Tagesordnungspunkt 7
Beratung
Wahl des Präsidenten des Landtages
Wahlvorschlag Fraktion CDU - Drs. 8/4
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Artikel 49 Abs. 1 der Landesverfassung wählt der Landtag seine Präsidentin oder seinen Präsidenten. Die Landesverfassung enthält keine Regelung zum Vorschlagsrecht. Wir aber wissen alle, dass es hier, wie in anderen Parlamenten Deutschlands auch, der Tradition und regelmäßigen Übung entspricht, dass die stärkste Fraktion ein Mitglied des Landtages für dieses Amt vorschlägt. So regelt es auch § 4 Abs. 2 Satz 1 der soeben wieder in Kraft gesetzten Geschäftsordnung.
Die stärkste Fraktion ist die der CDU. Sie hat in der Ihnen vorliegenden Drs. 8/4 den Abg. Herrn Dr. Gunnar Schellenberger vorgeschlagen.
Die Wahl wird gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages mit Stimmzetteln durchgeführt.
Gemäß Artikel 49 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Präsident vom Landtag auf Vorschlag der stärksten Fraktion mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt.
Seit der Parlamentsreform 2020 ist die bisherige parlamentarische Praxis in Artikel 51 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung ausdrücklich normiert, wonach Stimmenthaltungen als nicht abgegebene Stimmen gelten. Gewählt ist daher das Mitglied des Landtages, das mindestens eine Jastimme mehr als Neinstimmen auf sich vereinigen konnte. Diese Regelung haben wir im Übrigen auch in § 73 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung getroffen.
Eine Aussprache zum Wahlvorschlag entspricht nicht den Gepflogenheiten dieses Hauses. Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldungen. Dann können wir in die Wahl einsteigen.
Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 8/4 seine Zustimmung geben möchte, kreuzt bitte auf den jetzt auszuteilenden Stimmzetteln bei „Ja“ an, wer gegen ihn stimmen möchte, kreuzt bei „Nein“ an, und wer sich der Stimme enthalten möchte, kreuzt bei „Enthaltung“ an.
Jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter wird von einem Schriftführer einzeln aufgerufen. Hier vorn auf dem Stenografentisch liegen Stifte für Sie bereit. Sie erhalten von einem Schriftführer den Stimmzettel und gehen damit bitte von mir aus gesehen dort drüben rechts in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie auf dem Stimmzettel so eindeutig an, dass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend geben Sie bitte den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie nach der Abgabe Ihrer Stimme Ihren Stift in das dafür vorgesehene leere Behältnis legen. Das wird durch die Coronapandemie bedingt.
Der Vollständigkeit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen und dergleichen versieht oder auf sonstige Weise verändert, macht seine Stimme ungültig.
Folgende Abgeordnete wurden von den Fraktionen zur Unterstützung der Wahldurchführung benannt: für den Namensaufruf Kollegin Quade, für das Führen der Wählerliste Kollege Pott und Kollege Teßmann, für die Ausgabe der Stimmzettel Kollege Aldag, für die Aufsicht an der Wahlkabine Kollege Lieschke und für die Aufsicht an der Wahlurne Kollegin Kleemann. - Ich bitte die genannten Abgeordneten, ihr Amt zu übernehmen.
Frau Abg. Frau Kleemann überzeugt sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist und bestätigt das. - Das ist der Fall. Wir konnten uns davon überzeugen.
Ich bitte nunmehr Kollegin Quade, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
(Schriftführerin Henriette Quade ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)
Alterspräsident Detlef Gürth:
Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligte Abgeordneten um ihre Stimmenabgabe. Zunächst Kollegin Quade. - Ich rufe auf zur Stimmenabgabe Herrn Abg. Lieschke. - Zur Stimmenabgabe bitte ich Kollegin Kleemann. - Als Nächster bitte Herr Abg. Teßmann. - Es wird spannend. Drei Wahlzettel haben wir noch. - Als Nächster bitte der Kollege Pott. - Im Anschluss die Mitglieder des Hohen Hauses Gürth und Aldag.
Es ist ganz knapp, aber es stimmt: Die Zahl der Stimmenzettel ist aufgebraucht. Ich frage vorsichtshalber dennoch: Ist ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgeben konnte? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung ab.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, sich zur Stimmenauszählung hier in den Saal zu begeben.
Ich gebe bekannt, dass ich bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Sitzung unterbreche. Ich bitte Sie aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Plenarsaal zu verweilen. Wir werden nach der Auszählung hier fortfahren.