Jörg Bernstein (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag sollen die Prüfrechte des Landesrechnungshofes ausgeweitet werden. In der Begründung wird auf die vom Landesrechnungshof angemahnten fehlenden Jahresabschlüsse innerhalb der kommunalen Familie verwiesen. Auch wir Freien Demokraten sehen ein prüffähiges kommunales Rechnungswerk als unabdingbare Voraussetzung an, um verlässliche Aussagen über den tatsächlichen Finanzbedarf der Kommunen treffen zu können.
(Zustimmung)
Fehlen solche Zahlen, so muss aus unserer Sicht zunächst einmal die Frage nach den Ursachen gestellt werden, um den betroffenen Kommunen bei Bedarf geeignete Hilfen anbieten zu können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir mit Rückblick auf die im Jahr 2013, also vor nunmehr neun Jahren, eingeführte kommunale Doppik folgendes Zitat zur Doppik von Johann Wolfgang von Goethe aus seinem Roman Wilhelm Meisters Lehrjahre:
(Zuruf)
- Ja, ja.
„Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchführung dem Kaufmanne! Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes und ein jeder guter Haushalter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen.“
Unter Umständen begründet sich eine mangelnde Akzeptanz der Doppik in der unzureichenden Betonung der Vorteile, welche sie im Vergleich zur klassischen Kameralistik bieten kann. Ich sage bewusst „bieten kann“, weil die Umsetzung einer bloßen Dokumentationsfunktion des externen Rechnungswesens hierbei viel zu eng greift. Notwendig ist vielmehr die Ergänzung um interne Komponenten wie die einer aussagefähigen Kosten- und Leistungsrechnung. So kann die Buchführung auch als operatives Steuerungsinstrument zum Einsatz kommen.
(Zustimmung)
Um also die doppelte Buchführung als eine der schönsten Erfindung des menschlichen Geistes begreifen zu können, bedarf es hierzu aber auch der Stärkung des Bewusstseins bei den kommunalen Entscheidungsträgern und natürlich auch der notwendigen personellen Ressourcen. Sind diese nicht oder nur unzureichend vorhanden, so muss man über Unterstützungsangebote nachdenken, ähnlich wie der kleine Handwerksbetrieb selbst kein qualifiziertes Rechnungswesen betreibt, sondern es mit der Hilfe externer Dienstleister betreibt.
Eine Ausweitung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes sehen wir Freien Demokraten allerdings nicht als vorrangige Maßnahme an, um den beschriebenen Problemkreis aufzulösen. Wir empfehlen eine Überweisung in den Innenausschuss zur Beratung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Zustimmung)