Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch immer verkehren in Sachsen-Anhalt 24 Fähren; davon 13 landesbedeutsame. Noch immer ist es, wie schon bei der Debatte im Rahmen der Einbringung, völlig unstrittig, dass das Land den Auftrag hat, diese Fähren finanziell zu unterstützen.
Deshalb hat sich die Koalition im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir bis zu 90 % der Kosten für die sogenannte Landrevision tragen werden, um die kommunalen Träger bei der Finanzierung dieser Aufgabe erheblich zu entlasten.
Nach wie vor ist es unstrittig, dass es eine kommunale Aufgabe ist, die damit übernommen wird. Ebenso ist es nach wie vor unstrittig, dass sich die Kommunen, und zwar alle, die gefragt worden sind und die damals und jetzt Stellung genommen haben, nicht vorstellen können, ihre Fähre an den Baulastträger der Straße abzugeben. Das wäre eine weitere Alternative gewesen.
Deshalb wird das Land, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kommunen auch in Zukunft entlasten so ist darüber auch im Ausschuss diskutiert worden und ihnen gerade bei der teuren Landrevision finanziell unter die Arme greifen.
Ein Punkt, der aus der letzten Legislaturperiode noch offen war und der jetzt im Zuge der erneuten Diskussion und Anhörung geklärt worden ist, ist das Thema der Beihilfeproblematik. Diesbezüglich ist immer wieder gefragt worden, was die Europäische Kommission zu der Frage sagt, ob die Fähren unterstützt werden können oder ob wir uns im Bereich der Beihilfeproblematik befinden.
Inzwischen gibt es darauf eine Antwort, die im Ausschuss entsprechend vorgetragen worden ist. Wir können nicht davon ausgehen, dass die Europäische Union sagt, für den Bereich der Fähren könne das Land Sachsen-Anhalt Mittel, die über die De-minimis-Regel hinausgehen, einsetzen.
Demzufolge bleibt es so, wie es Herr Grube im Rahmen der Berichterstattung dargestellt hat, nämlich bei genau diesen Punkten. Das Land wird seinen Finanzbeitrag über die entsprechende Förderung leisten, aber wir werden nicht über das hinausgehen, was uns die Europäische Union im Rahmen der De-minimis-Förderung, nämlich über drei Jahre hinweg bis zu 500 000 €, ermöglicht. - Ich danke Ihnen.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)