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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 11

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4250

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/4468

(Erste Beratung in der 68. Sitzung des Landtages am 12.06.2024)


Wegen der Berichterstattung schaue ich Herrn Krull an. - Das stimmt. - Herr Krull, bitte, Sie haben das Wort.


Tobias Krull (Berichterstatter): 

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/4250 in der 68. Sitzung am 12. Juni 2024 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport.

Der Staatsvertrag bereinigt einen Teil der gemeinsamen Landesgrenze zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt im Bereich der Städte Ziesar und Möckern. Er regelt die Aufhebung der Exklaven, sodass das Gebiet der Exklaven an das jeweils andere Land fällt. Dadurch wird Klarheit über den Gebietsbestand der Länder und Kommunen geschaffen und die Rechtssicherheit für alle Betroffenen verbessert. 

Darüber hinaus ändert der Staatsvertrag einen kleinen Teil der Landesgrenze im Verlauf der brandenburgischen Kreisstraße K 6944 zwischen dem Ortsteil Köpernitz der Stadt Ziesar und dem Ortsteil Dretzen der Gemeinde Buckautal. In diesem Bereich ist die Kreisstraße K 6944 auf zwei Abschnitten auf insgesamt wenige 100 m auf das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt verschwenkt. Da die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten für diese Straße auf voller Länge durch die brandenburgische Seite wahrgenommen werden, soll die Grenze so verschoben werden, dass der Verlauf der Straße vollständig im Land Brandenburg liegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 34. Sitzung am 8. August 2024 mit diesem Gesetzentwurf. Als Beratungsgrundlage lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der eine redaktionelle Anpassung vorgeschlagen wurde. 

Im Ergebnis einer kurzen Beratung wurde der Gesetzentwurf in der in der Synopse vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Fassung zur Abstimmung gestellt und mit 10 : 0 : 2 Stimmen beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/4468 vor.

Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für die Aufmerksamkeit. 

(Zustimmung bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Krull.