Eva von Angern (DIE LINKE):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bereits im Februar 2017 haben wir uns mit einem ähnlichen Antrag der AfD-Fraktion hier im Haus beschäftigt. Wir hatten damals auch einen viel weitergehenden Alternativantrag vorgelegt. Nun heute der zweite Anlauf mit dem Versuch der AfD.
Wir haben einen Alternativantrag der Koalition, in dem die Landesregierung gebeten wird, sich auf der Bundesebene für einen Prüfauftrag einzusetzen, inwieweit eine Anpassung der Weisungsvorschriften für Staatsanwälte an europarechtliche Vorgaben zur Ausstellung europäischer Haftbefehle notwendig sein könnte.
Das geht uns natürlich nicht weit genug. Frau Ministerin hat schon ein paar Punkte aus meiner Rede vorweggenommen, die uns wichtig sind. Deswegen haben wir selbstverständlich einen Alternativantrag, wie damals auch, vorgelegt. Wir sehen in der Prüfung des Weisungsrechts für Staatsanwälte eben nur einen Mosaikstein im Gefüge einer aus unserer Sicht weiter zu stärkenden Unabhängigkeit der Justiz.
Es geht uns in erster Linie vor allem darum, das Gesamtbild der Stärkung des Gewaltenteilungsteilungsprinzips und der Demokratisierung der Justiz zu betrachten. Denn selbstverständlich und darin, glaube ich, sind sich die demokratischen Fraktionen mit Sicherheit einig ist die Unabhängigkeit der Justiz ein wichtiges Gut und auch eine entscheidende Voraussetzung eines Rechtsstaates.
Deshalb gilt es zu prüfen, ob und inwieweit weitreichende umfassende Strukturveränderungen innerhalb der dritten Gewalt zu einer tatsächlichen Autonomie der Justiz führen und im Grunde nach eben auch in Zukunft umgesetzt werden können.
Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der deutschen Staatsanwaltschaft die notwendige Unabhängigkeit aus ihrer Perspektive fehle, um einen europäischen Haftbefehl auszustellen. Ministerielle Einzelweisungen an die Staatsanwaltschaften für die EU-Zusammenarbeit in Strafsachen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sollten deshalb ausgeschlossen werden.
Die Staatsanwaltschaft nimmt beim Anklagemonopol im Bereich der Strafrechtspflege eine Schlüsselposition ein; das wissen wir. Und auf diesem Gebiet ist deshalb eine selbstverwaltete Justiz nur unter der Beteiligung der Staatsanwaltschaft auch tatsächlich möglich. Und in diesem Sinne ist es uns wichtig, dass wir heute nicht nur diesen Teilbereich diskutieren, sondern die Justiz als Ganzes betrachten.
Es ist schon gesagt worden, der Richterbund, auch hier in Sachsen-Anhalt, hat diese Forderung, ich glaube, in der Zwischenzeit seit Jahrzehnten aufgestellt. Deswegen ist es wichtig, darüber zu diskutieren, in welcher Form es auch hier in unserem Land umsetzbar wäre.
Es ist eine Herausforderung für alle Seiten, im Übrigen auch für uns als Parlament. Denn das Stichwort „Kontrolle“ ist uns sehr sehr wichtig. Insofern müssen wir schauen, was möglich ist. Ich will nur sagen, Sie haben das Grundgesetz angesprochen. Das schließt diese Unabhängigkeit, diese Selbstverwaltung nicht aus. Das, was wir im Gewaltenteilungsprinzip haben, ermöglicht dies sehr wohl. Und deswegen finde ich, sollten wir das immer und immer wieder diskutieren. Ich sprach die Kontrolle an. Darüber müssen wir natürlich dann auch diskutieren.
Ich wurde im Vorfeld und dieser Debatte von einem Journalisten gefragt, ob ich denn Fälle kenne, wo das schon einmal versucht worden sei, zumindest in Sachsen-Anhalt, oder wo das schon geschehen sei. Ich habe das dann tatsächlich verdrängt, aber heute fiel es mir wieder ein. Es gab mal ein Schreiben eines Staatssekretärs, der meinte, eine Richterin in Sachsen-Anhalt beeinflussen zu müssen. Damals ist er noch nicht darüber gestolpert. Zum späteren Zeitpunkt ist er über einen anderen Sachverhalt gestolpert.
Das heißt aber, dass wir sehr wohl als Parlament auch Obacht haben und schauen müssen, dass so etwas nicht passiert. Das ist indiskutabel und deswegen werben wir weiter dafür, dass es zu einer größeren Autonomie und Unabhängigkeit in der Justiz kommt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe, dass Sie unseren Alternativantrag unterstützen.
(Beifall bei der LINKEN)