch bzw. eine Frage zur Wahrung der parlamentarischen Gepflogenheiten, von denen in der Einbringungsrede zu diesem Gesetzentwurf gesprochen wurde. Seit wann ist es denn, bitteschön parlamentarische Gepflogenheit, die Opposition im PKG zu benachteiligen? Wir halten diese aus politischem Eigennutz eingeführte neue Gepflogenheit weder für politisch klug noch für weitsichtig. Man kann nur froh sein, dass das Verfassungsrecht Grenzen setzt und der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit des Parlaments in den anderen Ausschüssen und Gremien noch beachtet wird.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ja!)

So viel ist klar: Wenn die Regierungsfraktionen dürften, wie sie wollen, dann stünde es schlechter um die Rechte der Opposition und damit um die parlamentarische Demokratie in unserem Land als ohnehin schon.

Die AfD-Fraktion möchte das Recht auf Chancengleichheit für alle Fraktionen wahren. Jede Fraktion soll mit einem Abgeordneten im PKG vertreten sein. So steht es in unserem Änderungsantrag, zu dem ich um Zustimmung bitte. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Es gibt dazu eine Intervention des Kollegen Erben. - Herr Erben, Sie denken an die 60 Sekunden, und haben nunmehr das Wort.


Rüdiger Erben (SPD):

Das schaffe ich locker, Herr Präsident. - Herr Kohl, ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich bei der Berichterstattung den Begriff der parlamentarischen Gepflogenheiten in dem Zusammenhang verwendet habe, dass zu Beginn von Wahlperioden die entsprechende Regelung angepasst wird. Sie kennen den Hintergrund ganz genau. Mehrmals ist zu Beginn einer Wahlperiode das Verfassungsschutzgesetz geändert und damit die Größe des PKGr bzw. der PKK neu festgelegt worden. Sie haben das hier in einem völlig falschen Zusammenhang gestellt. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich zu Protokoll geben.

(Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU - Daniel Rausch, AfD: Scheindemokrat!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie können, wenn Sie möchten, darauf reagieren, Herr Kohl.


Hagen Kohl (AfD):

Zunächst, Herr Erben   ich kannte Ihre Rede noch nicht  , bezog sich das auf die Einbringungsrede in der ersten Lesung. Weil zu diesem Zeitpunkt immer auf die Gepflogenheiten, die gewahrt werden müssen, Bezug genommen wird, stellte sich natürlich die Frage: Wann war es das letzte Mal der Fall, dass im Parlamentarischen Kontrollgremium oder in der Parlamentarischen Kontrollkommission die Opposition nicht vertreten war oder derart benachteiligt wurde wie jetzt?

(Rüdiger Erben, SPD: Das habe ich doch überhaupt nicht gesagt! Sie haben das in einen völlig falschen Zusammenhang gestellt!)

  Sie haben das vielleicht falsch verstanden. Alle anderen haben sich nämlich nicht gemeldet.

(Zustimmung bei der AfD)