Sebastian Striegel (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den die Regierungsfraktionen der CDU, der SPD und der FDP hier heute kraft Mehrheit und nicht etwa des besseren Arguments beschließen werden, bleibt eine Farce. Sie schränken Oppositionsrechte ein und Sie degradieren das Kontrollgremium zu einem Ort, in dem die koalitionstragenden Fraktionen fürderhin mit Dreiviertelmehrheit die Kontrolle der Landesregierung auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes nach Gutdünken ausüben können.
Ihr Gesetzentwurf sieht vor, die Vertretung der Opposition im Parlamentarischen Kontrollgremium bei einem größer gewordenen Landtag, bestehend aus sechs Fraktionen, auf nur einen Sitz zu reduzieren. Dieses Ansinnen offenbart ein erschreckendes Demokratieverständnis.
Dem gesamten Landtag obliegt die Kontrolle der Landesregierung auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes. Das ist ein Recht, ja, eine Pflicht, deren Existenz und Ausgestaltung hier eigentlich nicht in Rede stehen sollten.
Sie verkürzen dieses Recht nun in einen Gnadenakt und wollen großmütig noch einer Oppositionsabgeordneten das Privileg gewähren, zum Feigenblatt Ihrer parlamentarischen Kontrolle zu werden. Das ist rechtlich, fachlich und politisch unangemessen. Gerade im Feld der Geheimdienste muss effektive Kontrolle durch die Opposition sichergestellt werden, weil hier eben nur eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten der Justiz und der Öffentlichkeit bestehen.
Diese Einschränkung ist nun keineswegs eine exklusive Behauptung der Opposition. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dieses Parlaments hat an der „Verzwergung“ parlamentarischer Kontrolle durch die Koalitionsmehrheit im Gesetzgebungsverfahren kein gutes Haar gelassen.
Ihr Gesetz begegnet ernst zu nehmenden Bedenken hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit. Eine Begründung, welche allein die Gewährleistung der Funktions- und Entscheidungsfähigkeit anführt, stellt eben keinen besonderen rechtfertigenden Sachgrund dar, den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Kräfte des Landtages und in der Verfassung verbriefte Oppositionsrechte zu schleifen. Sie wissen das. Aber: Der Bruch der Verfassung ist angesichts Ihrer parteipolitischen Motive einkalkuliert, auch weil Sie wissen, dass wegen der Mehrheitsverhältnisse im Hause keine direkte Klage vor dem Verfassungsgericht möglich wird. Das nennt man Machtmissbrauch. Wir bauen darauf, dass sich die Mehrheitsverhältnisse wieder ändern. Daran arbeiten wir, um Ihr verfassungswidriges Verhalten abzustellen.
Lassen Sie mich an der Stelle noch einen kurzen Satz zu dem Änderungsantrag der AfD sagen. Kopieren können Sie offensichtlich gut. Wir werden Ihrem Antrag trotzdem nicht zustimmen. Wir werden uns dazu der Stimme enthalten, weil wir grundsätzlich niemals mit Nazis abstimmen. - Vielen herzlichen Dank.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Oh! bei der AfD - Daniel Rausch, AfD: Schämt euch, Ihr Pfeifen! - Daniel Roi, AfD: Setz deine Maske wieder auf! So ein Spinner! - Unruhe)