Wie steht es um die Freiwilligendienste für junge Menschen in Sachsen-Anhalt? Durch einen Beschluss des Landtags im März 2021 wurde die Landesregierung aufgefordert, ein tragfähiges Konzept zu erstellen. Darüber wurde nun am Donnerstag, 4. November 2021, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung berichtet.
Genese des FSJ-Beschlusses im Landtag
„Jugendfreiwilligendienste in Sachsen‐Anhalt stellen mit ihren heterogenen Aufgabenprofilen ein bedeutendes Angebot zur Bewältigung unterschiedlicher gesellschaftlicher Anforderungen dar und tragen somit zu einem vielfältigen Gemeinwesen in Sachsen‐Anhalt bei“ hieß es im März 2021 in einem Beschluss des Landtags. Dieser wurde auf Basis eines Antrags der Fraktion DIE LINKE und einen Änderungsantrag der damaligen Koalition (CDU, SPD GRÜNE) gefasst.
Da das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in seinen unterschiedlichen Ausprägungen erste Engagement‐Erfahrungen für junge Menschen biete und die Bereitschaft zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung im weiteren Lebensverlauf erhöhe, war die Landesregierung aufgefordert worden, unter der Beteiligung der Träger der Freiwilligendienste in Sachsen‐Anhalt ein Konzept für eine strukturelle Förderung zur Sicherung der aktuell im Land bestehenden Freiwilligenplätze für die Jahre 2022 bis 2027 zu entwickeln.
Die Landesregierung hatte daraufhin im Mai 2021 mitgeteilt, der Aufforderung nachkommen zu wollen und, im Falle der Aufnahme der Formate der Freiwilligendienste „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ), „Freiwilliges Soziales Jahr Kultur“ (FSJ Kultur) und „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ (FÖJ) in den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) 2021–2027, gemeinsam mit den Trägern ein Konzept zu entwickeln, um die in Sachsen‐Anhalt diesbezüglich bestehenden Freiwilligenplätze zu sichern.
Berichterstattung im Sozialausschuss
Die Freiwilligendienste seien bis Ende August 2023 über den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert, ab September 2023 werde sich dann die Finanzierung über EFS Plus anschließen. Vor diesem Hintergrund werde der Einsatz von Landesmitteln nicht nötig sein, erklärte Staatssekretärin Susi Möbbeck aus dem Sozialministerium.
Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Qualitätsbedingungen der Freiwilligendienste hieß es, das Sozialministerium werde einen Richtlinienentwurf erstellen, der dann mit den involvierten Ressorts abgestimmt werden soll.
Bezüglich einer besseren Mobilität von Freiwilligendienstleistenden war die Frage gestellt worden, ob es möglich sei, das Azubiticket auszuweiten. Hierzu hieß es aus dem Verkehrsministerium, dass dadurch konsequenterweise die Zahl der potenziell Bezugsberichtigten stiege, für den Pilotzeitraum 2021–2022 jedoch die Freiwilligendienstleistenden nicht bei der Nutzung des Tickets berücksichtigt worden seien. Coronabedingt sei die Nutzung des Azubi-Tickets allerdings hinter den Erwartungen zurückgeblieben, sodass zunächst ausreichend Mittel für eine Ausweitung vorhanden wären. Nichtsdestotrotz werde vom Verkehrsministerium empfohlen, die Fahrtkosten unabhängig vom Azubi-Ticket zu erstatten, zum Beispiel durch die Erzeugung eines neuen Tarifprodukts mit den ÖPNV-Unternehmen.
Wie geht es mit dem Thema weiter?
Das Thema soll noch einmal im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn der Richtlinienentwurf aus dem Sozialministerium vorliegt.