Kathrin Tarricone (FDP):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon in meiner Rede zur Einbringung des Gesetzentwurfes und in der Rede der Ministerin und einiger anderer Abgeordneter dargestellt, übernimmt das Land Sachsen-Anhalt für die 13 landesbedeutsamen Fähren 90 % der Kosten der alle fünf Jahre anstehenden Landrevision. Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass das auch genau so fortgeführt werden soll.
Auch die nochmalige Anhörung aufgrund des Gesetzentwurfes ist erwähnt und diskutiert worden. Für uns ergab sich daraus nichts Überraschendes. Einerseits ergab sich, dass es den Kommunen sehr recht wäre, wenn das Land mehr Kosten übernehmen würde. Andererseits kippt die Zustimmung zu den Veränderungen, wenn es darum geht, dass dann mit der Verantwortung auch der Gestaltungsspielraum für den Fährbetrieb auf das Land übertragen wird.
Die Kommunen möchten gern bestimmen können, wann gefahren wird, damit sie den Fährbetrieb unter anderem gehen wir jetzt einmal von den Pendlern weg auch an Feste und Events anpassen können. Denn das ist mehr als verständlich. Nichts ist nerviger, als wenn die Fähre vertäut am Ufer liegt und Besucher von Festen nicht auf dem kürzesten Weg nach Hause oder noch viel schlimmer, gar nicht erst zu den Festen kommen.
Gerade wir Freien Demokraten sind aber Verteidiger dessen, dass Gestalten auch fest mit Verantwortung verbunden bleibt. Dem Gesetzentwurf fehlt es auch das wurde schon erwähnt zudem an dieser Rechtssicherheit, was die EU-Kommission bestätigte. Ohne Zusicherung einer generellen Beihilfefreiheit begeben wir uns mit dieser Gesetzesänderung auf unübersichtliches Terrain.
Den Fährbetreibern tun wir also keinen Gefallen, etwas in Aussicht zu stellen, was möglicherweise von der EU wieder einkassiert wird. Kommunen müssten dann unter Umständen Geld für ausgeführte Reparaturen zurückzahlen. Das ist der zweite Grund, warum wir Freien Demokraten dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Neben dem eben schon erwähnten Grundsatz „kein Gestalten ohne Verantwortung“ ist die Rechtssicherheit für uns ein hohes Gut.
Wir Freien Demokraten lehnen den Gesetzentwurf ab. Den Koalitionspartnern ist aber bewusst, dass die Fähren eine besondere Belastung darstellen. Wir suchen deshalb nach Möglichkeiten, wie wir vonseiten des Landes rechtssicher Unterstützung leisten können. Dazu gehören die Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Fährpersonal. Das ist ein Thema, das oft in den Diskussionen unter den Tisch fällt. Aber entscheidend dafür ist, ob wir künftig die umweltfreundlichen Flussquerungen nutzen können.- Herzlichen Dank.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Tarricone. Es gibt zwei Nachfragen. Einmal von Frau Lüddemann und dann von Herrn Gallert. Wollen Sie die zulassen?
Kathrin Tarricone (FDP):
Ja.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Damit hat Frau Lüddemann das Wort.
Cornelia Lüddemann (GRÜNE):
Sie müssen mir nicht antworten, aber danke, dass ich fragen darf. Frau Kollegin Tarricone, geben Sie mir recht, dass und das ist durch das Schreiben der Landesregierung auch den Abgeordneten zur Kenntnis gegeben worden , die Landesregierung nachgefragt hat bei der EU, ober ein Notifizierungsverfahren möglich ist, aber kein Notifizierungsverfahren beantragt hat?
Und können Sie mir erklären, wenn Sie sagen, Rechtssicherheit ist für Sie ein hohes Gut, warum Sie denn jetzt keine förderrechtliche Rechtssicherheit für die Kommunen herstellen?
Kathrin Tarricone (FDP):
Sie wollten jetzt eine Antwort darauf, ja? Weil Sie sagte, Sie müssen mir auch nicht antworten. - Ja, wir interpretieren dieses Schreiben so und deswegen hat sich die Koalition eben so entscheiden, wie wir es hier vorstellen, dass wir damit keine Rechtssicherheit haben.
(Siegfried Borgwardt, CDU: Genau!)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Gallert, bitte.
Wulf Gallert (DIE LINKE):
Frau Tarricone, Sie haben jetzt noch einmal wenn ich das richtig verstanden habe gesagt, wenn das Land hier keinen Einfluss auf die Gestaltung hat, dann kann es eigentlich auch nichts bezahlen. Jetzt sage ich noch einmal: In unseren Nachbarländern in Sachsen und Brandenburg gibt es entgegen der Darstellung übrigens auch hier im Landtag natürlich eine Förderung für diese Fähren. Und die werden ganz normal über Pauschalbeträge der ÖPNV-Förderung ausgereicht, ohne dass sie nachweisen müssen, was sie konkret mit diesen ausgereichten Geldern für diesen Betrieb machen.
Wäre das denn aus Ihrer Sicht ein gangbarer Weg für die Unterstützung derjenigen, die im Interesse des Landes hier die Aufgaben übernehmen?
Kathrin Tarricone (FDP):
Herr Gallert, das ist natürlich jetzt auch noch einmal ein schmucker Versuch jetzt. Aber die Koalitionäre haben sich entscheiden. Und wir machen die Sache so, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Das ist unser Weg. Deswegen bitte ich jetzt auch, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.
(Beifall bei der CDU)