Nicole Anger (DIE LINKE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie von der Landesregierung angekündigt, sollen heute einige wichtige Dinge im KiFöG auf den Weg gebracht werden, und zwar die Beitragsermäßigung, die Fachberatungsfachkräfte, zusätzliche Fachkräfte in den Tageseinrichtungen, aber auch die Schulgeldfreiheit. Das klingt erst einmal gut, aber wer glaubt, wir bringen an dieser Stelle mal etwas mittel- oder gar langfristig auf den Weg, der irrt. Das haben wir schon gehört. Und dies, obwohl der Bund das Kita-Qualitätsgesetz bis zum Ende des Jahres 2024 als Übergang verlängert.
Diese Verlängerung kommt aber in Sachsen-Anhalt nicht an, sondern erfolgt wieder nur für ein Jahr, also die Tippel-Tappel-Tour. Und das Ganze wieder kurz vor knapp. Diese Hektik, meine Damen und Herren, wurde auf die Verbände und Vereine übertragen. Nach der Einbringung des Gesetzentwurfes in der letzten Landtagssitzung hat der Sozialausschuss am zweiten Sitzungstag schnell eine Sondersitzung durchgeführt, in der eine schriftliche Anhörung verabredet wurde. Die Frist für die Anzuhörenden: drei Werktage.
Die Verbände haben trotz allem kurzfristig und pünktlich reagiert. Die Liga, die kommunalen Spitzen, der Kita-Fachkräfteverband, die Landeselternvertretung und sogar die Magdeburger Stadtelternvertretung sowie der Kinder- und Jugendring haben ihre Stellungnahmen pünktlich abgegeben. Für diese Zuverlässigkeit und Schnelligkeit ein großes Dankeschön.
(Zustimmung bei der LINKEN)
Wissen Sie, werte Kolleg*innen der Koalition, was in den Stellungnahmen steht? In der letzten Sitzung des Sozialausschusses wollte ich mich dazu mit Ihnen austauschen, aber mehr als gesenkte Blicke und tiefes Schweigen Ihrerseits war dort leider nicht zu vernehmen.
Sie haben diese Stellungnahmen in keiner Weise wertgeschätzt. Sie haben dazu in der Sitzung kein Wort verloren. Sie wenden dieselbe Ignoranz an wie Sie es schon beim Wohn- und Teilhabegesetz taten und heute beim Ladenöffnungszeitengesetz. Sie lassen die Fachverbände Stellungnahmen schreiben, die Sie dann einfach in der Schublade oder was weiß ich wo verschwinden lassen.
Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen, was die Verbände geschrieben haben. Jede einzelne Stellungnahme plädiert für mehr Planbarkeit und eine Verlängerung des Zeitraumes bis Ende 2024, aber das wird von Ihnen vollends ignoriert.
Unser Änderungsantrag griff das bereits in der letzten Landtagssitzung auf. Er liegt immer noch vor. Sie haben also noch immer die Chance, zu zeigen, dass Ihnen die Fachpraxis und ihre Bedarfe wichtig sind. Wenn Sie sich darüber schon nicht im zuständigen Fachausschuss fachlich austauschen wollen, dann schaffen Sie wenigstens heute eine Planbarkeit für die nächsten zwei Jahre. Das ist schon fast mittelfristig.
(Beifall bei der LINKEN)
Der Bund schafft dafür die Ausgangslage. Ein „Weiter so“ und Ihre chronische Aufschieberitis wird weiterhin nur Frust erzeugen.
Darüber hinaus wird unter „weitere Gesetze“, in § 31 KJHG der nicht ganz unwichtige Flächenfaktor beschlossen. Dessen Einführung ist natürlich zu begrüßen, aber seine Ausformulierung im Gesetz ist nach wie vor uneindeutig. Das bemängeln sowohl die kommunalen Spitzen als auch der Kinder- und Jugendring. Das haben Sie wahrscheinlich auch nicht gelesen. Eine eindeutige Formulierung des Defizitbetrages und dessen Dynamisierung sollten im Gesetz entsprechend dargestellt werden, damit beides langfristig Bestand hat.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie es uns heute besser machen, als es Ihr Gesetzentwurf vorsieht. Machen Sie sich die Stellungnahmen der Fachverbände und unseren Änderungsantrag zu eigen. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der LINKEN)