Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushaltsplanentwurf 2022 enthält Verpflichtungsermächtigungen für den Schulbau. Nach Zustimmung des Parlaments wird das Ministerium für Bildung entsprechend aktiv werden. Ziel ist es, mit einem eigenständigen Schulbauprogramm die Schulträger bei der demografiefesten Gestaltung des Schulnetzes zu unterstützen.

Mit einem ergänzenden Förderprogramm sollen insbesondere kleinere Investitionen und Ausstattungsmaßnahmen unter schulfachlichen und schulorganisatorischen Gesichtspunkten gefördert werden.

Die Investitionsbedarfe für die Schulgebäude der kommunalen Schulträger zu ermitteln, ist keine neue Idee. Das Bildungsministerium hat hierzu auch schon mehrfach vorgetragen. Im Rahmen des Schulfriedens wurde intensiv darüber beraten und das fand natürlich auch Niederschlag im Koalitionsvertrag.

Ziel der Landesregierung ist es, eine Bestandsanalyse der schulischen Infrastruktur durchzuführen. Diese Analyse soll in ein aussagekräftiges Schulinfrastrukturkataster überführt werden. Wenn bei ca. 1 000 Schulgebäuden im Land eine Bewertung des baulichen Zustandes vorgenommen werden soll, die den Ansprüchen an ein Kataster genügt, dann kann sich jeder hier im Hause vorstellen, was das bedeutet. Wir haben aber bereits erste Vorstellungen, die schon ziemlich konkret sind, zur Umsetzung dieses Auftrages in Angriff genommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob es gelingt, den Entwurf einer Richtlinie im dritten Quartal vorzulegen, hängt natürlich auch vom Zeitplan des Parlaments ab. Das ist immer davon abhängig, ob der Haushalt entsprechend beschlossen wurde und Vorkehrungen getroffen wurden.

Nach den einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung entscheidet dann die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Zuwendung. Die Schranken des Ermessens werden durch Förderrichtlinien bestimmt, die im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Landesrechnungshof erlassen werden.

Für den Schulbereich gilt darüber hinaus, dass beim Erlass solcher Richtlinien eine Beteiligung des Landesschulbeirates erfolgen muss. Darin sind unter anderem auch die kommunalen und die freien Schulträger Mitglied. Diese haben also ausreichend Gelegenheit, sich zu einer Schulbaurichtlinie zu äußern. Ein Vergabebeirat ist somit aus unserer Sicht nicht erforderlich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung aufgefordert,

„unverzüglich Regelungen zu schaffen, nach denen kommunale Träger Kredite zur Errichtung oder Sanierung von Bildungseinrichtungen [...] unabhängig von der zeitweiligen Finanzsituation und ggf. bestehenden Auflagen zur Haushaltskonsolidierung aufnehmen können.“

Diese Regelung gibt es bereits. Im Rahmen der Genehmigung der kommunalen Haushalte prüft die Kommunalaufsicht, ob eine Kreditaufnahme durch die jeweilige Kommune langfristig getragen werden kann. Es ist allen Kommunen, also auch jenen, die der Haushaltskonsolidierung unterliegen, jederzeit möglich, bei der Kommunalaufsicht die Aufnahme weiterer Kredite zu beantragen, wenn es sich um eine sogenannte günstige Gelegenheit handelt. Dies setzt voraus, dass es sich bei der Investition um eine Pflichtaufgabe handelt und dass die Förderquote hoch ist. Beide Bedingungen werden erfüllt.

Verehrte Anwesende! Wir sind also dabei, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, in den kommenden Jahren ein starkes Landesprogramm Schulinfrastruktur aufzubauen und werden nach der Verabschiedung des Haushaltsplans auch zügig damit voranschreiten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Feußner, es gibt eine Frage vom Abg. Lippmann. - Herr Lippmann, bitte.


Thomas Lippmann (DIE LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe zwei Fragen, Frau Feußner. Sie haben ganz am Anfang Ihrer Rede gesagt, dass das Landesschulbauprogramm aus Ihrer Sicht, aus der Sicht der Landesregierung dazu dienen soll, die Schulträger dabei zu unterstützen, ihr Schulangebot demografiefest zu machen. Das ist ein Begriff, den wir, glaube ich, vor etwa zehn Jahren sehr häufig verwendet haben. Er ist zwischenzeitlich lange nicht verwendet worden. Ich war überrascht, dass er jetzt in diesem Kontext auftaucht. Was müssen wir uns darunter vorstellen? Was bedeutet demografiefest?

Meine zweite Frage. Ich habe in der Rede deutlich gemacht, dass es für den zweiten Punkt schon ganz konkrete Anlässe gibt. Das ist nicht einfach so dahergesagt gewesen. Wie beurteilen Sie als Bildungsministerin   Sie sind nicht das Landesverwaltungsamt, das ist mir schon klar   die Situation der Grundschule Westliche Neustadt in Halle? Dort hat die Kommunalaufsicht dem Stadtrat, der eine Kreditaufnahme zur dringenden Sanierung dieses Plattenbaus beantragt hat, diesen Kredit verweigert, sodass die Schule im Prinzip so bleibt, wie sie ist, und sinnlos Geld für ein paar Korrekturen und ein paar Schönheitsreparaturen ausgegeben wird.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Feußner, bitte.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Unter „demografiefest“ verstehe ich: Natürlich müssen wir als Land gemeinsam darauf achten, dass wir, wenn wir ein solches Schulbauförderprogramm auflegen, in diejenigen Schulen investieren, die es auch zukünftig noch an dem Standort gibt. Das ist in der Regel natürlich von den Trägern abhängig; die machen die Schulentwicklungsplanung und die organisieren auch ihre Planung vor Ort unter den Vorgaben der Rahmenbedingungen, die die Planung vorgibt. Wir werden sicherlich noch gemeinsam besprechen müssen, was „demografiefest“ an der Stelle im Detail heißt.

Wir kennen aus der Vergangenheit mehrere Intentionen dafür, dass mindestens soundsoviele Schülerinnen und Schüler vorhanden sein müssen, noch aus alten Programmen. Das liegt mir jetzt fern. Aber wenn eine bestätigte Schulentwicklungsplanung für die jeweiligen Standorte vorliegt, sollte das kein Hindernis sein.

Zur zweiten Frage: Westliche Neustadt und Halle. Ja, wir kennen die finanzielle Situation von Halle. Sie haben recht, dort wurden weitere Kredite verwehrt. Ich hab mir die Schule Westliche Neustadt in Halle-Neustadt angeschaut. Ich bin sehr, sehr erstaunt, wie ein Stadtrat eine solche Prioritätenliste festlegen kann. Sie bauen neue Schulen, aber die Schulen, die eine Sanierung dringend nötig haben, werden prioritär nach hinten geschoben. Die Planungsunterlagen dort sind fertig.

Das ist eine Schule mit hohem Migrationsanteil. Ich bin wirklich sehr überrascht gewesen, dass man solche Entscheidungen im Stadtrat trifft. Wenn ich als Stadt nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung habe, dann muss ich auch schauen, wie ich die Prioritäten setze. Nach allem, was man da so manchmal an, sagen wir, Äußerungen hört, die nach außen dringen, wie solidarisch man mit manchen Bereichen umgeht, will ich sagen: Ich halte das, was dort vor Ort in der Stadt Halle gemacht wird, nicht für eine gelungene Integration. Man schafft Prestigeprojekte, und Objekte, wo Benachteiligte sind, stehen hintan. Das ist nicht eine Form der Integration, wie ich sie mir vorstellen würde.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Feußner.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Aber ich möchte nicht


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Ach, Sie sind noch gar nicht fertig.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

in die Belange des Stadtrates eingreifen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Feußner. - Herr Lippmann, ganz kurz noch, aber wirklich kurz. Sie haben es eben schon sehr ausgedehnt gehabt.


Thomas Lippmann (DIE LINKE):

Ach, ich mache das ganz kurz. - Frau Feußner hat es im Prinzip schon fast beantwortet. Ich habe schon einmal gefragt, ob es wieder solche Vorstellungen gibt, etwa eine Vorgabe von 120 Schülern für Grundschulen, wie wir das schon einmal hatten, um Schulschließungen sozusagen über das Geld zu fördern. Dieser Verdacht besteht durchaus. Aber Sie haben ja etwas dazu gesagt.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung):

Ich habe etwas dazu gesagt. Wenn die Schule bestandsfähig ist, dann wird sie auch Geld beanspruchen können. - Vielen Dank.